BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/339 21. Wahlperiode 30.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 24.04.15 und Antwort des Senats Betr.: BAföG-Millionen: Lässt die neue Senatorin die Hochschulen im Regen stehen? Im Mai 2014 verkündeten die Vertreter der Großen Koalition in Berlin eine Einigung bei der geplanten Entlastung der Länder: Ab 2015 wird der Bund vollständig die BAföG-Zahlungen übernehmen. Nach Aussagen des Senats erfährt der Hamburger Landesetat dadurch insgesamt eine Entlastung in Höhe von 36,2 Millionen Euro, wovon allein 29,277 Millionen Euro Entlastung auf den Etat der Wissenschaftsbehörde entfallen. In der Erklärung des Bundesfinanzministeriums zu dieser Einigung heißt es dazu: „Die Länder werden die freiwerdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden.“ Im Wahlprogramm der GRÜNEN war zu diesem Thema zu lesen: „Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese frei werdenden Mittel vollständig in die Hochschulen investiert werden.“ Gleichzeitig bleibt der Koalitionsvertrag zwischen SPD und GRÜNEN hier sehr schwammig. 2015 erhielten, so der Koalitionsvertrag , die Hochschulen und die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) 642 Millionen Euro und im Jahr 2016 647 Millionen Euro. Hinzu kämen vollständig die Mittel des Hochschulpaktes III. Dies ist ein Armutszeugnis für den Senat vor dem Hintergrund, dass die Hochschulen derzeit nur die halbe Inflationsrate ausgeglichen bekommen, was de facto einer Kürzung gleichkommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Auch in dieser Legislaturperiode wird der Senat die Schwerpunktsetzung in den Bereichen Kita, Schule und Wissenschaft fortsetzen. Hamburg hat seine Ausgaben für die Bereiche Schule, Kita und Hochschule seit 2011 deutlich gesteigert; von 2,51 Milliarden Euro (2012) auf 3,11 Milliarden Euro (2015) beziehungsweise 3,17 Milliarden Euro (2016). Hamburg wendet auf Basis des von der Bürgerschaft am 17. Dezember 2014 beschlossenen Doppelhaushalts 2015/2016 für die Wissenschaft und Forschung rund 1 Milliarde Euro jährlich auf. Das sind rund 7,6 Prozent des Gesamthaushalts und stellt vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung zur Einhaltung der Schuldenbremse eine erhebliche Kraftanstrengung dar. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg vereinbart, zusätzlich 40 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung zu verwenden. Die Festlegung über die Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft Drucksache 21/339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und Forschung sowie die haushaltstechnische Umsetzung werden in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wird der neue Senat jährlich die 29,227 Millionen Euro BAföG-Entlastung aus der Vereinbarung der Großen Koalition im Bund vollständig auf den Etat der Wissenschaftsbehörde übertragen? Wenn ja: ab wann? Wenn nein: warum nicht? Siehe Vorbemerkung und Drs. 20/13000 und 20/13006. 2. Wofür möchte der Senat die unter 1. genannten BAföG-Entlastungen im Detail verwenden? Bitte detailliert und ohne Verweis auf andere oder vorherige Drucksachen auflisten. In der Gesamtschau tragen die zu erwartenden höheren Einnahmen vom Bund dazu bei, den erheblichen Anstieg von Bildungsausgaben in den Bereichen Hochschule, Schule und Kita zu finanzieren (siehe Drs. 20/13006 und 20/13461). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie möchte der Senat, sollte er die BAföG-Entlastungen nicht auf den Etat der Wissenschaftsbehörde übertragen, die Exzellenz und die Arbeit der Hochschulen sicherstellen? Bitte detailliert und ohne Verweis auf andere oder vorherige Drucksachen auflisten. Wissenschaft und Forschung sind die zentralen Faktoren für die Zukunftsfähigkeit moderner Metropolen. Der Senat wird exzellente Rahmenbedingungen für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gewährleisten. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.