BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3393 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.02.16 und Antwort des Senats Betr.: HVV-Ticket für Flüchtlinge Im Dezember 2015 stellte der Senat zusammen mit dem HVV die Pläne für eine Mobilitätskarte für Flüchtlinge vor. Ab dem 1. Februar 2016 sollten alle geflüchteten Menschen bei ihrer Erstregistrierung ein für den Großbereich gültiges Ticket in Anrechnung auf das ihnen zustehende Taschengeld zum Preis von 29 Euro pro Person (Kinder zum halben Preis) erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Vorfeld der Einführung der HVV-Mobilitätskarten sind für die nach Hamburg zugezogenen Flüchtlinge, die ihr Asylverfahren in Hamburg betreiben und bereits Leistungen nach dem AsylbLG erhalten (sogenannte Bestandsflüchtlinge), Fahrkarten erstellt worden, um diese zeitgerecht zum 1. Februar 2016 auszugeben. Die entsprechenden Fälle wurden in den jeweils zuständigen Verwaltungsaußenstellen der Behörde für Inneres und Sport vorbereitet. Die Ausgabe der HVV-Mobilitätskarten erfolgte nach Ausstellung durch die HOCHBAHN direkt in den Unterkünften. Parallel erhalten die neu einreisenden und zur Durchführung des Asylverfahrens nach Hamburg verteilten Personen seit dem 1. Februar 2016 die HVV-Mobilitätskarte in der Harburger Poststraße. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wurden die Pläne inzwischen umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele der in Hamburg lebenden Flüchtlinge haben die Karte bisher erhalten? Anzahl ausgegebener Fahrkarten mit Stand zum 1. März 2016: Bestandsflüchtlinge: 10.221 Neuankommende Flüchtlinge: 1.028 Gesamt: 11.249 Kinder unter sechs Jahren benötigen im HVV keine Fahrkarte. 3. Gelingt bei den neuankommenden Flüchtlingen die Übergabe der Karte bei Erstregistrierung? Wenn nein, wann erhalten sie das Ticket von welcher Behörde stattdessen ? Drucksache 21/3393 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Ja. Seit 1. Februar 2016 wird allen Personen, die neu eingereist und zur Durchführung des Asylverfahrens nach Hamburg verteilt worden sind, die HVV-Mobilitätskarte ausgehändigt . Die HOCHBAHN hat ein Büro in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Harburger Poststraße erhalten und stellt die Fahrkarten dort auf Anforderung der Ausländerbehörde aus. Die HVV-Mobilitätskarte wird den Personen zusammen mit der Verteilungsentscheidung und einer mehrsprachigen Informationsbroschüre ausgehändigt . Sollten die Personen Analphabeten sein, wird die Broschüre durch einen Dolmetscher übersetzt.