BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3394 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 23.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Eckdaten zum Haushalt 2017/2018 In diesem Jahr stehen die Beratungen des Haushaltsplans 2017/2018 an. Im Koalitionsvertrag hatte die rot-grüne Regierungskoalition beschlossen, am Ende des Jahres 2015 die Eckdaten für den Haushalt 2017/2018 zu beschließen. Ich frage den Senat: 1. Welche einzelnen Festlegungen und Vorgaben hat der Senat bereits für den Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 beschlossen? 2. Welche Eckdaten und Obergrenzen hat der Senat für die Ergebnispläne, die Salden aus Verwaltungstätigkeit sowie aus Investitionen und Darlehen für die einzelnen Fachbehörden beziehungsweise Einzelpläne für 2017 und 2018 jeweils beschlossen? Mit Drs. 21/2678 hat der Senat der Bürgerschaft die Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2019 mitgeteilt. Die darin dargestellte Entwicklung des Gesamthaushalts sowie die Vorgaben des Finanzrahmengesetzes liegen der Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 zugrunde. Das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der Planungen werden der Bürgerschaft mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 zugeleitet. Im Übrigen betreffen die Fragen Angelegenheiten der internen Entscheidungsvorbereitung und Meinungsbildung des Senats, zu denen der Senat grundsätzlich keine Auskünfte erteilt.