BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/34 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 04.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Ingo Voigt und die Hamburger Sicherheitsorgane Medienberichten zufolge hat der wegen Lobreden über den verstorbenen Jürgen Rieger und andere Neonazis in die Kritik geratene Anwalt Ingo Voigt, der 2014 für die SPD in die Bezirksversammlung Wandsbek gewählt worden war, eine Bedrohung geltend gemacht. In diesem Zusammenhang verweist er diesen bisher undementierten Berichten zufolge auch auf Ratschläge und Handlungen „Hamburger Sicherheitsorgane“. Voigt hat inzwischen sein Mandat niedergelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern war nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die Polizei durch Voigt informiert worden über Drohungen, „sehr konkrete Drohungen“, auch Morddrohungen, gegen Voigt und seine Familie? Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/wandsbek/article205191189/ Wandsbeker-SPD-Mann-legt-Mandat-nach-Nazi-Verdacht-nieder.html. Am 13. Juli 2010 fand auf Initiative von Rechtsanwalt Voigt ein Gespräch mit Vertretern der zuständigen Behörde statt, bei dem er unter anderem seine Befürchtung wiedergab , im Zusammenhang mit der Ausübung seines anwaltlichen Mandats zur Abwicklung der Rechtsanwaltskanzlei von Jürgen Rieger bedroht zu werden. Ihm wurde mitgeteilt, dass seine Befürchtungen nicht geteilt werden. 2. Inwiefern trifft nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde Voigts Behauptung zu, die Beiträge in rechten Publikationen habe er „auch auf Anraten der Hamburger Sicherheitsorgane gemacht“? Quelle: http://www.publikative.org/2015/03/03/spd-politiker-polizei-und-vs-rietenzu -npd-veroeffentlichungen/. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde trifft eine solche Darstellung nicht zu. 3. Inwiefern treffen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde wiedergegebene Äußerungen Voigts zu, die Polizei habe seinerzeit Personenschutz abgelehnt, ihm, Voigt, aber zur Selbstverteidigung eine Schusswaffe angeboten? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde trifft eine solche Darstellung nicht zu. a. Hat beziehungsweise hatte Ingo Voigt einen Waffenschein? b. Hat Ingo Voigt eine Schusswaffe erhalten oder erworben? Drucksache 21/34 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Betroffenen sieht zu zuständige Behörde grundsätzlich von entsprechenden Angaben ab. 4. Inwiefern trifft nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde die wiedergegebene Behauptung Voigts zu, der Verfassungsschutz hätte ihm geraten, nach Berlin zum damaligen NPDVorsitzenden Udo Voigt zu fahren, um diesen um Unterstützung zu bitten . Quelle zu 3. und 4.: http://www.publikative.org/2015/03/03/hamburger-spd-politikerhochachtung -vor-juergen-rieger/. In dem Gespräch am 13. Juli 2010 erklärte Rechtsanwalt Voigt, bereits mit dem NPDBundesvorsitzenden Voigt gesprochen zu haben. 5. Hat sich nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde Rechtsanwalt Ingo Voigt im Zusammenhang der Abwicklung der Kanzlei des 2009 verstorbenen Neonazis und NPD-Funktionärs Rieger zu irgendeinem Zeitpunkt an die Hamburger Polizei oder das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz mit einer Anzeige oder der Bitte um Rat oder Unterstützung gegen die von ihm behaupteten Drohungen durch Neonazis gewandt? Wenn ja, wann und wie haben Polizei beziehungsweise Verfassungsschutz darauf reagiert? Das Ergebnis der entsprechenden Kontaktaufnahme war das Gespräch am 13. Juli 2010, bei dem Rechtsanwalt Voigt mitgeteilt wurde, dass die Sicherheitsbehörden nicht von einer konkreten Bedrohung gegen ihn ausgingen. Im Rahmen eines weiteren Gesprächs am 2. November 2010 erklärte Rechtsanwalt Voigt, es habe keine weiteren Drohungen gegeben.