BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3400 21. Wahlperiode 03.01.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 23.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Inklusiver Sportunterricht an Schulen Die im März 2009 durch Ratifizierung des Bundestages und Bundesrates in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sieht unter anderem den Zugang von Kindern mit Behinderung zu regulären allgemeinbildenden Schulen vor. Aus diesem Grund besteht nicht nur das Bedürfnis nach einem inklusiven Konzept im regulären Unterricht, sondern gerade auch im Sportunterricht der Hamburger Schulen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Maßnahmen werden in Hamburg ergriffen, um die Teilnahme am Sportunterricht auch für Schüler mit Behinderung zu ermöglichen? Der Sportunterricht wird an den allgemeinbildenden Schulen inklusiv erteilt. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Sportunterricht teil. Abhängig von der Behinderung der Schülerinnen und Schüler werden gegebenenfalls erforderliche Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. Im Schwimmunterricht kommen beispielsweise spezielle Auftriebshilfen, Rollstuhllifte und Schulbegleitungen zum Einsatz (siehe Drs. 21/643). 2. Bestehen in Hamburg verbindliche Aus- und Fortbildungen im Bereich Inklusionssport für Lehrkräfte? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: Warum nicht? Die Fragen des Unterrichtens in inklusiven Lerngruppen werden in der Regel in allen Fortbildungen thematisiert, die durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) angeboten werden. Für die Lehrerinnen und Lehrer allgemeinbildender Schulen in Hamburg gilt gemäß des Hamburger Lehrerarbeitszeitmodells eine jährliche Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 30 Stunden je Jahr. Die Lehrkräfte entscheiden nach Rücksprache mit der Schulleitung über die Auswahl ihrer Fortbildungen . 3. Bestehen im Bereich Inklusionssport Formen der Zusammenarbeit mit Hamburger Sportvereinen? Wenn ja: in welchem Umfang? Einen Bereich Inklusionssport gibt es an Hamburger Schulen nicht, da in der Regel alle schulischen Sportangebote inklusiv gestaltet sind. Dies betrifft auch die Sportkurse im Ganztagsbereich, die zum überwiegenden Teil von Hamburger Sportvereinen durchgeführt und im Rahmen der Kooperationsvereinbarung Schule – Verein durch die zuständige Behörde gefördert werden. Die Schulen entschieden eigenverantwort- Drucksache 21/3400 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lich über Anzahl und Umfang der Sportangebote, die im Rahmen des Ganztagsangebots von Vereinen an der Schule erteilt werden. Daten hierüber werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erhoben. 4. Wie viele Hamburger Lehrer sind im Bereich Inklusionssport fort- oder weitergebildet? Die jährlichen Teilnehmerzahlen von Sportlehrerfortbildungen, die durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung angeboten werden, liegen durchschnittlich bei 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Zu den Teilnehmerzahlen von Fort- und Weiterbildungsangeboten mit inklusionspädagogischen Inhalten anderer Institutionen, beispielsweise des Hamburger Sportbundes e.V., des Deutschen Rollstuhl -Sportverbandes (DRS) e.V. oder der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. 5. Wie viele Hamburger Schüler sind auf ein inklusives Sportangebot angewiesen? 6. Stehen für alle diese Schüler (nach 5.) inklusive Sportplätze zur Verfügung ? 7. Sind an allen Schulen, die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, barrierefreie Sporthallen und gegebenenfalls entsprechende Sportgeräte vorhanden für einen inklusiven Sportunterricht? Wenn nein: An welchen Schulen ist dies nicht der Fall? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die auf ein besonderes Sportangebot angewiesen sind, ist nicht genau bestimmbar. Im Schuljahr 2015/2016 besuchen insgesamt 8.002 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf staatliche und nicht staatliche allgemeinbildende Schulen in Hamburg (Stand 26.01.2016). Nicht alle diese Schülerinnen und Schüler sind im Sportunterricht auf eine spezielle sonderpädagogische Förderung angewiesen. Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen und Sprache beispielsweise sind nicht in dem Maße auf ein besonderes Sportangebot angewiesen wie zum Beispiel Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (siehe auch Drs. 21/2279). Ebenso sind nicht alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf für eine umfassende Teilhabe am Sportunterricht auf eine besondere Sportstättengestaltung angewiesen. Die dem Schulsport zur Verfügung stehenden Sportplätze sind für einen inklusiven Sportunterricht geeignet, da sie entweder barrierefrei sind oder die auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Hilfeleistungen zur Verfügung stehen (siehe Antwort zu 1.). Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich über die Anschaffung der Sportgeräte, die für ein inklusives Sportangebot entsprechend dem jeweiligen Bedarf erforderlich sind. Daten über die Anschaffung der Sportgeräte werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. Zur Barrierefreiheit von Sporthallen siehe Drs. 21/3179. 8. Stehen genügend qualifizierte Lehrer für den Inklusionssport in Hamburg zur Verfügung? Wenn nein: An welchen Schulen kann in welchem Umfang kein bedarfsdeckender inklusiver Sportunterricht angeboten werden? Die an allgemeinbildenden Schulen im Sportunterricht eingesetzten Lehrkräfte sind für den inklusiven Sportunterricht qualifiziert. Siehe auch Antworten zu 2. und 4.