BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3402 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage Des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.02.16 Und Antwort des Senats Betr.: Krebserkrankungen in Hamburg Ich frage den Senat: 1. Wie viele Menschen erkrankten in den Jahren 2011 – 2015 an Krebs? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Dem Hamburgischen Krebsregister zufolge wurden in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 28.661 Personen, die ihren Wohnsitz in Hamburg hatten, mit mindestens einer Krebsneuerkrankung gemeldet. Für 2014 und 2015 liegen die Daten noch nicht vollzählig vor. Jahr der Erstdiagnose gemeldete Krebspatientinnen und -patienten 2011 9.984 2012 9.410 2013 9.267 2. Welches waren die fünf häufigsten Krebsarten? Bitte nach Geschlecht aufschlüsseln. Bei Männern wurden in Hamburg in den Jahren 2011 bis 2013 die meisten bösartigen Neubildungen in Prostata, Lunge, Darm, Harnblase und im Mund-Rachenraum diagnostiziert , bei den Frauen in Brust, Darm, Lunge, Gebärmutter und Eierstock. 3. Wie hoch war die Fünf-Jahres-Überlebensrate bei den fünf häufigsten Krebsarten? Für Hamburg ist das Fünf-Jahresüberleben nach Diagnose bei den fünf häufigsten Krebsarten aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich (Bezugsjahr 2011): Männer Frauen Krebsart 5-Jahres-überleben in % Krebsart 5-Jahres-überleben in % Prostata 91,0 Brust 86,9 Lunge 15,5 Darm 62,1 Darm 64,3 Lunge 17,9 Harnblase 75,4 Gebärmutter 79,0 Mund/Rachen 44,7 Eierstock 42,7 4. Welche Krebsvorsorgeuntersuchungen finanziert die gesetzliche Krankenversicherung ab welchem Alter? Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert - bei Frauen und Männern Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut ab 35 Jahren sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren (zusätzlich ab 55 Jahren durch Koloskopie), Drucksache 21/3402 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - bei Frauen Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitals ab 20 Jahren sowie zusätzlich der Brust ab 30 Jahren (zusätzlich zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust – Mammographie-Screening – ab 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres), - bei Männern Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals ab dem Alter von 45 Jahren. Einzelheiten zur Durchführung der Krebsvorsorgeuntersuchungen sind geregelt in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: https://www.g-ba.de/ informationen/richtlinien/17/). 5. Wie viel Prozent der Berechtigten nehmen diese Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch? Zur Inanspruchnahme von Krebsvorsorgeuntersuchungen liegen für Hamburg folgende Informationen vor: Am Mammographie-Screening-Programm nahmen in Hamburg 2014 53,7 Prozent der eingeladenen Frauen teil. Die Daten für 2015 liegen aufgrund von zeitlichen Verschiebungen zwischen Einladung und Teilnahme bis in das Jahr 2016 hinein noch nicht aussagekräftig vor. Zurückliegende Untersuchungen gaben zum Beispiel folgende Hinweise: Die Auswertungen der Krankenkassendaten der gesetzlich versicherten Frauen im Kontext des Gutachtens „Morbiditätsatlas Hamburg“ ergaben, dass 2011 38,4 Prozent der Anspruchsberechtigten die jährliche Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs in Anspruch genommen hatten (differenziertere Informationen in http://www.hamburg.de/sozialversicherung/4133760/morbiditaetsatlashamburg /). Das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von Hamburgerinnen und Hamburgern zwischen 20 bis 60 Jahren im Jahr 2011 war, dass insgesamt 54 Prozent der Anspruchsberechtigten in den letzten zwei Jahren an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung teilgenommen hatten (differenziertere Informationen in http:// www.hamburg.de/gesundheitsberichte/4395514/gesundheitsbericht-juengeresmittleres -lebensalter/). Diese Hamburger Ergebnisse stimmten grundsätzlich mit den bundesweiten Zahlen überein. Aktuelle Teilnahmeraten an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen auf Grundlage bundesweiter Erhebungen sind für 2013 dem Bericht „Gesundheit in Deutschland “ von RKI und Destatis 2015 zu entnehmen. 6. Was wollen der Senat, die zuständige Behörde, die Ärztekammer und die Krankenkassen unternehmen, um die Beteiligung an den Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen? Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten im Internet über die gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Nach Maßgabe des § 65a SGB V können die Krankenkassen Versicherten, die regelmäßig Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 SGB V in Anspruch nehmen, einen Bonus gewähren. 7. Inwieweit fördern die gesetzlichen Krankenkassen und die Stadt Hamburg Krebs-Selbsthilfegruppen? Die Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in § 20h SGB V geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20h.html; Betrag: 1,05 Euro je Versicherten in 2016). Die Selbsthilfe in Hamburg wird durch die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS Hamburg e.V.) koordiniert. Der Verein wird durch eine Zuwendung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell unterstützt. KISS stellt wiederum Mittel zur Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3402 3 Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen zur Verfügung, die anteilig von BGV (30 Prozent) und GKV (70 Prozent) getragen werden. Zum 31. Dezember 2015 bestanden 43 Krebs-Selbsthilfegruppen, die durch KISS unterstützt wurden, weitere zwei befanden sich im Aufbau. In 2016 erhalten bislang 20 Gruppen Fördermittel über KISS in Höhe von insgesamt 14.000 Euro. Zusätzlich stehen der GKV auf Grundlage des Präventionsgesetzes eigene Mittel für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung.