BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3407 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Unfallgefahr durch Mobiltelefone Nach einer Studie aus den USA steigert die Benutzung von Mobiltelefonen die Unfallgefahr um bis zu das Zehnfache. Ich frage den Senat: 1. Gibt es für Hamburg oder für Deutschland belastbare Studien, die sich mit der Frage beschäftigen, ob die Benutzung eines Mobiltelefons die Unfallgefahr erhöht? 2. Wenn Ja: Welches sind die Studien? 3. Wenn Ja: Um welchen Faktor erhöht sich die Unfallgefahr durch die Benutzung von Mobiltelefonen generell? 4. Wenn ja: Durch welche Benutzung eines Mobiltelefons erhöht sich die Unfallgefahr besonders (zum Beispiel Telefonieren, Nachrichten lesen, Nachrichten schreiben)? Bei der Polizei und dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) liegen Erkenntnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen zu „Simulatorstudien zur Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten“ vor. Diese bewerten insbesondere das Schreiben von SMS oder E-Mails sowie das Lesen komplexer Internetseiten während des Führens von Fahrzeugen als kritisch. Eine Faktorisierung der Unfallgefahr wird nicht vorgenommen. 5. Wie viele Unfälle ereigneten sich in den Jahren 2011 – 2015, bei denen die Benutzung eines Mobiltelefons eine oder die alleinige Ursache war? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. In der Unfalldatenbank EUSka (Elektronische Unfalltypensteckkarte) ist die Signierung einer Unfallursache „Benutzung eines Mobiltelefons“ nicht vorgesehen. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 – 2015 Autofahrer bei der Nutzung eines Mobiltelefons erwischt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . 7. Welche Bußgeld- oder Verwarnungstatbestände sanktionieren die Benutzung eines Mobiltelefons im Auto? Welche Buß- beziehungsweise Verwarnungsgelder werden jeweils fällig? Die verbotswidrige Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons beim Autofahren ist nach § 23 Absatz 1a in Verbindung mit § 49 Straßenverkehrs-Ordnung ordnungswidrig und wird mit einer Geldbuße von 60 Euro nach Nummer 246.1 Bußgeldkatalog geahndet. Die Anzahl der Anzeigen sind der Statistik der zuständigen Abteilung für Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten des Einwohner-Zentralamtes der Behörde für Inneres und Sport in der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 21/3407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tatbestandsnummer Tatbestand Anzahl Fälle 2011 2012 2013 2014 2015 123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon , indem sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 12.377 11.911 10.435 9.333 10.563 8. Was unternehmen der Senat oder die Hamburger Verwaltung, um die Gefahren durch Nutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren zu verringern ? Das Thema „Ablenkung im Straßenverkehr“ ist ständiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei. Ein Schwerpunkt dieser Präventionsarbeit liegt insbesondere im Aufzeigen von Gefahren bei der unzulässigen Nutzung von Mobiltelefonen. Die Aufbereitung des Themas erfolgt mittels eines Informationsflyers sowie im Rahmen von Aufklärungsgesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus koordiniert der LBV die Verkehrsunfallprävention der Behörde für Inneres und Sport und des Forums Verkehrssicherheit im Sinne der Konzeption und Durchführung von Verkehrssicherheitsaktionen beziehungsweise -kampagnen. Im Rahmen eines gemeinsamen Workshops mit den Mitgliedern des Forums Verkehrssicherheit im Dezember 2015 wurde der in Rede stehende Themenbereich nicht als Schwerpunkt einer gesonderten Hamburger Verkehrsunfallprävention identifiziert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Thema „Ablenkung“ breiten Raum im Rahmen der bundesweiten Verkehrssicherheitsarbeit einnimmt, so auch im Zusammenhang der Kampagne „Runter vom Gas“ und der Arbeit des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Der LBV beziehungsweise die Polizei unterstützen die Kampagne „Runter vom Gas“ mit der Verbreitung von Medien. Im Übrigen wird die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons sowohl durch gezielte Verkehrskontrollen als auch im Rahmen des Streifendienstes durch die Polizei konsequent verfolgt. 9. Gibt es auch Studien betreffend Deutschland und Hamburg betreffend die Gefahren der Nutzung von Mobiltelefonen beim Radfahren? Wenn ja: Welche sind das und welches sind die wesentlichen Ergebnisse ? Siehe Antwort zu 1. bis 4.; darüber hinaus liegen spezielle Erkenntnisse zur Nutzung von Mobiltelefonen beim Radfahren nicht vor.