BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3411 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 24.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfahrensverzögerungen beim Schulbau? Seit einiger Zeit soll es erhebliche Probleme bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen in den Bezirksämtern für die Erweiterung beziehungsweise Sanierung von staatlichen Schulgebäuden wie bei Schulgebäuden in freier Trägerschaft geben. Diese verlaufen teilweise sehr schleppend, was vornehmlich mit Personalnot und Personalwechseln begründet wird. Insbesondere die häufigen Personalwechsel sind für die Antragsteller sehr ärgerlich, da es Bauvorhaben gibt, bei denen Unterlagen mehrere Male eingereicht werden mussten, weil verschiedene Bauprüfer jeweils mit der gleichen Baumaßnahme befasst waren. Die Verzögerungen in den letzten Monaten werden mit den Baumaßnahmen für Flüchtlingsunterkünfte begründet, aber schon vorher hat es Verzögerungen von mehreren Monaten gegeben, die sich sachlich nicht begründen ließen . Zeitliche Verzögerungen führen in diesen Monaten zu deutlichen und nicht hinnehmbaren Kostensteigerungen bei den Schulumbauten beziehungsweise Schulneubauten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Anträge zu staatlichen Schulneubauten und Schulumbauten werden in Hamburg regelhaft im Zustimmungsverfahren nach § 64 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bearbeitet. Zuständig für die Durchführung dieser Verfahren ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW). Bei staatlichen Schulneubauten und Schulumbauten wird nur auf Verlangen des öffentlichen Bauherrn im Rahmen der freien Verfahrenswahl nach § 59 Absatz 3 HBauO ein Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO durch die örtlich zuständigen Stellen durchgeführt. Bei Schulneubauten und Schulumbauten in freier Trägerschaft, bei denen der Bauherr die Voraussetzungen eines öffentlichen Bauherrn nach § 64 HBauO nicht erfüllt, werden Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO von den örtlich zuständigen Stellen durchgeführt. Es werden keine Statistiken über Anträge einzelner Gebäudetypen wie Schulneubauten und Schulumbauten geführt. Die Daten hierzu wären händisch zu ermitteln. Die Durchsicht und Auswertung von mehreren Hundert Akten ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/3411 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Anzahl der Anträge in den einzelnen Bauprüfabteilungen der Bezirksämter seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt? Bitte pro Jahr und Bezirksamt darstellen. Bezirksamt: Anzahl Anträge 2013 Anzahl Anträge 2014 Anzahl Anträge 2015 Hamburg-Mitte 1721 1741 1604 Altona 1455 1360 1419 Eimsbüttel 1172 1193 1110 Hamburg-Nord 1423 1374 1330 Wandsbek 1965 2072 1802 Bergedorf 653 657 642 Harburg 732 732 802 Quelle: Bezirksämter 2. Wie hoch war seit dem Jahr 2013 bei den einzelnen Bezirksämtern jährlich jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungsverfahren für Schulumbauten beziehungsweise Schulneubauten? Bitte pro Jahr und Bezirksamt darstellen. Für die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Altona konnten folgende Daten ermittelt werden: Durchschnittliche Bearbeitungsdauer ab Vollständigkeit Durchschnittliche Bearbeitungsdauer Hamburg- Mitte 2013 1,31 Monate 7,44 Monate 2014 2,36 Monate 7,79 Monate 2015 3,65 Monate 5,26 Monate Altona 2013 Hierzu liegen keine Angaben vor. 16,7 Monate 2014 6,9 Monate 2015 3,0 Monate Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie hoch war seit dem Jahr 2013 bei den einzelnen Bezirksämtern jährlich jeweils die maximale Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungsverfahren für Schulumbauten beziehungsweise Schulneubauten? Bitte pro Jahr und Bezirksamt darstellen. Für die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Altona konnten folgende Daten ermittelt werden: Maximale Bearbeitungsdauer ab Vollständigkeit Maximale Bearbeitungsdauer Hamburg- Mitte 2013 3,98 Monate 22,49 Monate 2014 5,16 Monate 14,70 Monate 2015 3,65 Monate 5,26 Monate Altona 2013 Hierzu liegen keine Angaben vor. 16,7 Monate 2014 10,6 Monate 2015 4,6 Monate Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele Beschwerden über eine zu lange Bearbeitungsdauer von Baugenehmigungen bei den einzelnen Bezirksämtern gingen seit dem Jahr 2013 jährlich bei welcher Stelle ein? Bitte pro Jahr und Bezirksamt darstellen . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3411 3 Hierzu werden keine Statistiken geführt. 5. Wie hat sich die Stellensituation in den Bauprüfabteilungen der einzelnen Bezirksämter seit dem Jahr 2013 jährlich entwickelt? Bitte pro Jahr und Bezirksamt unter Angabe von VZÄ und besetzten Stellen darstellen. Siehe Drs. 21/2876. 6. Wie hoch war die Fehlzeitenquote seit dem Jahr 2013 in den einzelnen Bauprüfabteilungen der Bezirksämter? Bitte pro Jahr und Bezirksamt darstellen. Bezirksamt: Fehlzeitenquote: 2013 Fehlzeitenquote: 2014 Fehlzeitenquote: 2015 Hamburg-Mitte 5,3 % 5,8 % 6,9 % Altona 5,4 % 4,1 % 5,3 % Eimsbüttel 5,1 % 5,3 % 7,1 % Hamburg-Nord 7,4 % 8,1 % 7,1 % Wandsbek 18,5 % 13,5 % 10,4 % Bergedorf 7,5 % 11,6 % 13,0 % Harburg 8,9 % 11,0 % 5,6 % Quelle: Bezirksämter