BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/342 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 27.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkung der Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturklauseln Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen vom 18. März 2015 die Rechte von Mietern gegenüber sogenannten Schönheitsreparaturklauseln in Formularmietverträgen gestärkt. Demnach können Schönheitsreparaturen in einem Formularmietvertrag nicht auf den Mieter übertragen werden, wenn ihm die Wohnung beim Mietbeginn unrenoviert überlassen wurde, ohne dass er dafür angemessen entschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG – wie folgt: 1. Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen des BGH vom 18.03.2015 auf den städtischen Wohnungsbaukonzern SAGA GWG? a. Mussten die bisher üblichen Mietverträge der SAGA GWG überarbeitet werden? Wenn ja, welche Regelungen mussten geändert werden und wie lautet die aktualisierte Formulierung? Die Urteilsbegründungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Entscheidungen vom 18. März 2015 liegen noch nicht vor. Von der Auswertung dieser Begründungen ist abhängig, ob und in welcher Form die Mietverträge von SAGA GWG überarbeitet werden müssen. b. Wie viele Mietverträge der SAGA GWG beinhalten die vom BGH als unwirksam bezeichneten Klauseln? Bitte nominal und prozentual angeben. Die im Zeitablauf verwendeten Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Verknüpfung mit dem Renovierungszustand der jeweiligen Wohnungen bei Übergabe werden EDVtechnisch nicht zentral erfasst. Eine manuelle Auswertung des Gesamtbestandes der Mietverträge in sechsstelliger Größenordnung ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Mit welchen zusätzlichen Kosten (für Schönheitsreparaturen) rechnet die SAGA GWG durch die Entscheidungen des BGH? Siehe Antwort zu 1. a. d. Wurde für solche Fälle bei der SAGA GWG ausreichend Vorsorge (beispielsweise Rücklagen) getroffen? Wenn ja, in welcher Form und Höhe? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/342 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Rahmen des Instandhaltungsbudgets von SAGA GWG bietet Spielräume für zusätzlich entstehende Kosten in Hinblick auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen . 2. Hat der Senat Informationen, welche Auswirkungen die Entscheidungen des BGH vom 18.03.2015 auf andere Wohnungsunternehmen, die am Hamburger Wohnungsmarkt tätig sind, haben? Wenn ja, bitte entsprechend der unter 1. a. bis 1. d. genannten Fragestellungen für die jeweiligen Wohnungsunternehmen beantworten. Der zuständigen Behörde liegen keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vor.