BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3429 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Erhaltung und zukünftige Entwicklung der City Nord  Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sah man sich in Hamburg während der „Wirtschaftswunderzeit“ mit der Problematik konfrontiert, dass die Innenstadt aus allen Nähten platzte, zu klein für große Konzerne und Verwaltungen geworden war und keine weiteren Belastungen mehr verkraften konnte. Hamburgs damaliger Baudirektor, Werner Hebebrand, hatte daher aufgrund von Anregungen aus New York, die Idee einer zweiten Geschäftsstadt, später City Nord genannt. Als Standort bot sich ein zentral zwischen Flughafen und Alster gelegenes Gelände, welches zudem bereits über eine gute Anbindung zum öffentlichen Personennahverkehr verfügte und in direkter Nachbarschaft zum Hamburger Stadtpark lag. In der City Nord finden wir – einzigartig in Deutschland – ein Gestaltungsprinzip , das auf der Grundlage einer durchgehenden, parkartigen Grünanlage basiert, und eine konsequente Trennung von Fahr- und Gehverkehr praktiziert . Die großformatigen Verwaltungsgebäude als Solitäre in der Parklandschaft entsprechen dem Leitbild der funktionsgetrennten Stadt. Heute steht die City Nord unter Denkmalschutz, dies betrifft vor allem eine Anzahl prägender Gebäude teilweise berühmter Architekten, aber auch die Straßen, die Fußgängerbrücken und den Park. Insgesamt besteht auch noch Ensembleschutz. Trotzdem sind auch in jüngster Vergangenheit Abgänge ursprünglich als denkmalwert eingestufter Gebäude (BP) zu verzeichnen gewesen. Während es Anfang der 2000er Jahre Aktivitäten seitens des Senats und des Bezirks gab, Überlegungen zur konzeptionellen Entwicklung der City Nord (damals stand sie noch nicht unter Denkmalschutz) einzuleiten, sind diese Bemühungen mit Aufstellung des Abschlussberichtes „Zukünftige Entwicklung der City Nord“ der Arbeitsgemeinschaft City Nord mehr oder weniger zum Erliegen gekommen. Erste Gebäude aus dem Ursprungsbestand sind ersetzt worden, weitere sollen folgen. Gerade wurde das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion eingeleitet. Straßen, Brücken und Parkanlagen sind in keinem guten Erhaltungszustand anzutreffen und machen stellenweise einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche staatlichen Stellen sind für die laufende Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Anlagen und Einrichtungen (Straßen, Wege, Parkanlagen , Brücken) zuständig? Drucksache 21/3429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die öffentlichen Wegeflächen in der City Nord (Straßen, Geh- und Radwege sowie Brücken) ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Fachbereich Tiefbau – des Bezirksamts Hamburg-Nord zuständig. Bei den Brücken ist eine Unterscheidung in tragende und nicht tragende Bauteile relevant . Die Unterhaltung der tragenden Konstruktion der Brücken obliegt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Die nichttragenden Bauteile der Brücken werden von dem Bezirksamt Hamburg-Nord unterhalten. Für die Straßen Sengelmannstraße, Überseering und Hebebrandstraße liegt die Zuständigkeit bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Für die ausgewiesenen Parkanlagen ist das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Fachbereich Stadtgrün – des Bezirksamtes Hamburg Nord zuständig. 2. Besteht auch für die zentrale Fußgängerpassage eine öffentliche Unterhaltungspflicht oder gehört diese privaten Eigentümern? Es handelt sich um eine private Fläche. 3. Falls eine öffentliche Unterhaltungspflicht besteht, in welchem Umfang wird diese ausgeübt? Bitte mit Zahlen (Finanzmittel beziehungsweise geleistete Arbeitsstunden) aus den letzten drei Jahren belegen. Entfällt. 4. Falls eine private Unterhaltungspflicht besteht, wieso wird man seitens der Stadt bei Unterlassungen nicht tätig, soweit die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr gegeben ist? Die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht obliegt den Eigentümern. Werden Mängel durch die Wegeaufsicht festgestellt, werden die Eigentümer schriftlich darauf hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert. 5. Nach welchen Fristen werden Graffitis an den denkmalgeschützten städtischen Brücken in der City Nord üblicherweise entfernt, gemessen ab Kenntnisnahme? Es werden nur Graffitis mit verfassungsfeindlichem Hintergrund innerhalb von circa drei Tagen nach Bekanntwerden von den Brückenbauwerken entfernt. 6. Ist dem Senat bekannt, dass Graffitis umso mehr Graffitis anziehen, je länger sie nicht entfernt werden? Wenn ja: Was wird konkret unternommen, um zeitnah handeln zu können ? Die Bandbreite dessen, was als Graffiti bezeichnet wird, geht von Farbschmierereien (eher an Privatbesitz) bis zur Kunst (eher im öffentlichen Raum). Je nach Art des Graffitis unterscheiden sich daher mögliche Präventionsmaßnahmen und deren Erfolge. Für Graffiti an Privatbesitz hat sich die schnelle Entfernung als Erfolg versprechend gezeigt. Der Täter sieht sein Graffiti nicht mehr und kann es nicht ergänzen und ein noch nicht entschiedener Täter wird nicht zu einer Tat animiert. Die Polizei prüft in allen bekannt gewordenen Fällen die strafrechtliche Relevanz und leitet kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Feststellung der Täter ein. Für die Beseitigung von Graffiti sind die jeweiligen Eigentümer der beschädigten Objekte verantwortlich. Im Übrigen siehe Antwort 5. 7. In welcher Form und Zeit erfährt der entsprechende Baulastträger von neuen Graffitis? Öffentliche Wegeflächen werden in der Regel einmal im Monat durch die Wegeaufsicht begangen, untergeordnete Fußwege zum Teil alle zwei Monate. Brücken werden jährlich durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in statischer und konstruktiver Hinsicht geprüft. Ansonsten werden Hinweise der Polizei oder von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3429 3 8. Angesichts der realen Situation vor Ort: Werden diese Konstellationen als ausreichend betrachtet? Ja. 9. Wie hoch ist der jährliche Unterhaltungsaufwand für die denkmalgeschützten Brücken, Wege und Parkanlagen in dem aktuell praktizierten Umfang? Für die Unterhaltung der Parkanlagen, der öffentlichen Wegeflächen sowie der Brücken - und Ingenieurbauwerke stehen dem zuständigen Bezirksamt die jeweiligen Unterhaltungsmittel der jährlichen Rahmenzuweisungen für den gesamten Bezirk zur Verfügung. Eine Statistik mit einer räumlichen Zuordnung auf das Gebiet der City Nord wird nicht geführt. 10. Welche Unterhaltungsmaßnahmen werden an den genannten Bauwerken und Anlagen konkret unternommen, damit es nicht in einigen Jahren heißt: Der Fortbestand könnte aus finanziellen Gründen nicht mehr gesichert werden? Bei der Unterhaltung der Brücken und Ingenieurbauwerke werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit folgende Maßnahmen durchgeführt: Reinigung von Brückenentwässerungsanlagen, Beseitigung von Stolperstellen, Korrosionsschutzmaßnahmen an den Brückengeländern und Reparatur der Geh- und Radwegbeschichtung. Bei öffentlichen Wegeflächen und Parkanlagen liegt der Schwerpunkt auf Beseitigung von Unfallgefahren sowie allgemeinen Pflegemaßnahmen, wie zum Beispiel Gehölzschnitt und dem Mähen von Rasenflächen. 11. Existiert ein Brückenkataster, in dem der aktuelle Zustand der Brücken dokumentiert ist? Ja. Die Brücken und Ingenieurbauwerke werden durch den LSBG in regelmäßigen Abständen auf konstruktive und statische Belange geprüft. 12. Folgt der weitere Umgang mit dem Gebäude- und Freiflächenbestand der City Nord einem bestimmten städtebaulichen Konzept? Wenn ja: welchem? 13. Wann wurde es gegebenenfalls erstellt und beschlossen? 14. Wo ist es veröffentlicht? Ja. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher planerischer Entwicklungen und diverser Ansprüche an eine zukünftige Entwicklung der City Nord wurde der Masterplan City Nord erarbeitet. Der im September 2010 abgeschlossene Planungsprozess zeigt eine mögliche Entwicklungsperspektive für die City Nord auf, die zum einen die Qualitäten dieses einzigartigen Bürostandortes sichert, in Teilen der City Nord aber auch die Entwicklung von lebendigen, mit Wohnen durchmischten Quartieren anstößt. Gerade die Stärkung der Wohnfunktion verspricht für viele Beteiligte eine Belebung der City Nord insgesamt, eine Stärkung der „Mitte“ und eine intensivere Nutzung und Annahme der Parkanlage. Die Gesamtkonzeption betrifft: Sicherung des Leitbildes „Bürostadt im Grünen“ Sicherung der Parkanlage in ihrer originären Gestaltqualität Öffnung des Planungsrechts zur Sicherung der Nachnutzung von Bürobauten Verträgliche Nutzungsergänzung sowie strukturelle Nachverdichtung mit ergänzenden Nutzungen Drucksache 21/3429 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Stärkung der „Mitte“ (zentrale Zone) Stärkere Vernetzung der City Nord mit ihrem Umfeld. Nach dem Prinzip „Step-by-Step“ kann sich die City Nord weiterentwickeln, die Mitwirkung der jeweiligen Grundeigentümer vorausgesetzt. Der Masterplan wurde als Broschüre veröffentlicht: http://www.hamburg.de/ contentblob/2741076/data/masterplan-city-nord.pdf. Für den öffentlichen City-Nord-Park wurde 2007 im Auftrag des Bezirksamtes Hamburg -Nord ein Parkpflegekonzept erarbeitet, welches auch auf die ursprüngliche Gestaltung des Parks eingeht und Vorschläge zur Pflege und Instandhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der ursprünglichen Parkanlage beinhaltet. 15. Wenn es kein Konzept gibt: Wird ein derartiges Konzept nicht – auch angesichts des zwischenzeitlich eingetretenen Denkmalschutzes – für notwendig erachtet? Entfällt. 16. Welchen Handlungsbedarf sieht man für den weiteren Umgang mit der Ladenpassage? Die Entwicklung der Ladenpassage kann nur unter Mitwirkung der jeweiligen Eigentümer erfolgen. Ein erster Schritt ist durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Winterhude 70) gemacht, der die planungsrechtliche Voraussetzung für den Teilabbruch und Umbau von bestehenden Wohn- und Gewerbebauten und den Neubau eines zwölf-geschossigen Wohn- und Geschäftshauses vorsieht, sowie den öffentlichen Zugang zum City-Nord-Park ermöglichen soll. Hierfür soll eine barrierefreie Brücken-/Rampenerschließung im Plangebiet hergestellt werden. 17. Für die Entwicklung der HafenCity wird ein großer Stab an beratenden Fachleuten bereitgehalten – hat man sich vor diesem Hintergrund schon einmal mit dem Thema beschäftigt, ob dies im Rahmen der Substanzerhaltung eines denkmalgeschützten Quartiers auch sinnvoll sein könnte? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Für die Entwicklung der HafenCity wird naturgemäß sehr viel externe Expertise für Planungen und Fachgutachten benötigt. Einen ausgewiesenen Beraterstab von Fachleuten , der jederzeit bereit steht, gibt es für die Entwicklung der HafenCity nicht. Mit dem Masterplan City Nord liegt ein umfangreiches Gutachten zur künftigen Entwicklung vor, das die Arbeitsgruppen-Ergebnisse aus dem Jahre 2008 beinhaltet. Dieser Masterplan stellt den städtebaulichen und planungsrechtlichen Rahmen für die perspektivische Entwicklung der City Nord durch das Bezirksamt Hamburg-Nord dar, bei Bedarf werden weitere Fachleute eingebunden. 18. Welchen Einfluss hat die Denkmalbehörde auf Investitions- beziehungsweise Erhaltungsvorhaben in der City Nord? Das Denkmalschutzamt wird im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens direkt vom Verfügungsberechtigten hinzugezogen beziehungsweise im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom zuständigen Bezirksamt bei geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen beteiligt. Zudem wurde mit einigen Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, in dem die Bereiche des jeweiligen Objektes definiert werden, bei dessen Veränderung das Denkmalschutzamt hinzuzuziehen ist. 19. Wird die Denkmalbehörde gegebenenfalls auch an Straßenumbauvorhaben oder bei der Wegeerneuerung beteiligt? Ja.