BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3434 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird der Hafentarif an den Cruise Terminals unterlaufen? In der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/766 hat der Senat in Beantwortung der Frage 3. geantwortet, dass in den Cruise Terminals der Tarifvertrag der Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe e.V. zur Anwendung kommt. In der Nennung der beteiligten Betriebe sind Betriebe angeführt, die eindeutig dem Tarifvertrag zuzuordnen sind. In der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 21/2854 wird in Beantwortung der Frage 10. zumindest für das Terminal Steinwerder gesagt, dass die Dienstleister nur dem hamburgischen Mindestlohn verpflichtet sind. Dies vorausschickend frage ich den Senat: Die Abfertigungsdienstleister, die auf den Terminals der Cruise Gate Hamburg GmbH (CGH) tätig sind, werden von den Kreuzfahrt-Reedereien beauftragt und haben sich im Rahmen ihrer Akkreditierung bei der CGH zur Einhaltung verschiedener Anforderungen verpflichtet. Die akkreditierten Abfertigungsdienstleister sowie deren Dienstleistungsspektrum können im Internet unter https://www.cruisegate-hamburg.de/ de/content/handling eingesehen werden. Die Anforderungen an die Abfertigungsdienstleister sind im Pflichtenheft für die Erbringung von Abfertigungsdienstleistungen an den Kreuzfahrtterminals im Hamburger Hafen und in einem Gestattungsvertrag genannt. Das eingesetzte Personal wird demnach durch die Abfertigungsdienstleister sozialversicherungspflichtig beschäftigt und entsprechend der jeweiligen tariflichen Bestimmungen (mindestens in Analogie zum Hamburger Mindestlohngesetz) entlohnt. Hafenarbeiten sind beispielhaft im Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe definiert. Sie bilden eine Teilmenge der an den Kreuzfahrtterminals erbrachten Dienstleistungen ab. Im Übrigen siehe: http://www.zdsseehaefen .de/wp-content/uploads/2015/08/ Eingruppierungsvertrag_Hafenarbeiter_Arbeitsverhaeltnis_nach_dem_31.5.2000.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der CGH wie folgt: 1) Welchen Tarifvertrag wenden die Betreiber der Cruise Terminals Hafen- City, Altona und Steinwerder für Hafenarbeiten an? Durch Personal der CGH werden keine Hafenarbeiten erbracht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2) Welche Dienstleister für Hafenarbeiten sind nunmehr an den drei Terminals tätig? Drucksache 21/3434 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Abfertigung der Kreuzfahrtschiffe wird durch die akkreditierten Dienstleister im Auftrag der Kreuzfahrt-Reedereien beziehungsweise des jeweiligen Port Agents erbracht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3) Welchen Tarifvertrag wenden diese Dienstleister für Hafenarbeiten an den einzelnen Terminals an? Siehe Vorbemerkung.