BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3435 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschleppkosten Seit meiner letzten Anfrage (Drs. 20/12741) wurden die Gebühren und Verwahrkosten weiter erhöht. Deshalb ist eine aktuelle Bestandsaufnahme nötig. Ich frage den Senat: 1. Welche Kosten entstehen einem Autofahrer, dessen Auto in die Verwahrstelle abgeschleppt wird? Bitte aufschlüsseln nach Bußgeld/Verwarnungsgeld , Abschleppkosten, Amtshandlungsgebühr, Auftragsgemeinkostenzuschlag , Verwahrgebühr. Gemäß § 6 Gebührengesetz sind Gebühren kostendeckend zu erheben. Folgende Kosten entstehen: Kosten für Bußgeld/Verwarngelder: Parkverstöße werden ab einem Betrag von 10 Euro geahndet. Der Betrag richtet sich darüber hinaus nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (zum Beispiel bei Vorsatz) Kosten des Abschleppunternehmers für Sicherstellungen 95,20 bis 160,65 Euro Kosten des Abschleppunternehmers für Umsetzungen 74,97 bis 113,05 Euro Amtshandlungsgebühr von 52,90 Euro Verwahrgebühr Pkw (bei Sicherstellungen zur zentralen Verwahrstelle), zurzeit 83,70 Euro für die ersten 24 Stunden, 10 Euro für alle weiteren angebrochenen 24 Stunden. Der Auftragsgemeinkostenzuschlag wird ab 2016 nicht mehr erhoben, da die Kosten in die Verwahrgebühr einfließen. 2. Sofern die einzelnen Positionen um mehr als die allgemeine Preissteigerungsrate gestiegen sind: Wieso erfolgte eine solche Steigerung? Welche Kostenfaktoren sind wie gestiegen? Die Verwahrgebühr ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus veränderten, prognostischen Fallzahlen sowie aufgrund des nunmehr eingerechneten Auftragsgemeinkostenzuschlages; siehe auch Antwort zu 1. 3. Welche Leistungen erbringt die öffentliche Verwaltung für die Amtshandlungsgebühr ? 4. Welche Leistungen erbringt die öffentliche Verwaltung für den Auftragsgemeinkostenzuschlag ? Siehe Drs. 20/7119. 5. Wird nur der billigste Abschleppunternehmer beauftragt? Drucksache 21/3435 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: warum nicht? Nein. Die Vergabe der Gesamtleistung „Abschleppen“ erfolgt nach Maßgabe des Vergaberechts . Die Polizei hat die Abschleppleistungen in den Stadtteilen öffentlich ausgeschrieben und mit einer oder mehreren geeigneten Firmen Rahmenverträge für die entsprechende Region geschlossen. Die konkrete Beauftragung erfolgt in der Regel an die preiswerteste Vertragsfirma der Region. In Ausnahmefällen, wenn die Maßnahme aus Kapazitätsgründen von diesem nicht ausgeführt werden kann, erhält ein anderer Vertragspartner den Auftrag zu dessen Angebotspreis. 6. Wie viele Fahrzeuge wurden in den Jahren 2011 – 2015 in die Verwahrstelle abgeschleppt? Welche Einnahmen an Bußgeld/Verwarnungsgeld, Amtshandlungsgebühr und Auftragsgemeinkostenzuschlag erzielte die öffentliche Verwaltung in dieser Zeit? Bitte nach den einzelnen Punkten und Jahren aufschlüsseln. 7. Welche Einnahmen an Verwahrgebühr wurden 2011 – 2015 erzielt? Welche Kosten des Betreibers standen dem gegenüber? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 8. Welche Zahlungen leistete die Stadt Hamburg an den jeweiligen Betreiber für die ihm im Zusammenhang mit der Verwahrung von Fahrzeugen erbrachten Leistungen in den Jahren 2011 – 2015? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 In die Verwahrstelle abgeschleppte Fahrzeuge 18.967 20.222 17.972 15.300 16.941 Einnahmen aus Amtshandlungsgebühr , Auftragsgemeinkostenzuschlag und Verwahrgebühr *) in Euro 3.226.703 3.029.145 2.886.551 2.731.482 2.701.789 Kostenpauschale des Verwahrplatzbetreibers in Euro 1.088.850 1.089.081 1.094.059 1.192.585 1.078.614 *) Das Abrechnungssystem erfasst diese Kostenarten nicht getrennt. Jahr 2012 2013 2014 2015 Verwarn- und Bußgelder aus Anzeigen des ruhenden Verkehr in Euro*) 11.520.306 14.136.951 15.896.748 17.359.148 *) Die Einnahmen beinhalten alle Anzeigen des ruhenden Verkehrs. Eine Differenzierung der Anzeigen beziehungsweise eine Einschränkung auf Fahrzeuge, die in die Verwahrstelle abgeschleppt wurden, wird systemseitig nicht erfasst. Die Daten für 2011 konnten nicht ermittelt werden, da im Jahr 2011 ein neues IT- Verfahren eingeführt worden ist und die Altdaten nicht im vollständigen Umfang migriert worden sind. 9. Sofern die Einnahmen der Stadt Hamburg aus Verwahrgebühren höher waren als die Zahlungen an den Betreiber: Wie ist das zu erklären und plant der Senat die Verwahrgebühr zu senken? Das Abrechnungssystem erfasst die Kostenarten „Verwahrgebühr“, „Amtshandlungsgebühr “ und „Gemeinkosten“ nicht getrennt. Die Berechnung der Verwahrgebühren basiert auf den erwarteten Kosten, zu denen neben den Betriebskosten auch die Zahlungen an den Betreiber des Verwahrplatzes gehören, sowie den prognostizierten Fallzahlen. Veränderungen in diesen Parametern führen zu Änderungen der Gebührenhöhe. 10. Welche Firmen werden derzeit mit dem Abschleppen von Autos beauftragt ? Welche Kosten berechnen diese jeweils? Beauftragte Firmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3435 3 Abschlepp- Bergungs- Pannenservice Schröder Hamburg GmbH Peter Henseleit GmbH Reinsch GmbH Abschleppdienst Stephan GmbH Hans-Jürgen Clasen KFZ-Abschlepp- und Transportdienst GmbH Die Angebotspreise unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 11. Sofern in den letzten zwei Jahren Firmen aus dem Kreis der beauftragten Unternehmen ausgeschieden sind: Warum sind sie ausgeschieden? Im erfragten Zeitraum sind zwei Firmen wegen einer Insolvenz beziehungsweise dem Wegfall der Abschlepplizenz ausgeschieden.