BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3439 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Muss die Polizei Hamburg den geplanten Nordverbund bei der Telekommunikationsüberwachung und den Aufbau des Rechen- und Dienstleistungszentrums in Hannover mit Stellenstreichungen finanzieren ? Die Innenminister und -senatoren der norddeutschen Küstenländer (Nord- IMK) haben auf ihrer Sitzung am 27. September 2010 die Zentralisierung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) für die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein als eine geeignete Maßnahme zur Erzielung von fachlichen und technischen Vorteilen sowie von Synergieeffekten bewertet und entsprechend forciert. Das länderübergreifende Projekt Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) wurde am 18. Juli 2011 auf Veranlassung des Landespolizeipräsidenten Niedersachsens – stellvertretend für die Leiter der Polizeiabteilungen aller norddeutschen Innenministerien und -behörden – beim Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichtet. Die Projektleitung erfolgt durch das LKA Niedersachsen . Im Jahr 2012 erging der Beschluss der Nord-IMK, das RDZ räumlich und organisatorisch am Standort Hannover zu errichten. Im Jahr 2014 legte die Nord-IMK das Jahr 2020 als Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des RDZ fest. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Vereinbarung zwischen den beteiligten Ländern für die Einrichtung und den Betrieb des RDZ im Rahmen eines Staatsvertrages zu regeln und hierzu in das förmliche Verhandlungsverfahren zum Abschluss eines Staatsvertrages über die Einrichtung und den Betrieb des RDZ einzutreten. Das RDZ soll die technische Durchführung sowie die fachliche Beratung für TKÜ-Maßnahmen der beteiligten Polizeien leisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Soll das RDZ zur Telekommunikationsüberwachung wie geplant 2019/ 2020 in Betrieb gehen? In dem Verwaltungsabkommen über das länderübergreifende Projekt ist vereinbart worden, dass die Tätigkeit des Aufbaustabes mit Aufnahme des Wirkbetriebes und Einrichtung des RDZ, voraussichtlich zum 31. Dezember 2019, endet. Die Projektgruppe wird danach mit Beendigung des Projekts RDZ, voraussichtlich zum 30. September 2020, aufgelöst. 2. Trifft es zu, dass sich der Entwurf einer Drucksache zum Entwurf eines Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwa- Drucksache 21/3439 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 chung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer der Freien und Hansestadt Hamburg mit den Ländern Bremen, Mecklenburg -Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in der Behördenabstimmung befindet beziehungsweise die Behördenabstimmung bereits abgeschlossen ist? Ja, im Übrigen siehe Drs. 21/3280. 3. Welche konkreten Auswirkungen hat die Errichtung des RDZ Telekommunikationsüberwachung auf den Hamburger Haushalt? Für die Projektierung zur Errichtung des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer entstehen ab dem Haushaltsjahr 2015 zusätzliche Aufwendungen. Es handelt sich dabei jeweils um den Kostenanteil Hamburgs an den Projektleistungen in Höhe von 380.557,97 Euro (siehe Drs. 21/3280) sowie den kalkulierten weiteren Kosten für externe Dienstleistungen in Höhe von 155.063,55 Euro. Die Gesamtkosten verteilen sich auf die Jahre wie folgt: circa 42.000 Euro in 2015, circa 89.000 Euro in 2016, circa 130.000 Euro in 2017, circa 117.000 Euro in 2018, circa 137.000 Euro in 2019 und circa 21.000 Euro in 2020. Die erforderlichen Kosten für die Projektierung werden innerhalb des Aufgabenbereichs 275 Polizei gedeckt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3280. 4. Wie hoch ist die − im zukünftigen Staatsvertrag festgeschriebene – Höchstgrenze für Erstinvestitionen? Siehe Drs. 21/3280. 5. Das RDZ ist als zentraler Dienstleister zur technischen Umsetzung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen für die Länderpolizeien vorgesehen. Wie weit ist die Planung zur Realisierung der technischen Umsetzung fortgeschritten? Bitte detailliert aufführen. Siehe Drs. 21/3280. 6. Welche Kosten entstehen der Polizei Hamburg konkret für die Errichtung des RDZ? Bitte aufschlüsseln nach Projektkosten, Investitionskosten p.a., Sachbetriebsmittel p.a., Personalkosten p.a. Siehe Antwort zu 3. und Drs. 21/3280. 7. Die Polizei hat zurzeit keine weiteren Investitionsmittel für den Betrieb der Telekommunikationsüberwachung zur Verfügung. Wie sollen zukünftige , notwendige Investitionsmittel für die Errichtung des RDZ realisiert werden? 8. Wie hoch sind die zusätzlichen Betriebskosten für anzumietende Leitungskapazitäten für die Verbindung der Hamburger Polizei-IT-Technik an die des RDZ? 9. Wie hoch sind die zusätzlichen Investitionskosten und die Betriebskosten p.a. Hamburgs für die Anschaffung/den Betrieb des Übergabepunktes /der Schnittstelle des RDZ an die Hamburger Polizei-IT-Technik? 10. Wie hoch sind die Personalkosten für den Betrieb der Hamburger IT- Schnittstelle zum RDZ und für den verbleibenden Service (fachliche Beratung et cetera) der Hamburger Kriminalbeamten (First Point of Contact)? 11. Plant der Senat, zur Finanzierung des RDZ Verwaltungsstellen der Polizei zu streichen? Wenn ja, in welcher Anzahl und konkret in welchem Bereich? 12. Falls Stellen, die der Polizeiverwaltung zuzuordnen sind, künftig wegfallen , um unter anderem das RDZ zu finanzieren, welches Einsparvolumen will der Senat erzielen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3439 3 13. Wird das RDZ nach dem sogenannten IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft beziehungsweise zertifiziert? 14. Welche Sicherungsmechanismen sind geplant, um zu gewährleisten, dass ein technischer Defekt oder Wartungsarbeiten nicht die Telekommunikationsüberwachung von fünf Bundesländern und damit unter anderem die Bekämpfung der OK, Drogen- und Schwerstkriminalität in Hamburg verhindern? 15. Bei der Bekämpfung der OK, Drogen- und Schwerstkriminalität ist die Telekommunikationsüberwachung unabdingbar. Wie gewährleistet der externe Dienstleister RDZ, dass die erforderliche Flexibilität für die Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen gegeben ist? Siehe Drs. 21/3280. 16. Gibt es andere Bundesländer, die die eigenen TKÜ-Rechenzentren aufgegeben haben und gemeinsam von einem externen Dienstleister versorgt werden? Falls ja, gibt es positive Erfahrungswerte, die eine Nachahmung rechtfertigen ? Das Land Bremen hat das eigene TKÜ-Zentrum aufgegeben und lässt die Telekommunikationsüberwachung vom LKA Hannover durchführen. Der Senat nimmt grundsätzlich keine Bewertungen der Zusammenarbeit anderer Länder vor. 17. Welche a. fachlichen, b. finanziellen, c. personellen Vorteile verspricht sich Hamburg von der Zentralisierung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung in Niedersachsen ? In dem Verwaltungsabkommen wird festgehalten, dass in Anbetracht der mit der progressiven Verwendung von digitalen Medien verbundenen Herausforderung für die Sicherheitsbehörden und den damit einhergehenden technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwänden die beteiligten Länder der Überzeugung sind, dass die Schaffung von neuen kooperativen Strukturen notwendig ist, um Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung bei den Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer sowohl zum Zwecke der Verfolgung und Verhütung von Straftaten als auch zur Gefahrenabwehr auch künftig erfolgreich durchzuführen. Die beteiligten Länder sind sich darin einig, dass hierdurch Möglichkeiten zur Kostenoptimierung bei gleichzeitiger Leistungsverbesserung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zum gemeinsamen Vorteil der Partner entstehen können. In dem Wissen um diese Herausforderungen haben sich die beteiligten Länder darauf verständigt, ein gemeinsames Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) im Verbund der Partner zu errichten und zu betreiben. Im Übrigen siehe Drs. 21/3280.