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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/344
21. Wahlperiode
05.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 27.04.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Dialogdisplays in Hamburg
Sogenannte Dialogdisplays spielen eine wichtige Rolle bei der Verkehrsbe-
ruhigung. An verschiedenen Stellen in Hamburg sind diese seit einiger Zeit
installiert und weisen die
Pkw- und Lkw-Fahrer ak
tiv auf Überschreitungen
der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder besondere Rücksicht-
nahme im Straßenverkehr hin. Immer wieder kommt es in den Gremien der
Bezirksversammlungen in Hamburg zu Anträgen zur Aufstellung neuer Dia-
logdisplays, da diese als wirksames Mittel für mehr Sicherheit im Straßenver-
kehr aufgefasst werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Dialogdisplays gibt es in Hamburg und wo stehen diese
genau? Bitte nach Bezirken aufgegliedert angeben.
Auf der Grundlage einer behördenübergreifenden Vereinbarung zur Beschaffung und
zum Betrieb von sogenannten Dialogdisplays wurden in Hamburg bisher insgesamt 14
Dialogdisplays aufgestellt, jeweils zwei in jedem Bezirk. Die genauen Standorte in den
Bezirken sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Bezirke
Standorte der Dialogdisplays
Hamburg-Mitte
Niedergeorgswerder Deich 57
Hamburg-Mitte Dannerallee 12
Altona Lüttkamp 50
Altona
Tinsdaler Heideweg 23
Eimsbüttel
Grindelhof gegenüber Hausnr. 37
Eimsbüttel Vizelinstraße 33
Hamburg-Nord Rübenkamp 123
Hamburg-Nord Carl-Cohn-Straße 15
Wandsbek
Hummelsbüttler Hauptstraße 105
Wandsbek Saseler Weg 49
Bergedorf
Alte Holstenstraße 44
Bergedorf
Weidenbaumsweg gegenüber Hausnr. 14
Harburg
Bremer Straße/Appenbütteler Straße
Harburg Bremer Straße/Vogelhüttenberg
2. Wie sehen diese Dialogdisplays jeweils genau aus und was zeigen diese
an?
Die Dialogdisplays bestehen aus einem circa
1 m breiten, horizontal geteilten Oval. In
der oberen Hälfte können verschiedene Motive mit ein bis drei Kindern abgebildet
werden. In der unteren Hälfte leuchten die
Worte „Danke“ in grüner Schrift beim Ein-
halten der jeweils zulässigen Höchst-geschwindigkeit oder „Langsam“ in roter Schrift
beim Überschreiten der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf.
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3. Wer hat wann entschieden, wo welc
he Dialogdisplays aufgestellt werden
und welche konkreten Gründe sprachen für die jeweiligen und gegen
andere Standorte?
Über die Standorte haben die Bezirksversammlungen im Einvernehmen mit den Stra-
ßenverkehrsbehörden und dem für die Aufste
llung der Dialogdisplays zuständigen
Landesbetrieb, Straßen, Brücken und Gewässer
(LSBG) im Zeitraum zwischen Okto-
ber 2012 und Dezember 2013 entschieden.
Welche Gründe im Verlauf der Beratungen der Bezirksversammlungen letztlich für die
Aufstellung der einzelnen Dialogdisplays an den jeweiligen heutigen Standorten maß-
geblich waren und welche Gründe gegen die Aufstellung an anderen eventuell in
Erwägung gezogenen Orten sprachen, ist in der für die Beantwortung einer Schriftli-
chen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln.
Allgemein beruhen die Entscheidungen auf
Hinweisen aus der Bevölkerung und Vor-
schlägen der Straßenverkehrsbehörden
sowie den in der behördenübergreifenden
Vereinbarung festgelegten Kriterien für die Auswahl von Standorten und die Aufstel-
lung der Dialogdisplays.
4. Wer hat die unter 1. genannten Dialogdisplays bezahlt und wie teuer war
deren jeweilige Anschaffung und Inst
allation genau und welche Betriebs-
kosten fallen pro Dialogdisplay an und wer trägt diese?
Die Beschaffung und Aufstellung der Dialogdisplays wurden aus Haushaltsmitteln der
Behörde für Wirtschaft, Verkeh
r und Innovation finanziert. Ein Gerät kostete rund
3.200 Euro, die durchschnittlichen gesamten Kosten pro Gerät mit Mast sowie Netz-
anschluss rund 11.000 Euro. Die jährlichen
Betriebskosten pro Standort betragen rund
160 Euro. Personalkosten für Betreuung und Wartung sind hierin nicht enthalten. Die
gegebenenfalls erforderliche Behebung von Störungen und Schäden wird gesondert
abgerechnet.
5. Wie sind die Erfahrungen der zuständigen Fachbehörde mit den instal-
lierten Dialogdisplays?
Die Dialogdisplays finden bei den Verkehr
steilnehmern bisher weitgehend die not-
wendige Akzeptanz und steigern das Sicher
heitsempfinden der Bevölkerung. Im Übri-
gen siehe Drs. 20/7415.
6. Wie haben sich die Unfalllage und die Geschwindigkeitsüberschreitun-
gen im direkten Umfeld der Dialogdisplays seit deren Aufstellung jeweils
entwickelt?
Zur Ermittlung der Unfalllage im direkten Umfeld der 14 Dialogdisplays erfolgte am 28.
April 2015 eine entsprechende Abfrage in der Verkehrsunfalldatenbank Elektronische
Unfalltypensteckkarte (EUSka), die sich je
weils auf den Zeitraum ein Jahr vor bezie-
hungsweise ein Jahr nach deren Inbetriebnahme und den Straßenabschnitt bezieht,
auf den die Dialogdisplays einwirken können.
Die in der Anlage dargestellten Daten
umfassen aufgrund der allgemeinen Fragestellung auch alle Verkehrsunfälle im
ruhenden Verkehr. Valide Daten zu Geschwindigkeitsüberschreitungen im direkten
Umfeld der Dialogdisplays liegen nicht vor, da hier keine gezielten Geschwindigkeits-
überwachungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
7. Werden die durch die Dialogdisplays gemessenen Geschwindigkeitsda-
ten ausgewertet und erfolgt eine Er
folgsauswertung hinsichtlich des Ein-
satzes der Dialogdisplays?
Nein. Es wurden aus wirtschaftlichen Gr
ünden Dialogdisplays ohne entsprechenden
Auswertemöglichkeiten beschafft.
8. Ist die Aufstellung weiterer Dialogdisplays in Hamburg geplant?
Wenn ja, wo, zu welchen Kosten, wer trägt diese und wer entscheidet,
wo diese genau aufgestellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
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Ja. Im Rahmen von Maßnahmen des Lärmaktionsplans sollen zehn weitere Dialog-
displays aufgestellt werden. Die Behörde
für Stadtentwicklung und Umwelt hat den
LSBG beauftragt, die Geräte zu beschaffen und aufzustellen. Die Kosten in Höhe von
circa 110.000 Euro werden von der BSU
getragen. Die Standorte werden zu gegebe-
ner Zeit in einem behördenübergreifenden Arbeitskreis festgelegt, dem Vertreter des
LSBG, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr
und Innovation, der
Behörde für Stadtent-
wicklung und Umwelt und der Behörde für Inneres und Sport angehören.