BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3440 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Graffitis und Tags  Dem aufmerksamen Bürger fällt in Hamburg auf, dass innerhalb des Stadtgebietes (vor allem entlang von Bahnstrecken und in der Innenstadt) zahlreiche Oberflächen an Gebäuden, Mauern, Brücken und Unterführungen sowie Lärmschutzwänden, aber auch an öffentlichen Denkmälern sowie Stromverteilerkästen mit Graffiti- und Tag-Schmierereien vorsätzlich verschmutzt sind. Dies sorgt nicht nur bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Hamburger, sondern auch bei den immer häufiger in die Stadt kommenden Touristen für Unbehagen und mindert Hamburgs Image. Viele Graffitis sind ein Zeichen für eine verwahrloste Stadt. Durch die gefühlte Gleichgültigkeit der Geschädigten und den Fortbestand der Schmierereien über Monate und Jahre wird anerkanntermaßen die weitere Verbreitung von Graffitis gefördert, da die entsprechenden Zeichen der Urheber über lange Zeiträume sichtbar sind und dies als Erfolg im Wettbewerb der Sprayer untereinander gilt. Es gibt eine Reihe von Städten in Deutschland und Europa (zum Beispiel Berlin), die aktiv gegen Graffitis vorgehen. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass von Graffitis und Tags beschmierte Fassaden und Wände kein gutes Bild von Hamburg zeigen und dem Image der Stadt schaden? Grundsätzlich ja. Im Übrigen siehe Drs. 20/8842. 2. Wird auch der oben beschriebene Zusammenhang zwischen Dauer des Fortbestandes der Graffitis und der weiteren Ausbreitung so geteilt? Belege für diese Hypothese liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 3. Warum werden Graffitis und Tags im Bereich der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg nicht sofort beseitigt? Vielfach werden Graffiti und Tags im Zuständigkeitsbereich der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen unverzüglich beseitigt. 4. In welcher Art und Weise ist die Beseitigung bisher organisiert? Bitte die einzelnen Zuständigkeiten und Vorgehensweisen detailliert aufführen. Die Beseitigung erfolgt je nach Eigentumsverhältnissen und (miet-)vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich. In aller Regel werden Fremdfirmen mit der Beseitigung beauftragt. Zu den Dienststellen im Einzelnen siehe Anlage 1. Drucksache 21/3440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie ist im Bereich der Hamburger Unternehmen (zum Beispiel HOCH- BAHN) die Beseitigung von Graffitis und Tags organisiert? 6. Welche finanziellen Auswirkungen sind bei den Hamburger Unternehmen zu verzeichnen? Die Beseitigung erfolgt je nach Eigentumsverhältnissen und (miet-)vertraglichen Vereinbarungen unterschiedlich. Zu den finanziellen Auswirkungen und zu Besonderheiten bei einzelnen öffentlichen Unternehmen siehe Anlage 2. 7. Nimmt der Senat Einfluss auf sonstige Unternehmen (zum Beispiel S- Bahn), um die Beseitigung von Graffitis zu erreichen? Die öffentlichen Unternehmen haben ein hohes eigenes Interesse, Graffitis, Tags und Schriftzüge schnell zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für die stark von Graffiti betroffenen Verkehrsunternehmen. Teilweise gibt es auch besondere vertragliche Regelungen über die Beseitigung von Verschmutzungen. Im Falle des bestehenden S-Bahn-Vertrages sind für die Reinigung der Züge bestimmte Reinigungsintervalle fest vorgeschrieben. Bei sicherheitsrelevanten Verschmutzungen (beispielsweise großflächige Graffitis mit Sichteinschränkung für den Zugführer) dürfen Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden. 8. Inwieweit werden Privateigentümer, die von Graffitis betroffen sind, unterstützt – dies auch vor dem Hintergrund, dass durch die verzögerte beziehungsweise unterlassene Beseitigung im öffentlichen Raum eine gewisse Mitverantwortung für die Entstehung der Graffitis gegeben ist? 9. Hat man sich schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob es Möglichkeiten gibt, geschädigte Privateigentümer finanziell oder dinglich bei der Beseitigung von Graffitis zu unterstützen? Siehe Drs. 20/1961 und 20/8842. 10. Wie viele Haushaltsmittel werden jährlich innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg zur Graffiti-Beseitigung eingesetzt? Bitte nach Bezirken und Unternehmen detailliert aufführen. Siehe Anlage 1. 11. Wie hoch ist die Aufklärungsquote hinsichtlich der durch Graffitis verursachten Sachbeschädigungen? Die Aufklärungsquote für das Jahr 2015 lag bei 12,3 Prozent. 12. In welcher Weise werden Schadenersatzansprüche von den Betroffenen gegen die Verursacher der Sachbeschädigungen geltend gemacht? Es wird in der Regel Strafanzeige erstattet. Soweit die Verursacher ermittelt werden können, kann eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Verursacher erfolgen. 13. Angesichts des erheblichen Umfangs der Graffitis: welchen Strafen drohen den Sprayern normalerweise? Sachbeschädigungen sind gemäß § 303 StGB entweder mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zu ahnden. Für ausgewählte Tatobjekte kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre betragen, wenn es sich um Fälle der gemeinschädlichen Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB handelt. Die konkrete Strafzumessung – siehe hierzu insbesondere § 46 StGB – ist einzelfallbezogen. Bei Sachbeschädigungen werden die Höhe des Schadens und die Vorbelastung des Täters von besonderer Bedeutung sein. Angaben zu einer Regelstrafe für den „Normalfall“ lassen sich deshalb nicht treffen. 14. Betrachtet der Senat die rechtlichen Möglichkeiten der Sanktionierung als ausreichend? Der bestehende Strafrahmen wird als ausreichend erachtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3440 3 15. Gibt es behördliche Stellen in Hamburg, die sich mit der stärkeren Bekämpfung des Graffiti-Unwesens beschäftigen? Wenn ja: Welche Pläne gibt es diesbezüglich? Wenn nein: warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 20/8842. 16. In Harburg gibt es unter anderem Teile von Flutschutzmauern, die für Graffitis freigegeben sind. Die werden von der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen. Wie sind die Erfahrungen der zuständigen Behörden damit? Im Bereich der HPA gibt es ein Graffiti, welches im Bereich einer Brücke erstellt wurde . Auf der Fläche dieses Bildes kam es zu keinen Übermalungen durch andere Graffitis . Auf geeigneten Flächen ist dies ein möglicher Weg, um Beeinträchtigungen durch Graffiti zu begrenzen. 17. Könnten derartige Flächen nach der Auffassung des Senats zu einer Verbesserung der Graffiti-Situation führen, oder bevorzugen die wahren Sprayer illegale Flächen? Siehe Antwort zu 16. 18. Gibt es Überlegungen, entsprechende Flächen auch an weiteren Stellen im Stadtgebiet einzurichten? Derzeit nein. 19. Wurde vom Senat schon einmal die Möglichkeit in Betracht gezogen, Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger oder Migranten bei der Beseitigung von Graffitis einzubinden? 20. Wenn nein: Bestünde rechtlich und tatsächlich die grundsätzliche Möglichkeit , dies zu tun? Wenn ja: Warum wird es denn nicht praktiziert? Bis zum Jahr 2010 war unter anderem „Graffitibeseitigung an Schulen“ Bestandteil von Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbucht (SGB II). Diese Tätigkeit wurde durch Jobcenter mangels Vorliegen der Voraussetzungen „Zusätzlichkeit“ und „Wettbewerbsneutralität“ nach § 16 d SGB II nicht mehr gefördert, da viele Firmen des freien Marktes die Entfernung von Graffiti angeboten haben. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen über verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente zu fördern, insbesondere öffentlich geförderte Beschäftigung nach § 16 e SGB II (FAV). Die Förderung von FAV ist individuell ausgestaltet. Demnach muss Jobcenter zunächst ein entsprechendes Stellenangebot durch einen Arbeitgeber vorliegen, für das geeignete erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Vermittlungsvorschläge erhalten können. Drucksache 21/3440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Organisation Beseitigung Frage 10: Finanzielle Aus-wirkungen B ez irk e BA Altona Einmal wöchentlich wird im Rahmen einer Tunnelbegehung (Max- Brauer-Allee und Messetunnel Sternschanze) eine Fotodokumentation erstellt. Mit der Reinigungsfirma werden die ungefähren Kosten für die Reinigung / Beseitigung besprochen; Festgestellte Graffitis und Tags werden der zentralen Beschaffungsstelle gemeldet, die dann einen entsprechenden Auftrag an die Reinigungsfirma erstellt. Keine Angaben. BA Bergedorf Nach Feststellung wird eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragt . Das Bezirksamt ist insbesondere zuständig für die Graffiti- Beseitigung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie Mahnmalen und kommunalen Gebäuden, die im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes liegen. Bei vom Bezirksamt angemieteten Gebäuden ist im Regelfall der Vermieter zuständig. Dieser wird in Kenntnis gesetzt und sorgt dann für die Beseitigung, indem dieser eine Fachfirma beauftragt. Kosten zur Beseitigung von Graffiti im Jahr 2015 insgesamt 885 €. BA Eimsbüttel Keine Angaben. Keine Angaben. BA HH-Mitte Es wird eine Prioritätenliste in Abhängigkeit von auskömmlichen Mitteln und der Örtlichkeit, Art, Größe, dem politischem Hintergrund erstellt. Anschließend wird eine Firma mit der Beseitigung von Graffiti und Tags beauftragt. In seltenen Fällen wird mit eigenem Personal gereinigt. Kosten zur Beseitigung von Graffiti im Jahr 2015 insgesamt 15.000 €. BA HH-Nord Die Beseitigung obliegt den jeweiligen Grundeigentümern. Kosten zur Beseitigung von Graffiti im Jahr 2015 9.400,00 €. Für Brücken und Ingenieurbauwerke lagen die Kosten bei ca. 3.000,00 € p.a. BA Harburg Keine Angaben. Keine Angaben. BA Wandsbek In der Regel kommen Meldungen aus Bürgerbeschwerden, Polizeimeldungen oder aus der regelhaften Begehung. Politisch motivierte Graffitis (z.B. Hakenkreuze) werden sofort beseitigt. Keine Angaben. Fa ch be hö rd en BASFI Verwaltungsvermögen: Je nach Mietvertragsgestaltung liegt die Verpflichtung entweder beim Nutzer oder dem Eigentümer des Objektes. Grundsätzlich erfolgt die Beseitigung über Fremdvergabe . Bei kleineren Graffitis und Tags werden diese mit Bordmitteln beseitigt. Keine Angaben. BIS Keine Angaben. Keine Angaben. BSW Siehe Drs. 20/1961 Keine Angaben. BUE Graffiti an öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen wie z.B. Tunnel oder Brücken, die aufgrund ihres Inhaltes oder ihrer Botschaft demokratischen oder sittlichen Belangen widersprechen, werden vom Verkehrssicherungsdienst der Stadtreinigung Hamburg AöR - beauftragt von Polizei oder Bezirksämtern - durch entsprechende Sofortmaßnahmen umgehend unkenntlich gemacht. Die Reinigung selbst erfolgt im Anschluss durch den Eigentümer des Gebäudes. Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.550 €. BSB Graffitis und sogenannte Tags sind aktuell nicht an Immobilien vorhanden, die sich im Besitz der Behörde für Schule und Berufsbildung befinden. Andernfalls würde deren zeitnahe Beseitigung durch die jeweilige gebäudeverwaltende Dienststelle veranlasst. Die Graffitientfernung wird in den von der VHS gemieteten Gebäuden vom Vermieter übernommen. In den selbstbewirtschafteten Gebäuden werden kleine Graffitis von den Hausmeistern entfernt. Die von der VHS selbstbewirtschaftete Karl-Schneider-Halle wird sehr oft mit Graffiti beschmiert, daher ist an der Außenwand eine Antigraffitiwand angebracht worden. Wenn größeren Flächen betroffen sind, wird eine Fremdfirma beauftragt. Am Gebäude in der Waitzstraße gibt es aufgrund der Nähe zum S Bahnhof oft Schmierereien , die zur Anzeige gebracht werden. Die Beseitigung erfolgt ebenfalls durch die Hausmeister. Für vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) genutzte Immobilien sind im Jahr 2015 rund 500 Euro im Bezirk Eimsbüttel ausgegeben worden. BWFG Keine Angaben. Keine Angaben. BWVI Das Dienstgebäude liegt nicht im Eigentum der FHH, weshalb die Beseitigung der Graffitis in der Verantwortung des Eigentümers liegt. Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3440 5 Organisation Beseitigung Frage 10: Finanzielle Aus-wirkungen Fa ch be hö rd en FB Kernbereich inkl. Steuerverwaltung: Meldung der Verunreinigung an den Vermieter per Mail. Erfolgskontrolle durch FB Entfällt. JB Verschmutzungen an den Außenfassaden werden von den jeweiligen Dienststellen an die Gebäudeeigentümer gemeldet, die die Beseitigung veranlassen. An den Gebäuden der Justizvollzugseinrichtungen wurden bisher keine Graffiti oder Tags festgestellt. Kosten für die Beseitigung von Graffiti oder Tags wurden für die von der Justizbehörde, den Gerichten und Staatsanwaltschaften genutzten Gebäude durch die Eigentümer nicht in Rechnung gestellt. KB Die Kulturbehörde ist an den Standorten Hohe Bleichen 22, Große Bleichen 30 und Kattunbleiche 19 lediglich Mieter. Die Zuständigkeit für die Beseitigung etwaiger Graffitis liegt beim privaten Vermieter . Im sensiblen Bereich der KZ-Gedenkstätte Neuengamme werden Graffitis grundsätzlich sofort nach Entstehen von den Hausmeistern entfernt. Graffitis und Tags werden am und im Gebäude des Landesbetriebs Planetarium Hamburg grundsätzlich so schnell wie möglich entfernt. Entfällt. SK Rathaus Hamburg: durch regelhafte Rundgänge um das Hamburger Rathaus, durch Feuerwehr-/Sicherheitskräfte als auch Polizisten werden dem RathausService Graffitis oder Tags zeitnah gemeldet . Das Referat Haustechnik wird informiert und beseitigt die Verunreinigungen schnellstmöglich. Geräte, Materialien und Knowhow wurde durch Fachfirmen vermittelt. Keine Angaben. Drucksache 21/3440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 2 Frage 5: Organisation Beseitigung Frage 6: Finanzielle Aus-wirkungen Ö ff. U nt er ne hm en HA Keine Besonderheiten. BTZ Keine Besonderheiten. Pepko Keine Besonderheiten. BBW Gelegentlich auftretende Graffitis werden in aller Regel in Eigenregie vom Gebäudemanagement bzw. von der eigenen Malerei beseitigt. unter 500 € / Jahr. BFW Der Bereich Facility beauftragt i.d.R. die BFW-eigene Reinigungsfirma ca. 5.000 € / Jahr. Elbe-Werkstätten Bei den Elbe-Werkstätten ist das Facility Management für die Beseitigung von Graffitis und Tags zuständig. ca. 200 € / Jahr. f & w Bei f & w ist der Technische Dienst vor Ort oder das f & w eigene Projekt- und Immobilienmanagement für die Beseitigung zuständig. Kosten werden nicht erfasst , sind jedoch sehr gering. Elbkinder Bei den Elbindern wird die Beseitigung von den Kita- Leitungen vor Ort organisiert. Kosten werden zentral nicht erfasst. P+R Die auf den P+R-Anlagen beschäftigten Mitarbeiter sowie die für die Instandhaltung der Anlagen zuständigen Betriebsaufsichten inspizieren diese regelmäßig, stellen dabei auch Beschmutzungen/Beschädigungen durch Graffiti fest und veranlassen deren zeitnahe Entfernung. Kosten für Graffitientfernung ca. 9.000 €. HHLA Die HHLA beantwortet alle Fragen aus aktienrechtlichen Gründen die Fragen aller Aktionäre einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung. Keine Angaben HMC Einmal im Quartal findet eine Begehung des Geländes statt. Hierbei wird der Reinigungsumfang festgestellt und ein Dienstleister mit der Reinigung beauftragt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8.000 € pro Jahr. Hochbahn Die Entfernung von Graffitis und Tags ist elementarer Bestandteil zur Aufrechterhaltung eines ansprechenden Erscheinungsbildes der Anlagen und Fahrzeuge der HOCH- BAHN. In diesem Zusammenhang wird grundsätzlich gegen entsprechende Verunstaltungen im Zuständigkeitsbereich der HOCHBAHN vorgegangen. Es werden sowohl präventive Maßnahmen (Aufbringen von Graffitischutzsystemen, Begrünung von Flächen, Prüfung und Auswahl von graffitiresistenten Materialien) als auch reaktive Maßnahmen (Beseitigung von Graffitis, Tags, politischen Parolen) konsequent durchgeführt. Vandalismushinweise werden in ein internes Meldesystem aufgenommen und kurzfristig abgearbeitet . Die Kosten für Maßnahmen zur entsprechenden Vandalismus - und Graffitibeseitigung belaufen sich auf rund 300.000 € pro Jahr. HPA Graffitis werden generell bei der Polizei angezeigt. Sobald eine ausreichend große Zahl an Verunreinigungen durch Graffitis vorliegt, wird ein Sammelauftrag zu deren Beseitigung erteilt. Sollte ein Graffiti fremdenfeindliche oder extreme Inhalte aufweisen, so wird dieses sofort entfernt. Seit 2009 sind Kosten von ca. 80.000 € für die Beseitigung von Graffiti entstanden . AKN Die Kontrolle erfolgt durch unternehmensinterne Kräfte. Entfernung und Instandsetzung erfolgen überwiegend durch eigene Kräfte, teilweise auch durch Reinigungsfirmen. Durchschnittlich in den letzten fünf Geschäftsjahren im Hamburger Bereich 10.000 – 15.000 €. HHVA HHVA entfernt gemäß behördlicher Rahmenvorgabe eigenständig im Zuge der Wartung festgestellte Graffitis /Schmierereien bei den von ihr betreuten Anlagen, wenn folgende Merkmale vorliegen: - Politische Parolen - Ausländerfeindliche Äußerungen - Alles, was mit der rechten Szene in Verbindung gebracht werden kann - Der Lichtaustritt deutlich gemindert ist (größer 50 %) Darüber hinausgehende Meldungen durch Dritte (Bürger /Polizei) werden in Abstimmung und auf Auftrag des LSBG entfernt. Betroffen sind davon in erster Linie Masten oder Versorgungs- bzw. Steuerungsschränke für öffentliche Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen. Sämtliche Aufwendungen werden an die Behörde oder Dritte weiterberechnet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3440 7 Frage 5: Organisation Beseitigung Frage 6: Finanzielle Aus-wirkungen VHH Grundsätzlich wird die Beseitigung der Schäden durch eigene Mitarbeiter/innen vorgenommen. Ausgenommen sind die Betriebshöfe Elmshorn und Schenefeld, die die Schäden durch einen Dienstleister vornehmen lassen. Die Kosten werden nicht gesondert erfasst. UHH Keine Besonderheiten. Durchschnittlich ca. 15.000,- Euro / Jahr zur Beseitigung von Graffitis und Tags. TUHH Keine Besonderheiten. Die Kosten werden wegen Geringfügigkeit nicht gesondert erfasst. HAW Die Beseitigung von Graffiti wird dem Bereich Gebäudeservice /Hausmeisterei der HAW Hamburg zugeordnet. Der jährliche Aufwand zur Graffiti-Beseitigung kann nicht gesondert ausgewertet werden. HfMT Aktuell keine Verschmutzungen. Entfällt HFBK Es werden keine festen jährlichen Beträge für die Entfernung von Graffiti im Etat vorgesehen. Im Zeitraum von 2013 bis heute wurden insgesamt 14.577,50 € für die Beseitigung von Graffitis aufgewendet . UKE Graffiti oder Tags werden grundsätzlich binnen weniger Werktage nach Kenntnis beseitigt. Die Beseitigung erfolgt durch die Klinik Facility Eppendorf GmbH als Tochtergesellschaft des UKE, der insbesondere die Pflege, Wartung und Instandhaltung der baulichen und technischen Infrastruktur des UKE obliegt. Für die Folgenbeseitigung entsteht dem Unternehmen nach bisheriger Erfahrung ein durchschnittlicher Kostenaufwand in Höhe von insgesamt (Personal- und Sachaufwand) etwa 1.000,- € pro Ereignis. Bäderland Beauftragung von Fachfirmen. Die Bäderland Hamburg GmbH ist gegen Schäden bzw. die Kosten der Beseitigung versichert. Da es sich um eine Versicherung mit einer Prämie handelt, die mehrere Leistungsbestandteile umfasst, können die finanziellen Auswirkungen nicht beziffert werden. Hamburg Wasser Beauftragung von Fachfirmen. Kosten für die Beseitigung von Graffiti und Tags in Höhe von ca. 9.000 €. Stadtreinigung HH Neben der Instandhaltung und Reinigung der ca. 9.000 Papierkörbe auf öff. Wegen führt die SRH auch die Tunnelreinigung in Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrbahntunnel (nicht Bahnhöfe) durch. Zur Tunnelreinigung gehört auch die Entfernung von Graffitis. Graffiti an öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen, die aufgrund ihres Inhaltes oder ihrer Botschaft demokratischen oder sittlichen Belangen widersprechen, werden nach Information durch die Polizei oder die Bezirksämter vom Verkehrssicherungsdienst der SRH durch entsprechende Sofortmaßnahmen umgehend unkenntlich gemacht. Die Reinigung selbst erfolgt im Anschluss durch den Eigentümer des Gebäudes, in der Regel durch Beauftragung einer Privatfirma . Graffiti jeder Art an den Fassaden von Gebäuden und Fahrzeugen der SRH werden zeitnah durch beauftragte Spezialfirmen entfernt. Beseitigung von Graffiti, Aufkleber u. Tags von den Papierkörben und Tunnelanlagen ca. 295.000 € in 2015. Drucksache 21/3440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Frage 5: Organisation Beseitigung Frage 6: Finanzielle Aus-wirkungen HH Friedhöfe Beseitigung von Graffiti und Tags in der Regel durch eigene Handwerker. Die aufgewendeten Lohnund Materialkosten der eigenen Handwerker für die Beseitigung werden nicht gesondert erfasst. SAGA GWG Bewirtschaftung der von der FHH zur Verwaltung übertragenen Wohnungs- und Gewerbebestände dezentral durch ein über ganz Hamburg verteiltes Netz von 18 Geschäftsstellen und ca. 130 Hauswartstützpunkten. Graffitis, Tags und andere Vandalismusschäden werden je nach Einzelfall entweder zeitnah durch eigene Mitarbeiter beseitigt oder deren Beseitigung durch eine Drittfirma zeitnah beauftragt. Die Kosten für die Beseitigung von Graffitis und Tags werden bei SAGA GWG nicht gesondert erfasst. Sprinkenhof GmbH Die Beseitigung von Graffitis wird durchgeführt, sobald diese bekannt und die Notwendigkeit der Entfernung gegeben ist. Sie wird von beauftragten Fachfirmen wahrgenommen. Ferner werden die Graffitis der Zentralen Dienststelle des Landeskriminalamtes ZD 651 gemeldet. Der Anteil an den Kosten der Graffiti- und Tag- Beseitigung für die betroffenen FHH-eigenen Objekte in der Bewirtschaftung der Sprinkenhof GmbH betrug in 2015 rund 10 T€. HCH Graffiti, Tags und andere Schäden durch Vandalismus werden je nach Einzelfall entweder zeitnah durch eigene Mitarbeiter oder durch Beauftragung einer Drittfirma beseitigt. Eine Ausnahme bilden die Gebäude im Oberhafen, hier werden nur störende Graffiti entfernt, Graffiti die mit der kreativ- und Kulturnutzung des Quartiers vereinbar sind, werden belassen. Kosten für Graffitientfernung durch Sondervermögen Stadt und Hafen in Höhe von rd. 2.600 €. Stromnetz Hamburg GmbH Zur Beseitigung von Graffitis, Tags und sonst. Verunreinigungen wird sowohl auf Fremdfirmen zurückgegriffen als auch in Eigenregie geleistet. Bemerkt werden Graffitis an Einrichtungen im Rahmen von wiederkehrenden Begehungen , die monatlich stattfinden. Es folgt grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Die Stromnetz Hamburg GmbH vermietet zudem einen Anteil ihrer Verteilerschränke für Werbezwecke. Das anmietende Unternehmen verpflichtet sich dabei, eine festgelegte Stückzahl der Verteilerschränke im Fall von Verunreinigungen umgehend zu reinigen. Jährlich schwankende Ausgaben im Bereich von ca. 20.000 Euro – 25.000 Euro. IMPF Meldung der Dienststellen der Polizei und Feuerwehr sowie der Museen an die IMPF, Beauftragung einer Reinigungsfirma binnen 24 Stunden. Die Kosten betragen für Feuerwehr und Polizei ca. 3.000 €/pro Jahr, für Museen ca. 3.500 €/pro Jahr. GMH und SHB Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist für die Beseitigung von Graffiti und Tags an Gebäuden selbst verantwortlich . In der Regel erfolgt die Beseitigung durch den Schulhausmeister oder ein dafür beauftragtes Unternehmen zeitnah nach dem Erkennen der Verschmutzung. Die für die Bewirtschaftung der Hamburger Schulgebäude zuständigen Dienstleister SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH sind für die Beseitigung von Graffiti und Tags an Gebäuden verantwortlich . In der Regel erfolgt die Beseitigung durch den Schulhausmeister oder ein dafür beauftragtes Unternehmen zeitnah nach dem Erkennen der Verschmutzung. Durch die Beseitigung von Graffiti an Schulgebäuden sind im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 42.357 € entstanden . Schauspielhaus Graffitis und Tags werden umgehend nach Entstehung bzw. Kenntnisnahme von Mitarbeitern der Hausreinigung entfernt. Sollte dieses aus personellen Gründen nicht möglich sein, wird ein externer Dienstleister beauftragt. In seltenen Fällen wurde in den vergangenen Jahren der Einsatz eines Malers notwendig. Keine Angaben. Deichtorhallen Bei den Deichtorhallen wurden im Rahmen der Sanierung der Halle für aktuelle Kunst 2015 die Graffiti-Schäden an der Bahnseite beseitigt. Ansonsten wird eine Reinigungsfirma mit der Entfernung beauftragt. Für die Beseitigung von Graffiti an der Bahnseite sind Kosten in Höhe von 2.832 € entstanden.