BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3441 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Kahlschlag im Gleisdreieck  Noch im Februar sollen 2.800 Bäume im sogenannten Gleisdreieck in Alsterdorf fallen. Die Hamburger Hochbahn AG brauchte für die notwendige Genehmigung jedoch nicht die gesetzlichen Verfahren für die Aufstellung und Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan abzuwarten, sondern hat bereits eine Vorweggenehmigung erhalten – ohne dass die Bürgerschaft überhaupt mir der Flächennutzungsplanänderung bisher befasst war. Nach dem in Hamburg regelmäßig in solchen Fällen praktizierten Verfahren wird dazu lediglich ein Votum der Fraktionssprecher des Stadtentwicklungsausschusses eingeholt, das – sofern sich die Sprecher, die zwei Drittel der Abgeordneten repräsentieren, dafür aussprechen – den Ausschlag für die Vorweggenehmigung gibt. Die Fraktionssprecher verfügten aber als Grundlage zu ihrer Entscheidung, aufgrund der ihnen nur auszugsweise vorliegenden Unterlagen, nicht über eine vollständige Sachkenntnis der jeweiligen Problematik. Dies wäre allerdings für die Vorwegnahme der sogenannten Abwägungsentscheidung notwendig gewesen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Inwieweit wurde die Argumentationskette der HHA hinsichtlich der vermeintlichen Verzögerung der Bauarbeiten um über ein Jahr (sofern die Vorweggenehmigung nicht erteilt würde) kritisch überprüft? Tiefbauarbeiten können in unseren Klimazonen regelmäßig auch im Winter durchgeführt werden, insofern ist die potenzielle Verzögerung um über ein Jahr (so die HHA) nicht nachvollziehbar. Es würde allenfalls eine Verzögerung um ein halbes Jahr bis zum Beginn der nächsten Baumfällsaison ab 1. Oktober eintreten. In der bisherigen Rahmenterminplanung wurde mit einem Vorlauf von rund einem Jahr zwischen der HOCHBAHN und der Deutschen Bahn AG ein Sperrfenster für die Absenkung der Oberleitung und für den Einhub der Brücke abgestimmt. Bei Nichteinhaltung dieses Sperrfensters müssten neue Sperrfenster abgestimmt werden. Aufgrund der langen Vorlaufzeit für die Abstimmung und Festlegung dieser Sperrfenster würde sich der Bau der Brücke um mindestens ein weiteres Jahr verzögern. Bei einem Baubeginn auf der Fläche wäre somit die gewünschte Erschließung des Baugebiets schon während der Bauzeit über diese Brücke nicht möglich. Drucksache 21/3441 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Es scheint auch nicht nachvollziehbar, inwieweit die unbedingte Eilbedürftigkeit gegeben sein sollte, vor dem Hintergrund, dass nach dem Willen des Senats ab dem Jahr 2020 eine komplette Umstellung der Stadtbustechnologie auf emissionsfreie Fahrzeuge erfolgen soll, bisher aber gar nicht festgelegt ist, welche Technik dabei zum Tragen kommt und welche Auswirkungen diese demgemäß auf die Konzeption des Busbetriebshofes hat. Aufgrund der seit Jahren kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen ist der Bau zusätzlicher Fahrzeugabstell- und Wartungskapazitäten im Busbetrieb zwingend erforderlich. Um auch künftigen Anforderungen gerecht zu werden, erfolgt eine technische Vorrüstung des Betriebshofes, die eine Nutzung aller derzeit erprobten Antriebstechnologien an diesem Standort ermöglicht. 3. Die Festlegung einer Ersatzfläche für die Waldrodung in einer Entfernung von 70 km von der Eingriffsfläche erscheint für den Ausgleich untauglich. Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar, inwieweit dadurch dem Ausgleich für das Stadtklima und der Luftreinhaltung im Raum Hamburg Rechnung getragen werden soll. Die Festsetzung der Ersatzfläche erfolgte, da nach der fachlichen Einschätzung der zuständigen Forstbehörde als Ersatz nach den Bestimmungen des Waldgesetzes eine neue Waldfläche anzupflanzen ist und hierfür in Hamburg keine geeigneten und eigentumsrechtlich gesicherten Flächen zur Verfügung gestellt werden konnten. Dem hamburgischen Stadtklima wird durch die Errichtung eines modernen und zentral im Liniennetz liegenden Busbetriebshofes sowie durch die Eingrünung der Anlage mit bepflanzten Randstreifen und begrünten Bedachungen Rechnung getragen. 4. Bezüglich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs liegen keinerlei Unterlagen vor, ob es seitens der Behörden eine Prüfung alternativer Ausgleichsstandorte in näherer Umgebung zu Hamburg gegeben hat, die bei der Beurteilung der unter 3. genannten Kriterien besser abgeschnitten hätten. Ist eine derartige Prüfung erfolgt? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Um die Inanspruchnahme von Flächen so gering wie möglich zu halten, sollen Ausgleichsmaßnahmen jeweils auf die Wiederherstellung, Herstellung oder Neugestaltung mehrerer beeinträchtigter Funktionen von Natur und Landschaft gerichtet sein (Multifunktionalität ) und die Anforderungen der verschiedenen rechtlichen Ausgleichsverpflichtungen (zum Beispiel Ersatz nach Waldgesetz, Ersatz nach der Eingriffsregelung ) erfüllen. Deshalb wurde die Waldersatzfläche so ausgestaltet, dass auch die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Ausgleichsverpflichtung erfüllt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2600. 5. Warum war das Bezirksamt nicht in der Lage, zu der ausführlichen Eingabe einer betroffenen Bürgerin innerhalb von mehr als zwei Monaten Stellung zu beziehen? Das zuständige Bezirksamt hat im Januar 2016 zu einer Eingabe zum Bebauungsplanentwurf Alsterdorf 22/Winterhude 22 innerhalb von drei Wochen Stellung genommen. 6. Ist man sich seitens des Senats eigentlich gar nicht bewusst, was für ein verheerendes Bild man für den Bürger abgibt, wenn man durch derartige , vom Zaun gebrochene Entscheidungen immer wieder zeigt, dass man von Partizipation eigentlich gar nichts hält? Die Einschätzung der Fragesteller wird nicht geteilt. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren erfolgten die gemäß Baugesetzbuch vorgesehenen Beteiligungen der Öffentlichkeit . Die Möglichkeit der Vorweggenehmigung ist im Gesetz vorgesehen und unterliegt demokratischen Regelungen.