BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3443 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse, Detlef Ehlebracht, Dr. Joachim Körner und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Absage Stuttgarter Weindorf Seit 30 Jahren findet auf dem Rathausmarkt jährlich im Mai das Stuttgarter Weindorf statt, eine gesellige Veranstaltung, die sich sowohl bei Einheimischen wie bei Touristen einer großen Beliebtheit erfreut. Die Idee dazu wurde seinerzeit 1985 in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Fischmarkt geboren , der im Gegenzug jeweils in Stuttgart zu Gast ist – eine schöne Sache, die sich mittlerweile zu einer langjährigen Städtefreundschaft entwickelt hat – könnte man meinen. Auf Hamburger Veranlassung geht diese Tradition nun in diesem Jahr offensichtlich zu Ende. Wenn man sich ein wenig mit der Historie dieser Veranstaltung beschäftigt, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass seitens der Hamburger Verwaltung zum Stuttgarter Weindorf keine so große Gegenliebe entwickelt wurde. War die auf dem Rathausmarkt zur Verfügung gestellte Fläche vor 30 Jahren noch ausreichend für circa 30 Wirte, so ließen sich aufgrund der über die Jahre vom Bezirksamt Mitte erlassenen Restriktionen 2015 nur noch elf Betriebe unterbringen. Gleichzeitig verlangte man in diesem Zeitraum eine Steigerung der Platzmiete um das Fünffache. Bei der Festlegung der Platzmiete ging man ursprünglich davon, aus, dass für den Zeitraum des in Stuttgart stattfindenden Fischmarktes (elf Tage) im gegenseitigen Ausgleich keine Kosten anfallen und nur für die Zeitdauer des Weindorfes darüber hinaus Gebühren anfallen. Von dieser Regelung ist man nun in Hamburg abgewichen und verlangt demgemäß von den Stuttgartern die annähernd dreifache Gebühr wie im Vorjahr. Ein Gespräch zur Situation, die aus wirtschaftlichen Gründen zu einer Absage des Stuttgarter Weindorfes in Hamburg führt, scheiterte offensichtlich an Absagen des Bezirksamtes Mitte. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: 1. Verfügt der Senat über Erkenntnisse des touristischen Nutzens des Stuttgarter Weindorfes, zum Beispiel die Anzahl der auswärtigen Besucher ? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 2. Gibt es Erkenntnisse zur gesamten Besucherzahl? Wenn ja: welche? Drucksache 21/3443 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein. 3. Wie wird – jenseits der unter 1. und 2. formulierten Erkenntnisse – der touristische Nutzen der Veranstaltung von der Hamburg Tourismus GmbH beurteilt? Der Hamburg Tourismus GmbH liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Umsatzsteuereinnahmen wurden 2015 durch die Betriebe des Stuttgarter Weindorfes erzielt? 5. Welche sonstigen Steuern und Abgaben gehen der Hamburger Staatskasse durch den Wegfall der Veranstaltung verloren? Bitte Vergleichszahlen von 2015 angeben. Die am Stuttgarter Weindorf teilnehmenden Unternehmen werden steuerlich nicht in Hamburg geführt. Daher liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse über die Umsatzsteuereinnahmen im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung vor. Im Übrigen würden die für die Beantwortung der Anfrage notwendigen Daten dem Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) unterliegen. Die Summe sonstiger Steuern im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Weindorf 2015, soweit sie Hamburg zustehen, kann mangels Zuordnung des Steueraufkommens zu einzelnen Anlässen nicht ermittelt werden. Daher ist eine Schätzung der Mehr- oder Mindereinnahmen in Zusammenhang mit der Absage des Stuttgarter Weindorfs 2016 nicht möglich. 6. Vor dem Hintergrund der unter 1. bis 4. aufgeführten Erkenntnisse: Wie schätzt der Senat den gesamten finanziellen Ertrag der Veranstaltung ein, einschließlich aller Mitnahmeeffekte (zum Beispiel Hotelübernachtungen und so weiter)? Aufgrund fehlender valider Erkenntnisse zu Besucherzahlen, zum Anteil auswärtiger Gäste und zum Ausgabeverhalten der Gäste ist eine Schätzung nicht möglich. 7. Welche Kosten verursacht die Veranstaltung für die Staatskasse? Für die Antragsbearbeitung fallen Personalkosten an, die nicht exakt beziffert werden können. Der Gebührenerlass betrug im Jahr 2015 70.185,00 Euro. 8. Welche Kosten werden auf den Hamburger Fischmarkt durch den Wegfall der Kompensation durch das Stuttgarter Weindorf für die Veranstaltung in Stuttgart zukommen? 9. Ist die Durchführung der Veranstaltung des Fischmarktes in Stuttgart dadurch gefährdet? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wieso wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte dem Stuttgarter Veranstalter keine Möglichkeit eingeräumt, die wirtschaftliche Problematik, die sich durch die flächenhaften Restriktionen und die Gebührenerhöhung ergeben, gemeinsam zu erörtern und einer Lösung zuzuführen? Es wurden schriftliche Informationen übermittelt und ein Gesprächstermin vereinbart. 11. Gibt es möglicherweise noch andere Gründe, die dazu führen, dass man das Stuttgarter Weindorf nicht mehr in Hamburg haben möchte, zum Beispiel die Belegungsdichte des Rathausmarktes? Nein. 12. Welche Zielsetzungen verfolgt der Senat bei der Vergabe des Rathausmarktes an private Veranstalter? Für die Nutzung des Rathausmarktes gibt es ein Nutzungskonzept, dessen Inhalte/ Vorschriften beachtet werden müssen. Siehe hierzu http://www.hamburgmittedokumente.de/Anfragen/2013-07%20-%20XX- 4181%20Nutzungskonzept%20Jungfernstieg%20II- CDU/xx_4181.1%20Anlage%20Nutzungskonzept%20Rathausmarkt- Amtlicher%20Anzeiger.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3443 3 13. War der Senat in die Entscheidung des Bezirksamts einbezogen? Mit Schreiben des Bezirksamtsleiters Grote vom 16. Januar 2016 wurde die Finanzbehörde informiert. 14. Wird die Entscheidung des Bezirksamtes Mitte bezüglich der Gebührenerhöhung als richtig empfunden – auch vor dem Hintergrund, dass dies in der Konsequenz zu erheblichen Mindereinnahmen der Stadt führen wird? Die Erhebung von Gebühren in der in den entsprechenden Gebührentatbeständen vorgesehenen Höhe entspricht den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. 15. Wäre für das Stuttgarter Weindorf gegebenenfalls eine Entscheidung mit mehr Fingerspitzengefühl nicht angemessen gewesen? 16. Hat man bei der Entscheidung nicht bedacht, dass als Folge auch der Fischmarkt in Stuttgart ausfallen könnte und die damit verbundene kostenlose Werbung für Hamburg? Angesichts einer angespannten Haushaltslage sowie im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit anderen Veranstaltern sah sich die zuständige Genehmigungsbehörde nicht in der Lage, den Gebührenerlass fortzuführen. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 17. Besteht nach Auffassung des Senates noch die Möglichkeit einer rechtskonformen Einigung mit dem Stuttgarter Weindorf? Wenn nein: warum nicht? 18. Aufgrund der oben angeführten Folgewirkungen für Hamburg gibt es nach unserer Auffassung ausreichend Gründe, um ein Fortbestehen des Stuttgarter Weindorfes zu ermöglichen. Teilt der Senat diese Auffassung ? Wenn nein: warum nicht? Eine Einigung kann durch die Akzeptanz der Gebührenhöhe durch den Veranstalter erfolgen. Im Übrigen ist das zuständige Bezirksamt bereit, bei der Suche nach Alternativflächen zu unterstützen. Im Übrigen hat sich der Senat hat sich hiermit nicht befasst.