BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3445 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Zahl von radikalen Salafisten und Koranständen – Probleme an den Schulen und der Senat sieht weg? (V) In Hamburg zählte der Verfassungsschutz im Dezember 2015 270 gewaltbereite Jihadisten und 131 Koran-Verteilaktionen in Hamburg, was einen neuen Höchststand bedeutet (Drs 21/2483). Immer häufiger werben salafistische Gruppierungen um Anhänger, insbesondere bei jungen Frauen oder vor Flüchtlingsheimen. Das Thema radikale Auslegung des Islam wird zunehmend auch an den Schulen präsenter. Berichten zufolge kommt es zum Beispiel vielfach dazu, dass Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. Offiziell würde dies aber selten kommuniziert aus Angst vor einer Stigmatisierung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele gewaltbereite Islamisten welcher Gruppierung halten sich nach Informationen des Senats derzeit in Hamburg auf (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 24, 25 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht)? Nach Definition des Verfassungsschutzverbundes ist eine Person oder Gruppe als gewaltbereit einzustufen, wenn sie für sich selbst gewalttätiges Handeln zur Durchsetzung politischer Ziele als legitimes Mittel ansieht, dies sind im Sinne der Fragestellung Jihadisten: Alter Männlich Weiblich Unter 18 Jahre 5 3 18 – 24 Jahre 75 8 25 – 24 Jahre 98 12 35 + Jahre 65 3 2. Kam es – abgesehen von Infoständen – zu Verteil- beziehungsweise Informationsaktionen von salafistischen und/oder ähnlichen Gruppierungen im Umfeld von Schulen, Flüchtlingsheimen, Haftanstalten oder anderen Orten? Wenn ja: Wo genau, in welchen Stadtteilen, wie oft und wie reagiert die zuständige Behörde beziehungsweise die Polizei oder das Landesamt für Verfassungsschutz in solchen Fällen? Siehe Drs. 21/1204, Drs. 21/1542, Drs. 21/2483, Drs. 21/2807 Darüber hinaus sind der zuständigen Behörde keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. 3. Wie viele Versuche von Anwerbungen in Flüchtlingsheimen in Hamburg mit dem Ziel eines Beitritts zu gewaltbereiten terroristischen Organisati- Drucksache 21/3445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 onen sind dem Senat seit 2015 bis 2016 bekannt (bitte monatlich und nach Flüchtlingsheimen in Bezirken sowie nach Unterscheidung der Anwerbungen von Männern, Frauen und minderjährigen Flüchtlingen darstellen)? Wie viele dieser Anwerbeversuche haben tatsächlich zu einem Beitritt in eine Terrororganisation oder einer Ausreise in Richtung Irak/Syrien geführt? Siehe Drs. 21/2807. Eine Abfrage unter den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen hat keine Erkenntnisse zu weiteren derartigen Anwerbeversuchen ergeben. 4. Wie viele Versuche von Anwerbungen außerhalb von Flüchtlingsheimen in Hamburg mit dem Ziel eines Beitritts zu gewaltbereiten terroristischen Organisationen sind dem Senat seit 2015 bis 2016 bekannt (bitte monatlich sowie nach Unterscheidung der Anwerbungen von Männern, Frauen und Minderjährigen darstellen und nach Örtlichkeiten in Bezirken)? Wie viele dieser Anwerbeversuche haben tatsächlich zu einem Beitritt in eine Terrororganisation oder einer Ausreise in Richtung Irak/Syrien, geführt? Siehe Drs. 21/2807. 5. Was hat der Senat bisher gegen solche Anwerbungen unternommen? Soweit Anwerbungen oder Anwerbungsversuche hier bekannt werden und den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, führt die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungsverfahren. In Fällen, in denen eine Straftat gemäß § 129b StGB in Betracht kommt, wird der Vorgang der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt mit der Bitte um Weiterleitung an den insoweit zuständigen Generalbundesanwalt. Im Übrigen siehe Drs. 21/2807. 6. Wie viele gewaltbereite Islamisten/Salafisten sind aus Hamburg seit 2015 in Richtung Irak/Syrien ausgereist? Bitte monatsweise darstellen. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind seit 2015 mutmaßlich elf Personen in Richtung Krisengebiete Irak/Syrien ausgereist. 2015 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2016 Jan Feb Anzahl 0 1 1 0 1 3 1 4 0 0 0 0 0 0 7. Wie viele gewaltbereite Salafisten/Islamisten in Hamburg haben seit 2015 versucht auszureisen? Wie konnten sie jeweils aufgehalten werden ? Siehe Antwort zu 6. Weitere Ausreiseversuche sind nicht bekannt geworden. 8. Wie viele von diesen ausgereisten „IS“-Anhängern sind seit 2015 wieder nach Hamburg oder Deutschland zurückgekehrt? Bitte monatsweise darstellen. Für den Juli 2015 ist die Rückkehr einer Person bekannt. 9. Wie bewertet der Senat diese Zahlen? Sind tatsächlich alle dieser sogenannten Rückkehrer gefährlich oder sind einige von ihnen durch die Erlebnisse geläutert und haben sich deutlich von radikalem Gedankengut distanziert? Wie die Anschläge von Paris gezeigt haben, greift der sogenannte Islamische Staat (IS) auch auf Personen zurück, die nach einem Aufenthalt in den Krisengebieten in ihr Herkunftsland zurückgekehrt sind. Deshalb stehen derartige Personen im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden. Die deutschen Sicherheitsbehörden erstellen zu jeder Person eine individuelle Gefährdungseinschätzung, an der sich die notwendigen Maßnahmen orientieren. Es sind Fälle bekannt, dass sich Rückkehrer durch ihre Erlebnisse von ihrer früheren Einstellung gelöst haben. Die im Juli 2015 zurückgekehrte Person hat sich bisher nicht von ihrem Gedankengut distanziert. 10. Werden von den zuständigen Stellen ehemalige radikale Salafisten, die aus der Szene ausgestiegen sind, in die Präventionsarbeit einbezogen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3445 3 Wenn ja: bitte konkret darstellen. Wenn nein: warum nicht? Sofern die Fragestellung darauf abzielt, ehemalige radikale Salafisten in die Präventions - und Interventionsarbeit mit gefährdeten oder ausstiegswilligen Jugendlichen oder Jungerwachsenen einzubeziehen: nein. Gleichwohl wird dieser Ansatz grundsätzlich für sinnvoll erachtet und verfolgt. Die Arbeit mit ehemaligen Extremisten ist allerdings sehr anspruchsvoll, daher muss ihr Aufbau mit großer Sorgfalt erfolgen. Bisher sind den zuständigen Stellen allerdings keine Personen bekannt, die die Voraussetzungen für die Einbindung in die Präventionsarbeit erfüllen (nachhaltige und glaubwürdige ideologische Distanzierung, Ausstieg aus der Szene, psychische und soziale Stabilität). 11. Befinden sich nach Kenntnis des Senats unter den seit 2015 in Hamburg angekommenen Flüchtlingen radikale Islamisten? Wenn ja: bitte die Anzahl angeben. Hinweise auf angebliche Angehörige von terroristischen Organisationen werden in dem Einzelfall überprüft. Die Polizei führt derzeit zwei Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung. 12. Was tut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um Familien von radikalisierten Jugendlichen zu betreuen? Welche Projekte gibt es an Schulen zum Thema religiösen Extremismus, die durch den Senat unterstützt werden? Mit der Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 21. Mai 2014 „Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus ergreifen“ (siehe Drs. 20/13460) hat der Senat ein Maßnahmenpaket beschlossen, unter anderem ein Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung. Die beschlossenen Fortbildungs-, Informations-, Beratungs - und Präventionsangebote sollen insbesondere auch in Schulen wirksam werden . Die Schulen werden dabei im Bereich der Prävention von Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit durch das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) durch Fortbildungsmaßnahmen und individuelle Beratungen unterstützt. Die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Schule zuständigen Behörde bietet Beratung bei Einzelfällen beziehungsweise Unterstützung in der konkreten Fallarbeit (siehe auch Antwort zu 17.). Im Übrigen siehe Drs. 20/13020, Drs. 20/13214, Drs. 20/13241, Drs. 20/13716, Drs. 21/58, Drs. 21/437, Drs. 21/954, Drs. 21/1204 21/1706 und Drs. 21/2622. 13. Wie viele Schülerinnen nehmen derzeit aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht der Schulen teil (bitte nach Schulen und Bezirken darstellen)? Wie begründet der Senat diese Praxis? 14. Wie viele Schülerinnen und/oder Schüler haben seit 2014 aus religiösen Gründen nicht an Klassenfahrten teilgenommen? Wie bewertet der Senat diese Situation? Wie handeln die Schulleitungen in solchen Fällen ? 15. Wie viele Schülerinnen und/oder Schüler haben seit 2014 aus religiösen Gründen nicht am Sexualkundeunterricht teilgenommen? Wie bewertet der Senat diese Situation? Wie handeln die Schulleitungen in solchen Fällen? 16. Wie viele Schülerinnen und/oder Schüler haben seit 2014 aus religiösen Gründen an anderen Schulfächern nicht teilgenommen? Wie bewertet der Senat diese Situation? Wie handeln die Schulleitungen in solchen Fällen? Die Zahlen zur Nicht-Teilnahme am Schwimmunterricht, an Klassenfahrten, der Sexualerziehung und anderen Schulfächern, außer dem Religionsunterricht, werden nicht zentral erfasst. Im Übrigen ist eine Befreiung aus religiösen Gründen von der Sexual- Drucksache 21/3445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 erziehung, vom verpflichtenden Schwimmunterricht in der Grundschule, von Klassenfahrten und von anderen Fächern, außer dem Religionsunterricht, nicht möglich. Im Schuljahr 2013/2014 wurden 97 Schülerinnen und Schüler, entsprechend circa 1 Promille der Jahrgangsstärken der Jahrgänge 1 bis 6, vom Religionsunterricht abgemeldet; für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 liegen der für Bildung zuständigen Behörde keine Daten vor. Der Religionsunterricht in Hamburg ist als Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler ungeachtet ihrer jeweiligen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen angelegt. Die zuständige Behörde bewertet die Quote der Abmeldungen als sehr gering. Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist ein gemäß Artikel 7 Absatz 2 Grundgesetz geschütztes Recht der Sorgeberechtigten. Für vom Religionsunterricht abgemeldete Schülerinnen beziehungsweise Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 gewährleisten die Schulen eine Betreuung; ab Jahrgangsstufe 7 besteht Wahlpflicht mit dem Fach Philosophie. In der Publikation des LI „Vielfalt in der Schule“ (siehe http://li.hamburg.de/ contentblob/2819048/data/pdf-vielfalt-in-der-schule-handbuch-fuer-lehrkraefte- 2015.pdf) werden die rechtliche Lage zum Umgang mit der Thematik dargestellt und pädagogische Handlungsempfehlungen für pädagogisches Personal und somit auch für Schulleitungen gegeben. Darüber hinaus wird in Fortbildungen die Thematik aufgegriffen . Bei der einzelfallbezogenen Beratung von pädagogischen Fachkräften und Schulleitungen wird auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen geachtet. 17. An welche Stelle können sich Lehrkräfte und Schulen wenden, wenn sie Beratung oder Unterstützung benötigen bei aus religiösen Gründen verursachten Konflikten an Schulen? Bei den oben genannten Themenbereichen können sich Schulen an die jeweiligen Unterstützungssysteme der zuständigen Behörde und des LI wenden: - In interkulturellen Fragen an die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung und die in der Broschüre „Vielfalt in der Schule“ genannten Fachstellen im LI (Religion/ Sport/Sexualerziehung und Gender) sowie an die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Schullandheime e.V. - Im Bereich der Prävention von Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit an das Referat Gesellschaft und das zuständige Beratungsteam. - In Einzelfällen und zur Fallarbeit an die Beratungsstelle Gewaltprävention der BSB. 18. Kennt der Senat das Projekt „Heroes“, welches seit 2007 in Berlin erfolgreich praktiziert wird und jungen Männern aus bestimmten Milieus für die Themen Gleichberechtigung und Antisemitismus sensibilisiert? Wenn ja: Wie bewertet der Senat dieses Projekt? Sind ähnliche Konzepte /Projekte in Hamburg geplant? Wenn nein: warum nicht? Die zuständigen Fachbehörden haben sich unter Einbeziehung der überbehördlichen AG „Zwangsheirat“ seit 2010 wiederholt mit dem Berliner Projekt als Gewaltpräventionsansatz auseinandergesetzt. In Hamburg existiert eine Reihe von Projekten, die auf peer-group-Ansätze setzen beziehungsweise die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Zum Letzteren bestehen Leitlinien zur Jungenarbeit beziehungsweise -pädagogik sowie zur Mädchenarbeit und -pädagogik (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/2647034/data/leitlinien-jungenarbeithamburg .pdf und http://www.hamburg.de/contentblob/4324928/data/leitlinienmaedchenarbeit .pdf). Außerdem fördern und unterstützen die zuständigen Fachbehörden das Projekt „Soziale Jungs Hamburg“, um unter anderem soziale Kompetenzen von Jungen sichtbar zu machen und Geschlechterstereotypen abzubauen. Im Rahmen der Fortbildungen für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte finden nach Bedarf Veranstaltungen zum Thema „Jungenarbeit“ statt. Darüber hinaus unterstützt die zuständige Fachbehörde den gemeinwesenorientierten Gewaltpräventionsansatz von „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“. Mit diesem Handlungsansatz konnte eine Vielzahl von Männern und Jungen mit unterschiedlichs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3445 5 ten kulturellen und sozialen Hintergründen erreicht und aktiviert werden, sich ausdrücklich gegen Gewalt gegenüber Frauen zu positionieren. 19. Gegen wie viele gewaltbereite Islamisten laufen derzeit strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder strafrechtliche Prozesse? Wie hat sich dies zu 2014 bis 2016 verändert (bitte jährlich darstellen)? Was sind die Hauptgründe für die Ermittlungen? Für die Beantwortung der Frage wird auf Daten aus dem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzten Geschäftsstellen- und Aktenverwaltungsprogramm MESTA zurückgegriffen. Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen diese Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die zur Beantwortung erforderlichen Angaben, ob sich ein eingetragenes Ermittlungsverfahren gegen einen gewaltbereiten Islamisten richtet, und welches – abgesehen vom Vorliegen eines Anfangsverdachts – die Hauptgründe für Ermittlungen sind, werden in MESTA nicht erfasst. In einer bei der Staatsanwaltschaft seit Anfang des Jahres 2015 geführten Aufstellung über Verfahren wegen Straftaten mit islamistischem Hintergrund wird eine eventuelle Gewaltbereitschaft nicht berücksichtigt. Dies vorausgeschickt wird mitgeteilt, dass in der Aufstellung zurzeit drei Beschuldigte bezüglich Verfahren aus dem Jahr 2014 erfasst sind und 21 Beschuldigte betreffend Verfahren aus dem Jahr 2015. Für eine weitergehende Beantwortung müssten aber auch alle übrigen in Betracht kommenden Verfahren beigezogen und ausgewertet werden. Allein in der für die Verfolgung politischer Straftaten zuständigen Abteilung 71 der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde im fraglichen Zeitraum die folgende Anzahl von Verfahren eingetragen: Az.-Jahrgang Js-Verfahren UJs-Verfahren 2014 905 1078 2015 949 1192 2016 223 273 Die Beiziehung und Auswertung dieser Verfahren ist in der für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 20. Gegen wie viele gewaltbereite Islamisten laufen derzeit gerichtliche Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 24, 25 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht)? Vor welchen Gerichten laufen die Verfahren (bitte nach Zivilgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit et cetera unterteilen)? Ausweislich der bei der Staatsanwaltschaft geführten Aufstellung über Verfahren wegen Straftaten mit islamistischem Hintergrund gegen 20 jeweils männliche Beschuldigte sind Strafverfahren bei Gerichten anhängig, und zwar bei Strafabteilungen der Amtsgerichte beziehungsweise Strafkammern der Landgerichte. Von den Angeschuldigten beziehungsweise Angeklagten sind unter 18 Jahre alt: 2, 18 – 21 Jahre alt: 5, 25 – 34 Jahre alt: 12, 35 Jahre alt oder älter: 1. Unter den zu der Frage 19 aufgeführten Js-Ermittlungsverfahren der Abteilung 71 erfolgte in 570 Fällen ein Verfahrensabschluss durch eine Anklage oder den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Drucksache 21/3445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Beiziehung und weitergehende Auswertung ist in der für die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 21. Wie verläuft die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern, wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, und dem Bund hinsichtlich Verfassungsschutzmaßnahmen gegen straffällige, gewaltbereite Islamisten? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ist fester Bestandteil des „Gemeinsamen Terrorismus Abwehr Zentrum“ (GTAZ) in Berlin, in dem auch die Behörden des Bundes und aller anderen Bundesländer miteinander vernetzt sind. Darüber hinaus finden bilaterale Abstimmungen zwischen den Sicherheitsbehörden Hamburgs, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins statt. 22. Zu wann werden die am 10. Februar 2016 von der Bürgerschaft beschlossenen zusätzlichen Stellen beim Verfassungsschutz (Drs. 21/3031) besetzt? Die entsprechenden Ausschreibungen wurden veröffentlicht. Wann der Prozess der Auswahlverfahren und der notwendigen Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht genau beurteilt werden. Aufgrund der vorhandenen Engpässe wird versucht, dieses Verfahren möglichst zügig durchzuführen.