BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3447 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung/Modernisierung der HfMT Eine ausreichende Zahl von Überäumen, die gut ausgestattet sind und hohen akustischen Anforderungen genügen, ist zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches Musikstudium. Bei Zugrundelegung des Bedarfsmodells des HIS werden 25 zusätzliche Überäume an der HfMT benötigt (siehe Drs. 20/6784). Im Mai 2013 teilte die damalige Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt mit, dass Hamburgs Ehrenbürgerin Hannelore Greve bereit sei, neue Überäume an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) zu spenden . Die neuen Überäume sollen in einer nicht mehr benötigten Tiefgarage der Hochschule entstehen und 2017 fertig werden. Mit Mitteilung vom 4. November 2014 (Drs. 20/14101) wurde die Bürgerschaft informiert, dass zwischen der BWF und der Mäzenin Frau Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde. Die Arbeiten für die Überäume sind zeitlich – von 2015 bis Ende 2016 – mit der Sanierung des Trautwein-Gebäudes vorgesehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Realisierungsträgers Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Sanierung/Modernisierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) und welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) wurden bereits umgesetzt, welche stehen noch aus und welche zeitliche Perspektive wird für deren Umsetzung gegenwärtig angestrebt? 2. Sofern es bei den oben genannten Maßnahmen Verzögerungen gegenüber der Planung gibt: Was sind jeweils die Gründe dafür? Die Sanierungsarbeiten sind im Zeit- und Kostenplan. Abgeschlossen sind Schadstoffsanierungs -, Demontage- und Abbrucharbeiten. Ausstehend und im Bau befindlich sind die Installation der Gebäudetechnik, Montagearbeiten der Fassade und weitere Gewerke. Nach derzeitigem Terminplan werden die Arbeiten im März 2017 abgeschlossen sein. 3. Welche Aufträge (Planungsleistungen, Bauleistungen et cetera) wurden im Einzelnen im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Trautwein- Drucksache 21/3447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gebäudes (HfMT) an welche Firmen vergeben und wie wurden diese Aufträge jeweils vergeben (EU-weite Vergabe, öffentliche Ausschreibung , beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe)? Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgte durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG). Ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) ist die Sprinkenhof GmbH in die Verträge eingetreten. Die Vergabe der Bauleistungen durch die Sprinkenhof GmbH erfolgt in der Regel nach EU-weiter Ausschreibung, maximal 20 Prozent werden national nach beschränkter Ausschreibung vergeben. Alle Auftragnehmer, an die Aufträge mit einem Volumen von mehr als 100.000 Euro vergeben wurden, sind der Liste im Anhang zu entnehmen. 4. Erfolgt die Sanierung/Modernisierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) über einen Generalplaner? Wenn ja, welches Unternehmen hat die Generalplanung übernommen und wie wurde der Auftrag vergeben? Nein. Die Umsetzung erfolgt im Mieter-Vermieter-Modell mit der Sprinkenhof GmbH als Realisierungsträgerin (siehe Drs. 20/13532). Bis zum förmlichen Abschluss des Mietvertrages erfolgt die Durchführung der Baumaßname zunächst auf der Basis des Bürgerschaftsbeschlusses gemäß vorgenannter Drucksache und einer von der BWFG und der Sprinkenhof GmbH vereinbarten Absichtserklärung (Letter of Intent). 5. Mit welchen Gesamtkosten ist nach aktuellem Stand für die Sanierung/ Modernisierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) zu rechnen? Siehe Drs. 20/13532. 6. Ist die oben genannte Schenkungsvereinbarung zwischen der BWF (jetzt BWFG) und der Mäzenin Frau Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve inzwischen notariell beurkundet? Wenn ja, wann wurde die Schenkungsvereinbarung notariell beurkundet ? Ja, am 18. Dezember 2014. 7. Gemäß § 525 BGB kann eine Schenkung mit Auflagen verbunden werden . Ist die Schenkungsvereinbarung zwischen der BWF (jetzt BWFG) und der Mäzenin Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve mit Auflagen verbunden ? Wenn ja, welche? Ja. Zu den Pflichten, die die Bedarfsträgerin zur baulichen Umsetzung übernommen hat, siehe Drs. 20/14101, IV. Schenkungsvereinbarung. Die Bedarfsträgerin verpflichtet sich zudem, die Überäume mit den für den Hochschulbetrieb notwendigen Einrichtungen auszustatten und einen dem Zweck der Schenkung entsprechenden Betrieb aufrecht zu erhalten. Die von der Schenkerin zusätzlich errichteten Flächen dürfen nicht zum Anlass genommen werden, um die der HfMT bisher zur Verfügung stehenden Flächen zu verringern. 8. Ist die Errichtung von Überäumen mit der Pflicht zur Ausschreibung und zur neutralen Auswahl unter mehreren Interessenten verbunden? Nein. Das Verfahren zur der Errichtung der Überäume obliegt der Schenkerin, die nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden ist. 9. Wie ist die Beseitigung von Baumängeln in der oben genannten Schenkungsvereinbarung geregelt? Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des BGB. Nach Bauübergabe tritt die Schenkerin die Gewährleistungsansprüche an die Bedarfsträgerin ab und unterstützt diese bei der der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. 10. Plant der Senat eine Offenlegung der Schenkungsvereinbarung? Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3447 3 Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, erhalten Mitglieder der Bürgerschaft Einsicht in den Schenkungsvertrag ? Entfällt. 11. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Errichtung von zusätzlichen Überäumen an der HfMT und welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Angebotsausweitung wurden bereits umgesetzt, welche stehen noch aus und welche zeitliche Perspektive wird für deren Umsetzung gegenwärtig angestrebt? Auftraggeberin der Teilmaßnahme ist die Hamburgische Stiftung für Wissenschaften, Entwicklung und Kultur Helmut und Hannelore Greve. Vorbereitende Demontage- und Abbrucharbeiten wurden bereits ausgeführt. Die Sprinkenhof GmbH ist in enger terminlicher Abstimmung mit der Stiftung. Die Hauptarbeiten zur Errichtung der Überäume sind zeitlich im 3. und 4. Quartal 2016 in die Gesamtmaßnahme eingeplant. Drucksache 21/3447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Hochschule für Musik und Theater Hamburg; Sanierung Trautwein- Gebäude Liste der Auftragnehmer über 100 T€ netto (Stand 29.02.2016): Planungsleistungen: Auftragnehmer: Vergabeverfahren : Gebäudeplanung A – Quadrat Architekten, Hamburg; durch BWFG Techn. Gebäudeplanung KMG- Ingenieure, Berlin; durch BWFG Bauleistungen: Abbrucharbeiten Fa. Schäfer, Hamburg; offen EU- weit Gerüstbauarbeiten Fa. Treichel, Hamburg beschränkt national Rohbau arbeiten Fa. Zarow, Ferdinandshof offen EU- weit Dachdeckerarbeiten Fa. Sinhor, Calbe a.d.S. offen EU- weit Türen (Metall) Fa. Baier, Rostock offen EU- weit Fassaden- + Fensterarbeiten Fa. S+T, Tessin (D) offen EU- weit Trockenbauarbeiten Fa. Lindner, Arnstorf beschränkt national* Technikdemontagearbeiten Fa. Ebis, L-S Eisleben offen EU- weit Sanitär- + Heizungsarbeiten Fa. Jeske, Warin beschränkt national* Raumlufttechnik + Kälte I Fa. Bilfinger Wolferts, Berlin offen EU- weit Raumlufttechnik + Kälte II Fa. Cofely Deutschland, Berlin offen EU- weit Starkstrom Fa. Cofely Deutschland, Berlin offen EU- weit Mess- und Regeltechnik Fa. IBA, Stäbelow offen EU- weit Schwachstrom, FM-Technik Fa. Engel & Pannier, Hamburg offen EU- weit *nach erfolglosem, offenen EU- weiten Verfahren