BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/345 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 27.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum hat der Finanzsenator vier Monate lang den Jahresabschluss des Immobilienmanagements unter Verschluss gehalten? Am 23. April 2015 wurde der Bürgerschaft der Jahresabschluss 2013 des Landesbetriebes für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) übersandt. Daraus ergeben sich diverse Fragen. Ich frage den Senat: 1. In der Drs. 21/80 hatte der Senat auf die Fragestellungen nach dem Zeitpunkt der Testatserteilung und der Vorlage des Jahresabschlusses in den zuständigen Stellen lediglich auf den 24. beziehungsweise 26. Februar 2015 verwiesen. Aus dem jetzt vorgelegten Jahresabschluss geht hervor, dass das Testat allerdings bereits am 16. Dezember 2014 erteilt wurde. 1.1. Warum wurde in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage Drs. 21/80 („Wann genau wurde das Testat für den Jahresabschluss 2013 des LIG erteilt?“) nicht das korrekte Datum der Testatserteilung ernannt? 1.2. Seit wann genau lag jeweils welchen Stellen die elektronische Fassung des testierten Jahresabschluss 2013 des LIG vor? 1.3. Warum wurde die elektronische Fassung nicht zeitnah der Bürgerschaft übermittelt? 1.4. Im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2015/2016 hatten die Senatsvertreter mehrfach der Bürgerschaft zugesagt, den Jahresabschluss des LIG der Bürgerschaft nach Testatserteilung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Warum wurde diese Zusage nicht eingehalten ? Siehe Drs. 21/30 und 21/80, in denen der Ablauf der Erstellung des Jahresabschlusses zutreffend dargestellt ist. Nach einem Abschlussgespräch zwischen der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lag ein zu Veröffentlichungszwecken festgestellter Jahresabschluss in einer gedruckten sowie elektronischen Fassung zum 24. Februar 2015 vor. Dieser wurde gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften an die Aufsicht führende Behörde sowie den Rechnungshof übersandt und – wie in Drs. 21/80 angekündigt – der Bürgerschaftskanzlei am 26. März 2015 zur Verfügung gestellt. Im Übrigen hat die zuständige Behörde davon abgesehen , über den vorläufigen Jahresabschluss hinaus fortlaufend Zwischenstände des Prüfungshergangs zu veröffentlichen. Drucksache 21/345 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Aus dem Jahresabschluss geht hervor, dass der LIG im Jahr 2013 drei privatrechtliche Beteiligungen gegründet beziehungsweise sich daran beteiligt hat. 2.1. Dürfen Landesbetriebe grundsätzlich Tochterunternehmen gründen ? 2.2. An welcher Stelle ist dies in welcher Form geregelt? 2.3. Welche weiteren Landesbetriebe Hamburgs besitzen welche Beteiligungen ? Nein. Bei den im Jahresabschluss des LIG ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um unmittelbare Beteiligungen der juristischen Person des öffentlichen Rechts „Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)“, die innerhalb des Konzerns FHH durch den LIG verwaltet und über die Bilanz des LIG als Finanzanlage abgebildet werden. Eine Gründung von Tochterunternehmen ist grundsätzlich nur durch die juristische Person des öffentlichen Rechts „Freie und Hansestadt Hamburg“ möglich und im Falle der „Beteiligungen“ des LIG auch durch diese erfolgt. Dies ist durch die Landeshaushaltsordnung (LHO) – insbesondere die §§ 63-69, 92 und 104 einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) – geregelt. 2.4. Warum wurden die drei Gesellschaften gegründet? Was genau ist jeweils der Unternehmenszweck? 2.5. Warum wurden den drei Gesellschaften im Jahr 2013 insgesamt über neun Millionen Euro an Kapital zugeführt? 2.6. Sind die Beteiligungsgesellschaften des LIG berechtigt, Kredite aufzunehmen ? In welcher Höhe wurden bereits Kredite aufgenommen? Die Gründung der Gesellschaften erfolgte im Rahmen des ihnen auferlegten immobilienwirtschaftlichen Unternehmenszweckes (Erwerb, Entwicklung, Verwaltung und Verkauf von Immobilien), insbesondere aufgrund von durch die FHH durchzuführenden oder abzuschließenden Grundstücksgeschäften, die gegebenenfalls gesonderte ertrags- und umsatzsteuerliche Auswirkungen haben könnten und daher in der privaten Rechtsform abzubilden waren, wie zum Beispiel im Fall Alter Wandrahm 17/18 (siehe Drs. 20/6437). Die HOBG Hamburger Objektbeteiligungsgesellschaft mbH stellt hierbei die erforderliche Komplementär-GmbH zur HOVG Hamburger Objektverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG dar. Die Kapitalzuführungen in der genannten Höhe – darunter unter anderem auch Sacheinlagen, wie zum Beispiel im Fall Alter Wandrahm – wurden den Gesellschaften insbesondere zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß ihrer Unternehmenszwecke bereitgestellt und liegen insoweit weiterhin in der Verfügungsgewalt der FHH beziehungsweise des LIG. Die Gesellschaften sind jedoch nicht berechtigt, eigenständig Kredite aufzunehmen. 2.7. Offensichtlich sind Bedienstete des LIG gleichzeitig auch Geschäftsführer der privatrechtlich organisierten Beteiligungen des LIG: 2.7.1. Wer hat hierfür jeweils wann genau Nebentätigkeiten genehmigt ? 2.7.2. Wie werden im Einzelnen Interessenkonflikte verhindert? 2.7.3. Wird für die Tätigkeit in den Beteiligungsgesellschaften des LIG eine zusätzliche Vergütung gezahlt oder ist dies zukünftig vorgesehen? Die Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion bei den Beteiligungen erfolgt unmittelbar durch die Geschäftsführung des LIG und fällt insoweit unter die normale Geschäftsführertätigkeit, ohne dass hierbei Interessenskonflikte auftreten könnten. Sie stellt somit keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit im engeren Sinne dar. Eine gesonderte Vergütung wird dementsprechend weder gezahlt noch ist sie zukünftig beabsichtigt. 2.8. Wie hoch waren das Bilanzvolumen sowie Umsatz und Ergebnis der drei Beteiligungsgesellschaften im Jahr 2014? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/345 3 Die Jahresabschlüsse der drei Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2014 liegen derzeit noch nicht vor. 3. Im LIG-Jahresabschluss 2013 wird ein Wirtschaftsplan für die Jahre 2015 und 2016 dargestellt, der im Vergleich zur Version aus dem Haushaltsplan 2015/2016 deutliche Abweichungen aufweist. Im Erfolgsplan verschlechtert sich das ursprünglich geplante Betriebsergebnis der Jahre 2015 und 2016 in Höhe von 6,394 Millionen Euro beziehungsweise -24,545 Millionen Euro auf 1,236 Millionen Euro beziehungsweise -29,703 Millionen Euro. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschlechtert sich dementsprechend von 4,162 Millionen Euro auf -0,995 Millionen Euro (2015) und von -26,066 Millionen Euro auf -31,223 Millionen Euro (2016). Zudem verändert sich der Kapitalfluss aus Investitionen 2015 von 44,741 Millionen Euro auf -135,259 Millionen Euro. 3.1. Wie begründen sich im Einzelnen die Veränderungen im Wirtschaftsplan des LIG für die Jahre 2015 und 2016? 3.2. Warum bleibt der geplante Jahresfehlbetrag des LIG in den Jahren 2015 und 2016 trotz des niedrigeren Betriebsergebnisses unverändert ? Die Veränderungen ergeben sich aufgrund einer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erforderlich gewordenen Neuzuordnung der Grundsteuer (jeweils 5,158 Millionen Euro in 2015 und 2016) innerhalb des Wirtschaftsplans des LIG. Es handelt sich hierbei um eine neutrale wirtschaftsplaninterne Verschiebung des Planansatzes für die Grundsteuer, die somit keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis hat. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Ausweisung der Grundsteuer – unter anderem aus Gründen der Konzernrechnungslegung – hingegen weiterhin unter der Position „Sonstige Steuern“. Die Veränderungen in der Kapitalflussrechnung ergeben sich aus den Wirtschaftsplananpassungen gemäß Drs. 20/13205. 4. Plant der LIG für die Jahre 2017 und 2018 weiterhin mit negativen Betriebs- und Jahresergebnissen? Ja. 5. Der Liquiditätsbestand des LIG sinkt von Anfang 2015 bis Ende 2016 von 319 Millionen Euro auf 90 Millionen Euro ab. Laut den Erläuterungen zum LIG-Wirtschaftsplan im Einzelplan 9.1 sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 102 Millionen Euro an den Kernhaushalt der Stadt abgeführt werden. Wie soll das gehen? 6. Im Jahresabschluss 2013 des LIG heißt es, dass die Ablieferungsverpflichtungen an den Haushalt „mittelfristig beim LIG zu finanziellen Engpässen führen“ können. Wie bewertet der Senat die finanzielle Situation des LIG für die kommenden Jahre? Über die Höhe der zu veranschlagenden Ablieferung des LIG an den Kernhaushalt der FHH in den Jahren 2017 und 2018 wird der Senat konkret mit der Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 entscheiden. Er wird dabei die tatsächliche Entwicklung bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen. Die zuständige Behörde geht insofern davon aus, dass dem LIG weiterhin die für seine Geschäftstätigkeit erforderliche Liquidität zur Verfügung stehen wird. 7. Im vorläufigen Jahresabschluss des LIG für 2013 (enthalten in der Drs. 20/13233) waren zum 31.12.2013 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgewiesen. 7.1. Hat oder hatte der LIG Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Nein. Bei den im vorläufigen Jahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelte es sich seinerzeit sich um einen systemtechnischen Saldenbestand auf einem FHH-internen Bankverrechnungskontos mit der Drucksache 21/345 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Deutschen Bundesbank. Dieser Saldenbestand stellt einen am Bilanzstichtag bestehenden Schwebezustand von bereits im System angelegten, aber noch nicht vollständig durchgeführten kreditorischen Buchungen dar. Diese haben keinen Verbindlichkeitscharakter gegenüber Kreditinstituten und werden daher im Jahresabschluss 2013 nunmehr unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. 7.2. Wann, aus welchen Gründen und in welchem Umfang wurde dem LIG durch wen genehmigt, Konten außerhalb des Landeshauptkasse einzurichten? Der LIG unterhält seit dem 1. Januar 2013 ein Konto bei der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung seines täglichen Zahlungsverkehrs. Hierbei handelt es sich um ein auch von allen anderen Landesbetrieben der FHH genutztes Verfahren. Der LIG ist gemäß Nummer 1.4.3 der VV zu § 106 LHO ermächtigt, außerhalb der Landeshauptkasse ein Konto bei der Deutschen Bundesbank zu unterhalten. Dessen Bestand wird täglich in den Cash-Pool/Liquiditätsbestand der FHH übertragen beziehungsweise durch diesen ausgeglichen. Der jeweilige Tageschlusssaldo auf dem Bundesbankkonto wird täglich an die Kasse Hamburg übertragen und der Saldenbestand somit bei der Bundesbank auf „Null“ geführt.