BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3451 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 26.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Vorzeitige Ablösung von Kulturstaatsrat Pelikahn – Was steckt dahinter ? Am 23.02.2016 verkündete Bürgermeister Olaf Scholz überraschend, dass er mit Wirkung zum 01.03.2016 den Staatsrat der Kulturbehörde, Dr. Horst Michael Pelikahn, abberuft und als neuen Staatsrat der Kulturbehörde den bisherigen Bevollmächtigten des Senats für Medien, Carsten Brosda, ernennen will. Die Hintergründe dieser vorzeitigen Versetzung von Staatsrat Pelikahn in den einstweiligen Ruhestand wurden bislang nicht kommuniziert. Die Entscheidung überrascht auch deswegen, da der bisherige Staatsrat ein ausgewiesener Kenner und Spitzenmanager der Hamburger Verwaltung war. Angesichts der großen Herausforderung der Kulturbehörde bei der laufenden Aufstellung des neuen Haushalts 2017/2018 stellt dieser Personalwechsel eine Schwächung dar. Andererseits wird spekuliert, ob der neue Staatsrat als langjähriger Vertrauter von Bürgermeister Scholz aus Bundesministerium und SPD-Bundesparteizentrale ein besonderes Auge auf die Kulturbehörde werfen soll, um die dort absehbar immer größer werdenden finanziellen Schwierigkeiten im Sinne des Bürgermeisters zu lösen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Wie lange hätte der bisherige Staatsrat der Kulturbehörde sein Amt noch ausüben können, bevor er die reguläre Altersgrenze für den Ruhestand erreicht hätte? Bis zum 31. Mai 2018. b) Welche Mehrkosten entstehen dem Steuerzahler durch die vorzeitige Abberufung und die Neuberufung eines Staatsrats insgesamt? Ob überhaupt Mehrkosten entstehen und wenn, in welcher Höhe, ist ungewiss. Zum einen wirkt sich die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand grundsätzlich mindernd auf den endgültigen Pensionsanspruch von Herrn Staatsrat a.D. Pelikahn aus, sodass es auf die Gesamtlaufdauer der Versorgung ankommt. Zum anderen tritt mit Herrn Dr. Brosda ein Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg die Nachfolge an. „Mehrkosten“ für den Steuerzahler hängen deshalb auch davon ab, ob, wann und wie die dadurch vakant gewordene Stelle „Leitung Amt Medien“ nachbesetzt wird. Darüber ist noch nicht entschieden. Drucksache 21/3451 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Welche Konflikte haben zur vorzeitigen Abberufung von Staatsrat Pelikahn geführt? Keine. d) Hat er selber um seine vorzeitige Entlassung gebeten? Wenn ja: mit welcher Begründung? Staatsräte sind politische Beamte, die sofort und ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden können. 2. a) Gibt es bei dieser Entscheidung einen Zusammenhang zum laufenden Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2017/2018? Nein. b) Muss die Kulturbehörde weiterhin den privaten Kulturinstitutionen den Ausgleich der Tarifsteigerungen verweigern und wird damit die Kürzungspolitik fortgesetzt, die seit 2011 bereits zu einem Kaufkraftverlust der Zuwendungen von 12 bis 15 Prozent geführt hat? c) Muss die Kulturbehörde weiterhin den staatlichen Kulturinstitutionen wie Museen und öffentlichen Bücherhallen den Ausgleich der Tarifsteigerungen über 0,88 Prozent hinaus jährlich verweigern und wird damit die Kürzungspolitik fortgesetzt, die seit 2011 bereits zu einem Kaufkraftverlust der Zuwendungen von 8 bis 10 Prozent geführt hat? d) Muss die Kulturbehörde die bislang in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Kürzungen („Globale Minderkosten“) von gut 15 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 erbringen? Wenn ja: warum? Wenn nein: inwiefern nicht? Die Vorbereitungen zur Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 sind noch nicht abgeschlossen.