BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3471 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 29.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie familienfreundlich sind Hamburgs Behörden? In Hamburg wird an familienfreundliche Betriebe das Hamburger Familiensiegel verliehen. Zudem wird von der Hertie-Stiftung das Zertifikat „audit berufundfamilie“ vergeben. Träger dieses Zertifikats ist beispielswiese das Personalamt des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche Weise wird in den Hamburger Behörden sichergestellt, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter familienfreundliche Bedingungen herrschen? Bitte die verschiedenen Maßnahmen darstellen. Der Senat bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten, um Beruf und Kindererziehung, aber auch Beruf und Pflege zu vereinbaren. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Arbeitszeit und -ort, Kinderbetreuung sowie den Wiedereinstieg nach familienbedingten Beurlaubungen. Siehe zu einzelnen Maßnahmen Drs. 20/7483 und und 20/9431. Im Hamburgischen Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) befasst sich ein eigenständiger Abschnitt mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Gesetz regelt unter anderem die grundsätzliche Teilzeiteignung von Führungsfunktionen und die Berücksichtigung von durch Familienaufgaben erworbenen Fähigkeiten im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren . Siehe dazu im Einzelnen Drs. 20/12157. 2. Inwieweit unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Hamburger Familiensiegel von denen des Zertifikats „audit berufundfamilie“? Das „Hamburger Familiensiegel“ ist eine Auszeichnung der „Hamburger Allianz für Familien“. Die Allianz ist ein Bündnis des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg. Informationen zum Familiensiegel und den Voraussetzungen seiner Verleihung sind abrufbar unter http://www.hamburg.de/familiensiegel. Das audit berufundfamilie wird von der berufundfamilie Service GmbH verliehen. Informationen hierzu finden sich unter http://www.berufundfamilie.de/audit/ berufundfamilie.html 3. Welche weiteren Siegel/Zertifikate gibt es neben den oben genannten in Hamburg noch, die familienfreundliche Betriebe auszeichnen? Für den Hochschulbereich gibt es zusätzlich das audit familiengerechte hochschule. Es wird wie das audit berufundfamilie von der berufundfamilie Service GmbH angeboten (weitere Informationen unter http://www.berufundfamilie.de/audit/hochschule.html). Drucksache 21/3471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Behörden und Ämter haben a) das Hamburger Familiensiegel, b) das Zertifikat „audit berufundfamilie“, c) ähnliche Zertifikate oder Siegel erhalten? Bitte jeweils mit Erstvergabejahr und Folgevergabejahr angeben . Bitte jeweils mit Erstvergabejahr und Folgevergabejahr angeben. 4 a) Hamburger Familiensiegel Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) 4 b) audit berufundfamilie Erstvergabejahr (1) Folgevergabejahr (2.) 4 c) Ähnl. Zertifikate oder Siegel Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) Personalamt 1. 2009 2. 2013, 2015 1. 2010 2. 2014 - Zentrum für Aus- und Fortbildung Hamburg/AMD - Zentrum für Personaldienste 1. 2009 2. 2013 - - Bezirksamt Bergedorf 1. 2012 - - Justizbehörde 1. 2014 - - Hochschule für Angewandte Wissenschaften - 1. 2005 2. 2012 - Hochschule für bildende Künste - - audit familiengerechte Hochschule 1. 2010 2. 2013 Hochschule für Musik und Theater - 1. 2014 - Staats- und Universitätsbibliothek 1. 2013 - - Technische Universität Hamburg- Harburg - 1. 2013 2. 2016 geplant - Universität Hamburg - - audit familiengerechte Hochschule 1. 2014 2. 2016 geplant Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - 1. 2005 2. 2008, 2011 - 3. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - 1. 2008 2. 2011 (als BSU) - Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung - 1. 2008 2. 2011 - Behörde für Umwelt und Energie - 1. 2008 2. 2011 (als BSU) - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - 1. 2009 2. Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen erfolgt. Verzicht auf Re- Auditierung 2012. Eigenständige Einführung familienfreundlicher Maßnahmen . - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3471 3 Bitte jeweils mit Erstvergabejahr und Folgevergabejahr angeben. 4 a) Hamburger Familiensiegel Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) 4 b) audit berufundfamilie Erstvergabejahr (1) Folgevergabejahr (2.) 4 c) Ähnl. Zertifikate oder Siegel Erstvergabejahr (1.) Folgevergabejahr (2.) Landesbetrieb Straßen, Brücken u. Gewässer 1. 2014 - - 5. Welche Ämter und Behörden befinden sich noch im Prozess für das Hamburger Familiensiegel beziehungsweise das Zertifikat „audit berufundfamilie “ oder für ähnliche Zertifikate? Derzeit befinden sind keine weiteren Behörden und Ämter im Prozess für die Erstvergabe . Einige Behörden und Ämter planen 2016 Re-Auditierungen, siehe Antwort zu 4. a) bis c). 6. Haben sich die Vereinbarungen und Regelungen der Hamburger Verwaltung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Kinderbetreuung sowie der Pflege von Angehörigen aus der Drs. 20/7483 geändert? Wenn ja, wie? Folgende Regelungen wurden seither geändert: Statusgruppe Geänderte Regelung Inhalt Beamtinnen/ Beamte Änderung des § 4 Abs. 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) durch das Zehnte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13.02.2015 (HmbGVBl. S. 40) Verbesserung des Nachteilsausgleichs für Kindererziehungszeiten bei der beschränkten Zulassung zum Vorbereitungsdienst insbesondere für das Lehramt Änderung der Hamburgischen Elternzeitverordnung vom 15.12.2015 (HmbGVBl. S. 370) Anpassung an die Änderungen des Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetzes (BEEG) durch das Gesetz vom 18.12.2014 (BGBl. I S. 2325) Änderung der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien vom 14.05.2013 (MittVw S. 194) - Änderung einer statischen in eine dynamische Verweisung auf § 45 SGB V bei Sonderurlaub zur Pflege erkrankter Kinder, um den Gleichklang mit den für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Regelungen herzustellen, - Einführung eines Sonderurlaubs unter Fortfall der Bezüge unter den Voraussetzungen des § 2 des Pflegezeitgesetzes unter Beibehaltung des Beihilfeanspruchs Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Rundschreiben des Personalamtes vom 20.02.2015 zu §§ 2 und 3 des Pflegezeitgesetzes in der durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 (BGBl. I S. 2462) geänderten Fassung - Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung in akuten Pflegesituationen zur Organisation oder Sicherstellung der Pflege naher Angehöriger, - Vollständige Freistellung unter Fortfall des Entgelts oder teilweise Freistellung für bis zu sechs Monate zur Pflege naher Angehöriger - Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Rundschreiben des Personalamtes vom 20.02.2015 zu § 2 des Familienpflegezeitgesetzes in der durch das o.g. Gesetz vom 23.12.2014 geänderten Fassung -Teilweise Freistellung bis zu einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich zur Pflege naher Angehöriger für bis zu 24 Monaten Dauer, - Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Drucksache 21/3471 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen gelten die in der Drs. 20/7483 aufgeführten Regelungen unverändert.