BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3477 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Sparr (GRÜNE) vom 29.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Straßen- und Wegebeleuchtung Die Straßen- und Wegebeleuchtung ist Bestandteil der öffentlichen Daseinsversorgung , die eine Kommune zu leisten hat. Die angemessene Ausleuchtung von Straßen und Plätzen schafft Sicherheit und fördert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Hamburg hat hier ein gut funktionierendes und stets gewartetes Netz aufgebaut, von dem alle Bürgerinnen und Bürger profitieren . Ein solches Beleuchtungssystem erfordert einen hohen Energieverbrauch . Dadurch entstehen nicht nur hohe Kosten, auch der CO2-Ausstoß, der bei der Energieerzeugung entsteht, ist zu hinterfragen. Dies umso mehr, als sich unsere Stadt mit dem Hamburger Klimaplan ehrgeizige, aber notwendige Ziele gesetzt hat: Reduktion des CO2-Ausstoßes um 2 Millionen Tonnen bis 2020, und um 50 Prozent bis 2030, um 80 Prozent bis 2050 (Basisjahr 1990). Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist als eine Maßnahme im Klimaplan aufgeführt. Einige Gemeinden und Städte haben begonnen, ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtkörper umzustellen und kommen so zu einer bemerkenswerten Energieeinsparung. Hamburg hat zwar erste Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt, aber bisher darauf verzichtet, flächendeckend umzustellen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In vielen Städten und Gemeinden ist ein Leuchtenbestand aus den Jahrzenten 1970 und 1980 in Betrieb, teilweise mit ineffizienten Leuchtmitteln, wie zum Beispiel die Quecksilberdampfhochdrucklampe, deren Vertrieb in der Europäischen Union seit dem Jahr 2015 verboten ist. In der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden nur Leuchtmittel mit einem hohen Wirkungsgrad eingesetzt. Das Erzielen von weiteren Energieeinsparungen wird dadurch schwieriger und aufwändiger. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsanalagen GmbH (HHVA) wie folgt: 1. Weite Teile der Hamburger Straßen- und Wegebeleuchtung werden von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH betrieben, einem öffentlichen Unternehmen im Verbund der Hamburger Gesellschaft für Vermögensund Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Gibt es noch weitere Betreiber von öffentlichen Beleuchtungsanlagen? Wenn ja, welche und in welchem juristischen Verhältnis stehen diese zur Stadt Hamburg? Nein, es gibt keine weiteren Betreiber. Drucksache 21/3477 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Straßenleuchten und wie viele Leuchten auf öffentlichen Straßen und Wegen gibt es in Hamburg? Auf dem Gebiet der FHH werden insgesamt rund 125.000 Leuchten der öffentlichen Beleuchtung betrieben. 3. Welche Leuchtmittel kommen zum Einsatz (bitte gegebenenfalls nach Einsatzorten klassifizieren)? Auf Bundesautobahnen, in Kfz-Tunneln und auf den großen Hauptverkehrsstraßen kommen überwiegend Hochdruckentladungslampen zum Einsatz. In Fußgängertunneln , in Unterführungen, im untergeordneten Straßennetz, auf Fuß- und Radwegen und in Parkanlagen werden überwiegend Leuchtstofflampen eingesetzt. Neben den konventionellen Leuchten werden auf Fuß- und Radwegen, in Parkanlagen sowie in Anlieger- und Sammelstraßen LED-Leuchten eingesetzt. 4. Die allermeisten Leuchten werden mit Strom betrieben. Gibt es auch Leuchten, die mit Gas betrieben werden? a. Falls ja: Wer liefert das Gas? Nein. Die letzte Gasleuchte wurde im Jahr 1981 demontiert. 5. Wie hoch ist die durch Straßen- und Wegebeleuchtung verbrauchte Energiemenge? Im Jahr 2014 lag der Energieverbrauch für die Beleuchtung bei rund 35 Gigawattstunden (GWh). Für das Jahr 2015 wird der exakte Wert derzeit noch ermittelt. 6. Welche Energiekosten verursacht die Straßen- und Wegebeleuchtung in Hamburg jährlich? Die im Vertrag vereinbarte Pauschale ist nicht nach Kostenträgern aufgeschlüsselt. Unter Berücksichtigung aller Zuschläge ergab sich ein gemittelter Strompreis von 20,3 ct/kWh brutto im Jahr 2014. Bei einem Verbrauch von circa 35 Millionen kWh/a lassen sich die Energiekosten auf rund 7 Millionen Euro pro Jahr rechnerisch ermitteln. 7. Wie viele Leuchten müssen jährlich ausgetauscht werden? Bei einer Einsatzzeit von 25 Jahren für Leuchten ergibt sich bei der in der Antwort zu 2. genannten Anzahl von Leuchten ein mittlerer Sanierungsbedarf von circa 5.000 Leuchten pro Jahr. 8. Wie viele Leuchtmittel müssen jährlich ausgetauscht werden (bitte nach Art der Leuchtmittel aufführen)? Im Mittel werden jährlich rund 18.000 Leuchtstofflampen und rund 4.000 Hochdruckentladungslampen ausgetauscht. 9. Laut Drs 21/1372 liefert momentan Vattenfall Europe Sales GmbH den Strom für die Beleuchtung. Aus welchen Energieträgern wird dieser Strom erzeugt (bitte gegebenenfalls die prozentualen Anteile nennen)? Seit dem 1. Januar 2016 ist der Stromlieferant die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM). Der gelieferte Strom setzt sich zu 100 Prozent aus regenerativen Energiequellen (Wind, Wasser und Solar) zusammen. 10. In Drs 21/1372 wird darauf verwiesen, dass Hamburg beim Einsatz von LED in der Straßenbeleuchtung noch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt hat. Wann haben die entsprechenden Tests stattgefunden? Seit dem Jahr 2007 werden fortlaufend Tests durchgeführt und erweitert. Über Pilotanlagen hinausgehend werden inzwischen auch regelmäßige Beleuchtungsinstallationen in LED-Technik ausgeführt. 11. Wie hoch wären die Kosten bei einer Umstellung aller öffentlichen Leuchten auf LED? LED-Leuchten haben eine andere Abstrahlcharakteristik als Leuchten mit konventionellen Leuchtmitteln. Das Licht ist gerichteter und der Streulichtanteil geringer. Um Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3477 3 weiterhin eine ausreichende Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und eine Erkennung von Gesichtern zu gewährleisten, müsste bei vielen bestehenden Anlagen die Höhe der Masten verändert oder die Abstände der Masten verringert werden. In vielen Fällen ist eine Kombination von beiden Maßnahmen erforderlich. Die Kosten hierfür wurden nicht abschließend ermittelt.