BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3479 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 29.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wirbel um angebliches Angebot der Senatorin zur Flüchtlingsunterkunft in Neugraben-Fischbek Die Reaktion kam prompt: Nur wenige Stunden, nachdem „Die Bild“-Zeitung am 26. Februar 2016 ein Interview mit Sozialsenatorin Melanie Leonhard veröffentlicht hatte, forderte die Bürgerinitiative „Neugraben-Fischbek: Nein! Zur Politik! Ja zur Hilfe!“ eine Richtstellung von der SPD-Politikerin. Diese hatte in dem Interview behauptet, der Initiative ein Angebot gemacht zu haben: „Erst mal die Hälfte der Plätze, und dann prüfen wir gemeinsam, ob weitere vertretbar sind.“ Allerdings sei die Bürgerinitiative zu ihrer Enttäuschung nicht auf das Angebot eingegangen, so Leonhard weiter. Der Bürgerinitiative ist ein entsprechendes Angebot der Sozialsenatorin jedoch nicht bekannt, wie diese in einer Gegendarstellung vom 26. Februar 2016 deutlich macht. Als Beleg zitiert die Bürgerinitiative in ihrer Gegendarstellung zudem aus einem Schreiben der Behörde, in dem ausdrücklich betont wurde, dass Senatorin Leonhard der Forderung nach einer Begrenzung der Platzkapazitäten nicht nachkommen könne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft und wann hat sich die Senatorin mit der Bürgerinitiative persönlich getroffen und wurden die Ergebnisse protokolliert? Senatorin Dr. Leonhard hat sich mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek am 14. Dezember 2015 getroffen. Ein Protokoll wurde nicht erstellt. 2. Wann hat Senatorin Leonhard der Bürgerinitiative welches Angebot in welcher Form gemacht? Bitte das Angebot im Detail darstellen. In dem Gespräch wurden verschiedene Szenarien erörtert, zum Beispiel die geplante Unterbringung von Flüchtlingen Am Aschenland (in Abhängigkeit von der Erschließung der Baufelder) schrittweise zu entwickeln und den Ausbau auf insgesamt 4.000 Plätze von der weiteren Entwicklung der Situation vor Ort abhängig zu machen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Schließung der ZEA am Geutensweg mit weiteren 400 Plätzen bei Inbetriebnahme des ersten Baufeldes von Aschenland II angeboten. Alternativ wurde eine Aufteilung der geplanten Kapazitäten auf zwei Flächen erörtert, sodass bei Inanspruchnahme der Ausweichfläche am Falckenbergsweg für eine Einrichtung mit circa 500 – 700 Plätzen die Einrichtung am Aschenland noch bis zu 2.300 neue Plätze umfassen würde. Beide Vorschläge wurden von den Vertretern der Bürgerinitiative abgelehnt mit dem Verweis, dass sich die Initiative auf eine Begrenzung auf 1.500 Folgeunterbringungsplätze für den gesamten Stadtteil festgelegt hätte. Drucksache 21/3479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie verträgt sich das angebliche Angebot der Senatorin beziehungsweise der zuständigen Behörde mit dem Antwortschreiben, in dem Senatorin Leonhard mitteilen lässt, dass sie der Forderung nach einer Begrenzung der Platzkapazitäten nicht nachkommen wird? In dem Schreiben vom 31. Dezember 2015 wurde auf die im Gespräch erörterten Ansätze verwiesen und das Angebot gemacht, hierzu weitere Gespräche zu führen. 4. Was ist tatsächlich die Position des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur geplanten dauerhaften Unterbringung von rund 4.200 Flüchtlingen am Aschenland? Der Senat hält an seinem Vorhaben fest, auch im Bezirk Harburg eine nennenswerte Zahl von Flüchtlingen unterzubringen. Über die Ausgestaltung der Unterbringung werden derzeit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksversammlung Harburg mit dem Ziel geführt, zu einer Lösung zu kommen. 5. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereit, die Forderung der Bürgerinitiative nach einer Reduzierung der Unterkunftsplätze in Neugraben-Fischbek auf 1.500 zu akzeptieren? Siehe Antwort zu 2. 6. Sind bereits weitere Treffen der Senatorin mit der Bürgerinitiative geplant? Wenn ja wann, wenn nein, warum nicht? Ein weiterer Gesprächswunsch der Initiative liegt nicht vor. 7. Wann hat die Senatorin beziehungsweise wann wurde in ihrem Namen jeweils schriftlich Kontakt mit der Bürgerinitiative gepflegt? Was war jeweils Anlass und Inhalt des Schriftverkehrs? Im Vorfeld des Treffens gab es einen Austausch zur Terminvereinbarung, im Nachgang gab es einen Austausch über die im Gespräch vertretenen Positionen. Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und zu 3. 8. Ist beabsichtigt, der Forderung der Bürgerinitiative nach einer Richtigstellung zu entsprechen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der zuständigen Behörde ist eine Richtigstellung nicht erforderlich, siehe Antwort zu 2.