BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/349 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterbringung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge auf der Uhlenhorst Nachdem das Uhlenhorster „Wochenblatt“ im März 2015 über die Pläne des Senats berichtet hat, auf der Brachfläche am Lerchenfeld eine Unterbringung für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge (MUFL) einzurichten, ist die Verunsicherung bei der Uhlenhorster Bevölkerung nicht zuletzt wegen der überwiegend negativen Medienberichterstattung über andere derartige Unterkünfte groß. Damit die Unterbringung an diesem Standort gelingt, sollten die Bürger vor Ort deshalb frühzeitig eingebunden werden. Nur so können Strukturen geschaffen werden, die die Integration von MUFLs ermöglichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die zuständigen Behörden organisieren für Flüchtlingseinrichtungen stets frühzeitige Anhörungsverfahren und Informationsveranstaltungen. Allerdings werden solche Veranstaltungen regelmäßig dann terminiert, wenn die Planungen hinreichend konkretisiert sind. Nur so ist gewährleistet, dass konkrete Fragen auch konkret beantwortet werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den im Vortext genannten Standort? Das Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG wurde durchgeführt und die Abstimmung zwischen den Behörden zu den Nutzungsbedingungen der Fläche in der 17. Kalenderwoche abgeschlossen. Danach ist eine Nutzung für zwei Jahre vorgesehen, um in der Vergangenheit begonnene Überlegungen zu einer langfristigen Nutzung der Fläche fortführen zu können. Die bauliche Planung ist angelaufen. 2. Wann werden diese Planungen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt? Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird für den 20. Mai 2015 zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung einladen. 3. Welches Verfahren ist darüber hinaus für die Information vor Beginn der Unterbringung vorgesehen? Die unmittelbare Nachbarschaft sowie die örtliche Polizei und die Feuerwehr werden vor der Inbetriebnahme über das Datum des Beginns und die Modalitäten der Unterbringung und die Ansprechpartner vor Ort informiert. 4. Welches Konzept gibt es für die Beteiligung engagierter Bürger, sobald der Standort eröffnet ist? Drucksache 21/349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist der Senat bezüglich der unter 4. genannten Maßnahmen bereits im Kontakt mit gesellschaftlichen Gruppierungen (zum Beispiel Vereine, Verbände, Kirchen) vor Ort? Wenn ja, mit welchen? 6. Gibt es bereits ein Verfahren für die Einbindung der vorgenannten gesellschaftlichen Gruppierungen beim Angebot von Freizeitaktivitäten für MUFLs? Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus? Der Senat begrüßt das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern sowie gesellschaftlichen Gruppen für die Unterstützung und Betreuung von Flüchtlingen ausdrücklich. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) koordiniert bürgerschaftliches Engagement, sodass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hiervon profitieren können, und richtet eine entsprechende Vermittlungsstelle ein. Zu den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Unterstützung wurde ein Leitfaden erstellt. Erste Kontakte zu engagierten Bürgern nehmen die Mitarbeiter des LEB bereits in den öffentlichen Informationsveranstaltungen vor der Errichtung von Erstversorgungs- und Nachfolgeeinrichtungen auf, später in Stadtteilgremien oder bei gezielter Ansprache durch Bürger. Bezüglich der in Rede stehenden Einrichtung hat der LEB zum gegenwärtigen, frühen Zeitpunkt der Planung noch keinen Kontakt zu engagierten Ehrenamtlichen und gesellschaftlichen Gruppen. 7. Ab wann plant der Senat die Unterbringung am vorgenannten Standort? Nach gegenwärtigem Planungsstand wird eine Unterbringung voraussichtlich ab September 2015 möglich sein. 8. Welche pädagogischen und integrativen Maßnahmen sind am Standort geplant? Wo und wie werden diese stattfinden? In der geplanten Einrichtungen werden dieselben Leistungen nach einem einheitlichen Konzept erbracht, wie in den anderen Erstversorgungseinrichtungen: - materielle Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung und bei Bedarf Kleidung und andere Leistungen zur Gewährleistung der materiellen Versorgung; - Organisation des Alltags der Minderjährigen (Sprachkurs, Schulbesuch, Kontakte zu Bezugspersonen, Wahrnehmung von Terminen, Steuerung der Freizeitaktivitäten im Rahmen der Aufsichts- und Erziehungspflicht, Anregung von Freizeitaktivitäten ); - Einzelgespräche mit den Minderjährigen zur Aufklärung und ersten Bewältigung der aktuellen Situation und Ermittlung eines gegebenenfalls vorhandenen besonderen , akuten Hilfebedarfs sowie später zur Erhebung von persönlichen Wünschen und Zielen für die Zukunft; - erzieherische Einzelgespräche zur Unterstützung und Orientierung im Alltag; - Gruppengespräche mit den Minderjährigen in Form von gemeinsamen Abendessen und Hausgesprächen; - Organisation von Unterstützung durch andere Fachkräfte nach Bedarf (zum Beispiel Beratungsstellen, insbesondere zur Beratung im Asylverfahren); - Einführung in die deutsche Sprache (Sprachkurs) und Landeskunde sowie Vermittlung grundlegender Alltagsfertigkeiten (Einkauf, Nutzung des ÖPNV, je nach Alter: Selbstversorgung mit Mahlzeiten, eigene Freizeitgestaltung in Hamburg, Kontaktpflege mit der Heimat und Landsleuten); - Gruppen-Freizeitangebote am Standort der Einrichtung; - Einzelgespräche mit dem Sorgeberechtigten (Vormund) nach Bedarf; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/349 3 - Mitwirkung an der Erarbeitung von Perspektiven mit dem Ziel der Beendigung der Inobhutnahme (Bedarf an Hilfe zur Erziehung, Übergabe an Sorgeberechtigte, nachgereiste Eltern, weiterer Aufenthalt in einer Wohnunterkunft, gegebenenfalls Rückkehr in die Heimat), insbesondere durch Erstellen von Entwicklungsberichten sowie Erörterung mit den Jugendlichen und andere Formen der Berichterstattung an die fallzuständigen Jugendämter; - Vorbereitung auf Behördenkontakte, soweit erforderlich; - Mitwirkung bei Suche nach einer adäquaten Anschlussunterbringung; - Vorbereitung der Entlassung und bei besonderem Bedarf Begleitung zum künftigen Aufenthaltsort. 9. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben? Nach gegenwärtigem Planungsstand sind für den Standort bis zu 40 Plätze geplant. 10. Wie viele Betreuer stehen vor Ort zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet.) Die Gesamtzahl der betreuenden Personen steht noch nicht genau fest; sie hängt insbesondere von der tatsächlichen Belegung der Einrichtung ab. Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im Jugendlichenalter nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) rund um die Uhr. Pädagogische Fachkräfte gemäß dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (1:3) betreuen die Jugendlichen und führen die Fachaufgaben durch wie zum Beispiel pädagogische Einzel- und Gruppengespräche , die Erstellung von Entwicklungsberichten für das Jugendamt, Kooperation mit Institutionen im Umfeld der Einrichtung und des Jugendlichen. Weiterhin werden zwei Sprach- und Kulturmittler für die Begleitung im Alltag und freizeitpädagogische Aktivitäten sowie eine hauswirtschaftliche Fachkraft eingesetzt. Der Einrichtung ist eine Leitungskraft zugeordnet. Zusätzlich wird eine Nachtaufsicht (Sicherheitsdienst) eingerichtet werden. Soweit erforderlich, werden zusätzlich freiberufliche Dolmetscher eingesetzt.