BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3492 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 01.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen nach Afghanistan Die Sicherheitslage in Afghanistan ist äußerst prekär. So beschreibt der afghanische Flüchtlingsminister von 34 Provinzen 31 als unsicher. Auch die Vereinten Nationen und das Auswärtige Amt bezeichnen die Sicherheitslage in Afghanistan seit Jahren als extrem schlecht. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung jüngst ihren Willen erklärt, vermehrt nach Afghanistan abzuschieben. Der Bundesinnenminister forderte seine Amtskollegen in den Ländern in einem Brief vom 05.02.2016 auf, ihm Unterstützung zu gewähren, damit „noch in diesem Monat mindestens ein Flug nach Afghanistan mit zurückkehrenden afghanischen Staatsangehörigen durchgeführt werden kann.“ Gleichzeitig lag die bereinigte Schutzquote von afghanischen Staatsangehörigen in 2015 bundesweit bei fast 80 Prozent. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern und mit welcher Begründung hat die zuständige Behörde ihre Bemühungen, Menschen afghanischer Staatsangehörigkeit zur Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen, verstärkt beziehungsweise plant sie dies konkret? Mit Beschluss vom 4. Dezember 2015 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder unter anderem festgestellt, „dass die Sicherheitslage in Afghanistan in einigen Regionen eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt“ und die Bundesregierung gebeten, „die Rahmenbedingungen für Rückführungen und freiwillige Ausreisen durch verbindliche Absprachen mit der afghanischen Regierung, UNHCR und IOM zu verbessern“. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 5. Februar 2016 seine Amtskollegen in den Ländern darüber informiert, dass er anlässlich seiner Reise nach Afghanistan am 1./2. Februar 2016 mit hochrangigen Vertretern der afghanischen Regierung dem Grunde nach Übereinstimmung hinsichtlich der Rückübernahme ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger in ihr Herkunftsland erzielt hat. Vor diesem Hintergrund werden die Möglichkeiten der Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger im Einzelfall geprüft. 2. Wie viele Menschen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, die in Hamburg leben, haben in den vergangenen zwei Monaten negative Bescheide über den Ausgang ihres Asylverfahrens erhalten? a. Wie viele davon als offensichtlich unbegründet? Drucksache 21/3492 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele davon im Erst- und im Folgeverfahren? Die Zahlen der ablehnenden Entscheidungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen . In der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird nur die Gesamtzahl der Ablehnungen dargestellt, eine gesonderte Darstellung der offensichtlich unbegründeten Anträge erfolgt nicht. Die Zahlen für Februar 2016 liegen noch nicht vor. Monat Ablehnungen Erstanträge Folgeanträge Dezember 2015 2 0 Januar 2016 5 0 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 3. Waren auch afghanische Staatsangehörige, die zuvor in Hamburg lebten , unter den 125 Menschen, die in dieser Woche von Frankfurt nach Kabul gebracht wurden? Nein. a. Wenn ja, inwiefern haben diese Menschen Anreize in Form von Starthilfen (wie viel Geld) oder ähnlichen durch Hamburger Behörden oder durch von Hamburger Behörden geförderte Einrichtungen und ähnlichen vermittelt oder direkt erhalten? b. Wenn ja, inwiefern wurde den Menschen suggeriert, dass sie in Deutschland wenig Chancen auf Anerkennung hätten? Entfällt. 4. Inwiefern entsprechen Berichte (http://www.handelsblatt.com/politik/ international/berlin-kritisiert-den-vorstoss-abschiebung-nachafghanistan -beginnt-seite-2/2502632-2.html) der Wahrheit, nach denen die Stadt Hamburg besondere Anreize zur Ausreise für afghanische Staatsangehörige verspricht? Bitte detailliert beschreiben. a. Inwiefern machen anderen Bundesländer ähnliche Anreize? Bitte detailliert beschreiben. Der in Bezug genommene Zeitungsbericht datiert vom 11. Mai 2005 und bildet einen überholten Sachstand ab. Vor diesem Hintergrund wurde von einer Umfrage bei den anderen Ländern abgesehen. Besondere Anreize zur Ausreise speziell für afghanische Staatsangehörige werden in Hamburg nicht versprochen, es bestehen insoweit die allgemeinen Angebote zur Unterstützung einer freiwilligen Ausreise, siehe Drs. 21/3105.