BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3493 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 01.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Verlauf von Neu- beziehungsweise Zubau und Sanierung am Standort der Stadtteilschule Süderelbe Seit etlichen Jahren wartet der Standort der Stadtteilschule Süderelbe auf eine umfassende Sanierung und der ebenfalls seit Jahren fest geplante Um- und Ausbau des Standorts lässt weiterhin auf sich warten. Immer wieder wurden Versprechungen gemacht und Planungen vorgelegt, die unter anderem die Zusammenlegung der Schule mit dem ReBBz, ihren Ausbau zu einem Bildungs-Campus und die Verortung des Hauses der Jugend am Standort betrafen. Besagte Pläne erfuhren dabei mehrmalige Veränderungen, die teils entgegen vorherig gemachter Zusagen zudem Verschlechterungen für die betroffenen Einrichtungen am Standort vorsehen. Außerdem kam es zu mehrmaligen Verzögerungen wegen Flächenübergabeproblemen . Bereits 2012 angefangene Neubauplanungen wurden nach Kurzem abgebrochen und das Ausschreibungsverfahren wurde erst Ende 2015 wieder auf den Weg gebracht. Jetzt soll die Schule nach Umbauplanungsstand des Schulentwicklungsplans (SEPL) von 2012 wieder aufgenommen werden, die allerdings den aktuellen Bedarfen und Veränderungen am Standort keine hinreichende Rechnung trägt. Außerdem treten seit Langem deutliche bauliche Mängel an der Schule zutage , die 2014 notdürftig ausgebessert wurden, aber gerade im Bereich Wärmeisolierung , Türen und Fenster mittlerweile sehr problematisch sind. Ich frage den Senat: 1. Wann genau wurden seit 2007 bis 2012 welche Sanierungsmaßnahmen am Standort der Stadtteilschule Süderelbe durchgeführt? (Bitte mit Nennung des jeweiligen Jahres der Durchführung und der Art der Maßnahmen in einer Tabelle angeben.) a. Welche Gebäude waren davon betroffen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 1. angeben.) b. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen an diesen durchgeführt? (Bitte getrennt nach baulicher, technischer, sanitärer, heizungsbezogener oder sonstiger Sanierung entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 1. integrieren.) c. Welche Kosten entstanden dabei jeweils und wie beziehungsweise durch wen wurden sie finanziert? (Bitte entsprechend den vorgege- Drucksache 21/3493 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 benen Parametern in absoluten Anzahlen, mit Nennung der Finanzquelle (Behörde, GMH, SBH, Schule et cetera) in die Tabelle zu 1. integrieren.) 2. Wann genau wurden seit 2012 bis 2016 welche Sanierungsmaßnahmen am Standort der Stadtteilschule Süderelbe durchgeführt? (Bitte mit Nennung des jeweiligen Jahres der Durchführung und der Art der Maßnahmen in einer Tabelle angeben.) a. Welche Gebäude waren davon betroffen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen an diesen durchgeführt? (Bitte getrennt nach baulicher, technischer, sanitärer, heizungsbezogener oder sonstiger Sanierung entsprechend den vorgegebenen Parametern in die Tabelle zu 2. integrieren.) c. Welche Kosten entstanden dabei jeweils und wie beziehungsweise durch wen wurden sie finanziert? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Anzahlen, mit Nennung der Finanzquelle (Behörde, GMH, SBH, Schule et cetera) in die Tabelle zu 2. integrieren.) In den Jahren 2010 und 2012 wurden Sanierungsmaßnahmen an Gebäudefassaden und Fenstern durchgeführt sowie eine Metallbauhalle (Bootshaus) errichtet. Dafür wurden im Rahmen des im Schulbau bestehenden Mieter-Vermieter-Modells rund 1,25 Millionen Euro investiert. 3. Welche Neu- beziehungsweise Umbaumaßnahmen wurden mit dem Schulentwicklungsplan 2012 am Standort der Stadtteilschule Süderelbe begonnen? (Bitte mit Nennung des jeweiligen Jahres der Durchführung und der Art der Maßnahmen in einer Tabelle angeben.) a. Welche Gebäude waren von diesen Baumaßnahmen betroffen? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 2. angeben.) b. Welche dieser Baumaßnahmen wurden bisher wann abgeschlossen ? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 3. angeben.) c. Welche Kosten entstanden dabei jeweils und wie beziehungsweise durch wen wurden sie finanziert? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in absoluten Anzahlen, mit Nennung der Finanzquelle (Behörde, GMH, SBH, Schule et cetera) in die Tabelle zu 3. integrieren.) d. Welche der Baumaßnahmen wurden bisher noch nicht beendet? (Bitte entsprechend den vorgegebenen Parametern in der Tabelle zu 3. angeben.) 4. Aus welchen Gründen verzögert sich der Neu- beziehungsweise Umbau des Schulstandortes, insbesondere der Schulgebäude, seit 2012 und welche Schritte wurden bis 2016 zu dessen Umsetzung im Einzelnen eingeleitet? (Bitte chronologisch auflisten und erläutern.) a. Wie weit ist die Bauplanung für die Schule derzeit vorangeschritten? (Bitte Stand und Umfang der Planungen zeitlich wie inhaltlich darstellen .) b. Welche Maßnahmen sieht sie im Einzelnen zu welchen Kosten vor? c. Inwiefern wurden dabei veränderte Faktoren am Standort, wie etwa das Wachsen des Stadtteils, die zusätzlichen Klassen der Flüchtlingsbeschulung et cetera, berücksichtigt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3493 3 Im Rahmen der Aufstellung des Investitionsplans Schulbau wurden die Anforderungen des Schulentwicklungsplans baulich konkretisiert. Zu den konkreten Planungen an der Stadtteilschule Süderelbe siehe Antwort zu 6. bis 6. f. 5. Welche mittelfristigen Instandhaltungsbedarfe wurden seit 2012 in den gemeinsamen jährlichen Eruierungen von GMH und Schulleitung am Standort ermittelt? a. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich seither zur Abstellung der Mängel unternommen und wann wurden sie abgeschlossen? b. Welche Kosten verursachten diese Maßnahmen dabei bisher im Einzelnen? c. Welche Sanierungsmaßnahmen sind gegenwärtig wann für den Schulstandort vorgesehen? Die jeweils jährlich ermittelten mittelfristigen Instandhaltungsbedarfe fließen in die sogenannte Geplante Instandhaltung ein, werden jedoch nicht jeweils separat ausgewiesen . An der Stadtteilschule Süderelbe wurden seit 2012 für die geplante Instandhaltung 176.000 Euro aufgewendet. Hinzu kamen 409.000 Euro für die ungeplante Instandhaltung. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. f. 6. Wann genau soll der Neu- beziehungsweise Umbau der Stadtteilschule Süderelbe nach aktueller Planung des Senats begonnen, wann soll er abgeschlossen werden? a. Welche Schulgebäude sollen dabei neu, welche wie umgebaut werden ? b. Welche Kosten wird dieser Umbau nach gegenwärtiger Planung verursachen? c. Welche Raum und Flächenzuwächse sind dadurch vorgesehen? d. Wird die Sporthalle der Schule ebenfalls saniert beziehungsweise um- oder neugebaut werden? e. Welche Zügigkeit wird für den Standort nach diesen Planungen vorgesehen ? f. In welcher Weise ist das schulische Ganztagskonzept am Standort dabei baulich berücksichtigt worden? Der Standort der Stadtteilschule Süderelbe erfährt in den kommenden Jahren eine Neustrukturierung und Neuordnung, um die Angebote für den Stadtteil zu verbessern und gezielt zu bündeln. Auf dem östlichen Teil des Grundstücks der Stadtteilschule Süderelbe beziehungsweise der ehemaligen Grundschule Quellmoor (Quellmoor 24) soll das „Haus am Quellmoor “ entstehen, bestehend aus dem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) und einer schulbauintegrierten Einrichtung. Dabei ist die Einrichtung eines ReBBZ mit den folgenden Projekten vorgesehen: „Schulverweigerung – die zweite Chance“ (IN VIA), „Boxschool“ und „heimspiel“, die Initiative der Joachim-Hertz- Stiftung und der Alfred-Töpfer-Stiftung zur Verbesserung der Bildungschancen in Neuwiedenthal. Außerdem werden das Haus der Jugend (HdJ) und die Straßensozialarbeit Neuwiedenthal integriert. Nach Beteiligung des Bezirksamts Harburg sowie der geplanten weiteren Einrichtungen wurde 2015 ein Verfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistung mit Strukturplanung für das ReBBZ und die bezirklichen Einrichtungen HdJ und Straßensozialarbeit durchgeführt. Nach derzeitiger Planung entstehen ab 2017 ein erster Neubau zum ReBBZ mit einem Beratungs- und einem Verwaltungsbereich und ein Neubau für die bezirklichen Einrichtungen. Die Fertigstellung ist für 2018 vorgesehen. In einem zweiten Bauabschnitt wird das Gebäude 7, derzeit in Nutzung durch die Stadtteilschule Süderelbe, für den schulischen Bereich des ReBBZ saniert und umgebaut. Drucksache 21/3493 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Auf dem westlichen Teil des Grundstückes (Neumoorstück 1) sind mittelfristig umfangreiche Neubau-, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für die Stadtteilschule Süderelbe vorgesehen, die teils alte Gebäude ersetzen, teils einen zusätzlichen schulischen Flächenbedarf einschließlich der erforderlichen Ganztagesflächen abdecken. Um während der Bauabschnitte einen guten Schulbetrieb zu gewährleisten, finden zurzeit Vorplanungen und Abstimmungen über die optimale Bauabfolge statt. Nach aktueller Planung werden dafür im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells rund 14,4 Millionen Euro investiert, zuzüglich rund 5,6 Millionen Euro für Umbau und Neubau des ReBBZ. Die veranschlagten Kosten für Neubau einschließlich Herrichtung der anteiligen Außenanlagen, die das HdJ und die Straßensozialarbeit als Hauptmieter nutzen sollen , betragen 2.223.000 Euro brutto zuzüglich 115.000 Euro für die Erstausstattung der Räume. Die Bewirtschaftung erfolgt durch das Bezirksamt Harburg. Die Finanzierung wird durch Mittel aus dem Sonderinvestitionsprogramm der Bürgerschaft im Umfang von 1.220.000 Euro, Gestaltungsmittel der Bezirksversammlung Harburg im Umfang von 250.000 Euro und mit Städtebaufördermitteln im Umfang von 595.000 Euro sowie 273.000 Euro durch die Rahmenzuweisung Investitionen Offene Kinderund Jugendarbeit 2017/2018 gesichert. 7. Die Verlegung des ReBBZ vom Schulstandort Frieda-Stoppenbrinck- Schule an die Stadtteilschule Süderelbe wurde bereits 2012 beschlossen , aber erst 2014/2015, zudem mit bezirklichen Einrichtungen zusammen , räumlich vorgesehen? a. In welches Gebäude am Schulstandort soll das ReBBZ diesen Planungen nach einziehen? Siehe Antwort zu 6. bis 6. f. b. Um wie viel weicht das dem ReBBZ darin zur Verfügung gestellte Raumangebot von dessen jetzigem Angebot ab? c. Inwiefern ist, im Fall einer Verringerung der Fläche, gewährleistet, dass das ReBBZ seine Aufgaben und Angebote unter diesen Umständen vollumfänglich wahrnehmen können wird? Das ReBBZ verfügt am neuen Standort über rund 200 m² Fläche mehr als bisher. Im Übrigen: entfällt. d. Welche bezirklichen Einrichtungen sollen auf welcher Fläche zusätzlich mit dem ReBBZ untergebracht werden? Das HdJ und die Straßensozialarbeit mit einer Fläche von 691 m². Im Übrigen: siehe Antwort zu 6. bis 6. f. 8. Anfang 2014 waren am Standort der Stadtteilschule Süderelbe, abgesehen von der Schule selbst, im Zuge des Neu- und Umbauplans zu einem Bildungscampus Süderelbe verschiedenste Einrichtungen auf dem Gelände vorgesehen. Welche waren das im Einzelnen und wo sollten sie räumlich untergebracht werden? a. Mit welchen jeweiligen Konzepten und Angeboten sollten sie mit dem direkten Schulleben vor Ort in Verbindung stehen? b. Mit welchen Kosten wurden diese Neu- und Umbaupläne damalig für die einzelnen Einrichtungen veranschlagt und von wem genau sollte deren Finanzierung jeweils übernommen werden? Siehe Antwort zu 6. bis 6. f. 9. Befinden sich gegenwärtig bereits andere als rein schulische Einrichtungen auf dem Gelände? Wenn ja, welche sind das? a. In welchen Gebäuden befinden sie sich in welchen Räumlichkeiten? b. Mit welchen jeweiligen Konzepten und Angeboten stehen diese mit dem direkten Schulleben vor Ort in Verbindung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3493 5 Das HdJ nutzt derzeit Räumlichkeiten im Gebäude 9. 10. Wie gestaltet sich der gegenwärtige Stand der Planung für den gesamten Neu- beziehungsweise Umbau des Standortes zum Bildungscampus ? a. Wann soll der Beginn des Bauprojektes erfolgen, wann soll es fertiggestellt werden? b. Wohin sollen die gegenwärtig am Standort ansässigen, nicht rein schulischen Einrichtungen während der Bauphase des Bildungscampus nach gegenwärtiger Planung ausweichen? c. Welche Einrichtungen sind demnach aktuell am Standort vorgesehen ? d. In welchen Gebäuden sollen diese Räumlichkeiten in welchem Umfang erhalten? e. Mit welchen jeweiligen Konzepten und Angeboten sollen sie mit dem direkten Schulleben vor Ort in Verbindung stehen? f. Welche Kosten werden dafür gegenwärtig eingeplant und durch wen soll deren Finanzierung übernommen werden? Siehe Antworten zu 6. bis 6. f. und zu 7. b. bis d. 11. Trifft es zu, dass die Kinder und Jugendeinrichtung am Standort („Haus der Jugend“) im Zuge der bisher unter anderem im Regionalausschuss Süderelbe vorgestellten Informationen aus der direkten Nähe des Schulgebäudes in ein externeres Gebäude auf dem Schulgelände umziehen soll? Wenn ja: a. Wann soll dieser Umzug vonstattengehen? Ja, siehe Antworten zu 6. bis 6. f. und zu 7. d. b. Ist er als Zwischenlösung der Unterbringung für den Neu- beziehungsweise Umbau des Standorts gedacht oder stellt er eine permanente Neuverortung der Einrichtung dar? Die Einrichtung ist als dauerhafte Einrichtung geplant. Es ist vorgesehen, das benötigte Grundstück anzukaufen. c. Wird es dadurch zu einer Verringerung der Räumlichkeiten beziehungsweise der Grundfläche für die Einrichtung kommen und wie hoch wird diese sein? Nein, siehe Antworten zu 7. b. bis d. d. Wird dadurch das Angebot oder die Qualität allgemein und speziell in Bezug auf den schulischen Ganztag eingeschränkt werden? Nein.