BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3494 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 01.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Grundversorgung mit Energie und damit verbundene Darlehen durch das Jobcenter Viele Menschen sind in Zeiten steigender Strompreise nicht mehr in der Lage, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Besonders betroffen sind dabei Hartz-IV-Leistungsberechtigte. Oftmals wenden sich die Betroffenen an das „Jobcenter team.arbeit.hamburg“, um dort ein Darlehen zur Begleichung der Stromrechnungen, insbesondere von Nachforderungen der Energieversorger , zu erhalten. Die Bereitstellung von Strom wird dabei von Unternehmen vorgenommen, die in diesen Fällen als sogenannte Grundversorger auftreten . Dazu fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Angaben der Vattenfall Europe Sales GmbH, der E.ON Energie Deutschland GmbH, der Stromnetz Hamburg GmbH, der Hamburg Netz GmbH sowie des „Jobcenter team.arbeit.hamburg“ – wie folgt: 1. Welche Unternehmen fungieren im Energiebereich in Hamburg als „Grundversorger“? Der Grundversorger für Strom ist die Vattenfall Europe Sales GmbH. Der Grundversorger für Gas ist die E.ON Energie Deutschland GmbH. 2. Aufgrund welcher Kriterien wird ein Unternehmen als „Grundversorger“ definiert und wer nimmt diese Definition vor? Nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz ist Grundversorger jeweils das Energieversorgungsunternehmen , das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Feststellung erfolgt nach § 36 Energiewirtschaftsgesetz durch die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung. 3. Wie viele Menschen sind auf Basis der „Grundversorgung“ Kundinnen und Kunden bei welchen Anbietern? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben. Die Kundenzahlen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der betroffenen Energieversorgungsunternehmen, über die keine Auskünfte erteilt werden. 4. Welche Tarife der Anbieter stehen diesen Kundinnen und Kunden zur Verfügung? Den mit Strom grundversorgten Kundinnen und Kunden steht der Tarif „Hamburg Basis Privatstrom“ zur Verfügung (siehe dazu auch: https://www.vattenfall.de/de/ strom-basis.htm). Den mit Gas grundversorgten Kundinnen und Kunden steht der Drucksache 21/3494 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tarif „E.ON Grundversorgung Erdgas“ zur Verfügung (siehe dazu auch: https://www.eon.de/pk/de/erdgas/flexibelerdgas/grundversorgungerdgas .html#collapse-tab-1). 5. Für wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen, insbesondere von ALG-II-Leistungen, übernimmt das „Jobcenter team.arbeit.hamburg" die Zahlungen der Stromkosten, indem diese direkt an den Stromanbieter überwiesen werden? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben. 6. Wie viele Darlehen wurden seitens „Jobcenter team.arbeit.hamburg“ zur Deckung von Stromkosten in den letzten fünf Jahren gewährt? Bitte die Zahlen für die letzten fünf Jahre angeben. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit nimmt keine Erhebung und Auswertung im Sinne der Fragestellung vor. 7. Beabsichtigt der Senat, im Sinne einer sozialen Verantwortung beziehungsweise Sicherung der Daseinsvorsorge, diese „Grundversorgung“ durch öffentliche Unternehmen zu gewährleisten? Damit hat sich der Senat nicht befasst.