BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3498 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 01.03.16 und Antwort des Senats Betr.: 20 Wochen warten auf Ausnahmegenehmigungen nach § 4 Baumschutzverordnung ? Zum Fällen vieler Bäume und Gehölze benötigen Hamburger Bürger eine Genehmigung der Naturschutzbehörde gemäß § 4 Baumschutzverordnung. Diese Aufgabe wird von den Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (kurz WBZ) der Bezirksämter wahrgenommen. Zurzeit benötigt das Bezirksamt Wandsbek beispielsweise 16 bis 20 Wochen Bearbeitungszeit, um eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Aufgrund der Vegetationsperiode zwischen dem 1. März und 30. September, in der keine Bäume und Gehölze gefällt werden dürfen, verzögert dies etwaige Vorhaben erheblich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die erfragten Angaben werden von den Bezirksämtern teilweise nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Beantwortung würde die manuelle Auswertung von über 10.000 Akten erfordern, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Die Angaben erfolgen insofern auf Grundlage von Auskünften der Bezirksämter in dem Umfang beziehungsweise der Vollständigkeit , die anhand der vorhandenen Daten und in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit erreichbar ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge nach § 4 Baumschutzverordnung wurden zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 29. Februar 2016 monatlich gestellt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2. Wie viele Anträge nach § 4 Baumschutzverordnung wurden zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 29. Februar 2016 monatlich genehmigt beziehungsweise abgelehnt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Siehe Anlage und Vorbemerkung. 3. Wie viele Gebühren wurden zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 29. Februar 2016 jeweils für genehmigte und abgelehnte Anträge, aufgeschlüsselt nach Bezirken, eingenommen? Die Gebühren werden nach der Umweltgebührenordnung erhoben und betragen pro Fall je nach Aufwand zwischen 25 Euro und 2.000 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge nach § 4 Baumschutzverordnung zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 29. Februar 2016 monatlich? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Drucksache 21/3498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Warum beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit etwa 16 bis 20 Wochen durchschnittlich? 6. Wie ist ein etwaiger Anstieg zu erklären? 7. Inwieweit ist Personalmangel für den Anstieg verantwortlich? Die Bearbeitungszeiten bewegen sich je nach Art der beantragten Maßnahmen, der Jahreszeit (hohe Anzahl der Anträge in der Fällsaison), der Qualität der Antragsunterlagen und der Anzahl der prioritär zu bearbeitenden Vorgänge zwischen wenigen Tagen und einigen Monaten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. In welche Bearbeitungsschritte gliedern sich die 16 bis 20 Wochen? In welchen Phasen liegen Transport-, Liege-, Warte- und Bearbeitungszeiten vor? Welche weiteren Behörden müssen beteiligt werden? Antragsregistratur, Beratung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, Prüfung und gegebenenfalls Nachforderung von Unterlagen, Abstimmung mit anderen Stellen oder beteiligten Personen, gegebenenfalls Ortstermin und Bescheiderteilung. Beteiligte Behörden sind die Behörde für Umwelt und Energie und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 9. Welche Bearbeitungsdauer halten die zuständigen Behörden im Normalfall für angemessen? 10. Wie viel Personal welcher Qualifikation und Wertigkeit müsste in den einzelnen Bezirksämtern jeweils eingestellt werden, um eine angemessene Bearbeitungszeit sicherstellen zu können? Die in Antwort zu 4. bis 7. angegebenen Bearbeitungszeiten und die vorhandene Personalausstattung werden grundsätzlich als angemessen beurteilt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3498 3 Anlage 2014 2015 2016 Bezirksamt Anzahl gestellte Anträge Anzahl genehmigte Anträge Anzahl abgelehnte Anträge Anzahl gestellte Anträge Anzahl genehmigte Anträge Anzahl abgelehnte Anträge Anzahl gestellte Anträge Anzahl genehmigte Anträge Anzahl abgelehnte Anträge Hamburg- Mitte 693 5.95 30 855 640 23 86 24 0 Altona 1.678 1.508 87 1.618 1354 60 281 58 3 Eimsbüttel 1.142 Siehe Vorbemerkung 1.125 Siehe Vorbemerkung 273 Siehe Vorbemerkung Hamburg- Nord 1.257 1.416 205 Bergedorf 323 271 48 372 322 45 150 121 18 Bezirksamt Harburg Bezirksamt Wandsbek 2014 Monat Anzahl gestellte Anträge Gesamtanzahl genehmigte Anträge Gesamtanzahl abgelehnte Anträge Anzahl gestellte Anträge Januar 109 640 119 356 Februar 77 269 März 51 153 April 38 110 Mai 49 124 Juni 51 145 Juli 70 189 August 77 201 September 86 471 Oktober 113 429 November 119 280 Dezember 57 205 2015 Januar 105 574 69 318 Februar 102 251 März 51 136 April 58 143 Mai 58 151 Juni 72 204 Juli 110 225 August 115 269 September 156 462 Oktober 79 329 November 94 259 Dezember 65 240 2016 Januar 184 220 38 239 Februar 83 175 Quelle: Angaben der Bezirksämter