BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/35 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 04.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Was bleibt von der Anti-Cannabis-Kampagne und gibt es eine Fortsetzung ? Mit knapp einjähriger Verspätung hat der Senat im Juni 2014 seine bereits im Sommer 2013 angekündigte Anti-Cannabis-Kampagne vorgestellt. Diese stand unter dem Motto „BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST!“ und lief bis Dezember 2014. In der Pressemitteilung des Senats vom 10. Dezember 2014 wurde angekündigt , dass das bei der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) angesiedelte Büro für Suchtprävention (BfS) den der Kampagne innewohnenden Wettbewerb „quantitativ wie qualitativ“ evaluieren werde und anschließend über eine Fortführung entschieden werde. Zugleich wurde angekündigt, dass die Wettbewerbswebsite www.bleib-stark.com erhalten bleibt und regelmäßig aktualisiert wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche konkreten Effekte in puncto Suchtprävention und Suchthilfe in Bezug auf den Cannabiskonsum in Hamburg hat die Kampagne „BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST!“ erzielt? Das Ziel der Kampagne sowie des Internetangebotes ist die kritische Auseinandersetzung von Jugendlichen, Eltern und Fachkräften mit dem Thema Cannabis. Durch die gute Resonanz auf den Wettbewerb und die erzielte Öffentlichkeitswirkung sieht die zuständige Behörde die Kampagne als erfolgreichen Beitrag zur Förderung der Auseinandersetzung der Zielgruppe mit dem Thema Cannabis an. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. War die Kampagne „BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST!“ aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden ein Erfolg? Wenn ja, bitte anhand von konkreten Zahlen begründen. Wenn nein, warum nicht? Ja. Rund 76.000 Flyer und fast 180.000 sogenannte EDGAR-Karten wurden an die Zielgruppen verteilt. Nur knapp 1 Prozent der in den Kinos ausgelegten Karten wurde dabei als Rückläufer verzeichnet. Von jungen Menschen wurden 42 den Wettbewerbsbedingungen entsprechende Plakatmotive eingereicht. Des Weiteren wurden zwei hochwertige Videobeiträge eingereicht , die in der Suchtprävention zusätzlich eingesetzt werden können, wie auch spezielle Aufklärungsaktionen, die ebenfalls prämiert wurden. Ab dem Start der Kampagne Ende Juni 2014 haben neben den Wettbewerbsteilnehmern bis zur Preisverleihung im Dezember 2014 rund 6.000 Besucher den Internet- Drucksache 21/35 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auftritt unter www.bleib-stark.com besucht. Hinzu kommen rund 1.000 Beiträge auf der Facebook-Seite www.facebook.com/bleibstarkhh und die dort zeitweise bis zu 5.000 erreichten Menschen pro Tag. 3. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörden die Ergebnisse der Kampagne „BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST!“? Siehe Antwort zu 2. 4. Wurde beziehungsweise wird die Kampagne durch das BfS evaluiert? Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich die Evaluation und wann werden die Ergebnisse vorliegen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Kampagne wird vom Büro für Suchtprävention (BfS) evaluiert. Der Bericht soll im 1. Quartal 2015 vorliegen. 5. Was hat die Kampagne „BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST!“ inklusive Planung, Durchführung, Website und Preisverleihung insgesamt gekostet und wer hat welche Kosten getragen? Bitte aufschlüsseln nach Kostenträgern und ihren jeweiligen finanziellen Beiträgen. Von der zuständigen Behörde wurden Haushaltsmittel im Umfang von 123.000 Euro für die Kampagne eingesetzt. Darüber hinaus wurde die Kampagne von folgenden Kooperationspartnern unterstützt: BKK, AOK, TKK, Cinnemaxx, alphadog, aplanat, Buchbinder, German Wahnsinn, Globetrotter, NORDISCH.COM und acrobat+. Geldspenden standen in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Die Sachspenden und Sachleistungen lassen sich in Geldwerten konkret nicht beziffern. 6. „Informieren, einen kritischen Diskurs anstoßen und Verharmlosungstendenzen entgegen wirken“, so lauteten gemäß der Pressemitteilung des Senats vom 10. Dezember 2014 die drei Hauptanliegen der AntiCannabis -Kampagne. Welche Zahlen und Fakten liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vor, die belegen, dass die Anti-Cannabis-Kampagne a) informiert, b) einen kritischen Diskurs angestoßen und c) Verharmlosungstendenzen entgegengewirkt hat? Siehe Antworten zu 1., zu 2. und zu 4. 7. In der Senats-PM vom 10. Dezember 2014 wird der Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit den Worten zitiert: „Wir wollen die Jugendlichen dazu anregen sich ernsthaft, kritisch und geistreich mit den Themen Cannabis und Kiffen auseinander zu setzen sowie Eltern und Fachkräfte informieren. Diese Ziele haben wir erreicht…“. Auf der Basis welcher quantifizierbaren Ergebnisse der Anti-CannabisKampagne ist der Präses der BGV zu dem Schluss gekommen, dass „diese Ziele“ erreicht wurden? Siehe Antwort zu 2. 8. Wurde das unter www.bleib-stark.com bereitgestellte Informationsangebot seit der Senats-PM vom 10. Dezember 2014 aktualisiert? Wenn ja, wann genau und worauf bezogen sich die Aktualisierungen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die vorhandenen Informationen sind aktuell. 9. Wer betreibt die Internetdomain www.bleib-stark.com zurzeit, welche Kosten fallen für den Regelbetrieb an und wer trägt diese Kosten? Die Internetdomain www.bleib-stark.com wird von der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. betrieben. Die Kosten für den Regelbetrieb belaufen sich derzeit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/35 3 (Stand 05.03.2015) auf monatlich 49,99 Euro zuzüglich 30 Euro p.a. für ein SSL-Zertifikat . Die Kosten werden im Rahmen der bestehenden Zuwendung gedeckt. 10. Wird die Kampagne fortgesetzt? Wenn ja, in welcher Form, wann und mit welchen Kooperationspartnern? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Kampagne BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST! wird weiter fortgesetzt. Das Informationsmaterial und das Internetangebot stehen weiterhin zur Verfügung. Wann und in welcher Form ein weiterer Wettbewerb durchgeführt wird, wird im Zusammenhang mit der Auswertung der Evaluation geprüft werden. Über zukünftige Kooperationspartnerschaften können heute noch keine Aussagen getroffen werden. 11. In welchen Einzelplänen des Doppelhaushalts der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2015/2016 sind in welchen Kontenrahmen Beträge in welcher Höhe für die Fortsetzung der Anti-Cannabis-Kampagne veranschlagt? Eine gesonderte Veranschlagung über die im Einzelplan 5 enthaltenden Kontenbereiche ist im Doppelhaushalt 2015/2016 der Freien und Hansestadt Hamburg nicht explizit enthalten. Die Kampagne BLEIB STARK! BLEIB DU SELBST! ist nachhaltig konzipiert . Druckerzeugnisse werden von der zuständigen Behörde beziehungsweise von den Kooperationspartnern im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel bedarfsgerecht nachgedruckt. Die Pflege der Internetseite www.bleib-stark.com ist Bestandteil der Zuwendung der Landesstelle für Suchtfragen.