BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/350 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Unterschriftenaktion gegen das Versorgungsstärkungsgesetz Am 21. April 2015 wurden in der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sehr viele Unterschriften gegen das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz abgegeben. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Unterschriften wurden abgegeben? Bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden rund 15.000 Unterschriften abgegeben. 2. Welches sind die wesentlichen Forderungen, die die Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützen? Die Unterschriftenlisten enthalten ausschließlich die Behauptung, durch das Versorgungstärkungsgesetz würden bis zu 1.000 Praxen in Hamburg abgeschafft und die Forderung nach einer Änderung des Gesetzentwurfs. 3. Welche Haltung nimmt der Senat zu dem geplanten Gesetz ein? Grundsätzlich wird die Zielsetzung des Gesetzentwurfs für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz unterstützt, die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zu flexibilisieren, um auch zukünftig eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherzustellen, sowie den Zugang der Versicherten zu einer schnellen und sektorenübergreifenden Versorgung zu verbessern. Allerdings besteht durchaus Änderungsund Ergänzungsbedarf. Entsprechend haben Hamburg und die anderen Länder im ersten Durchgang des Bundesrats zahlreiche Änderungen beschlossen (BR.-Drs. 641/14). Eine abschließende Haltung des Senats ist dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. 4. Wird der Senat dem Gesetz im Bundesrat zustimmen? Siehe Antwort zu 3. 5. Hat die zuständige Senatorin das Gespräch mit dem Protest-Komitee der Hamburger Ärzte und Psychotherapeuten gesucht? Wenn ja: Wann hat ein solches Gespräch stattgefunden und welches Ergebnis hatte es? Wenn nein: warum nicht? Die Gesundheitssenatorin steht im kontinuierlichen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Ärzteschaft – auch zum Versorgungsstärkungsgesetz. Der Leiter des Amtes Gesundheit hat am 21. April 2015 die Unterschriftenlisten entgegen genommen und ein Gespräch mit dem „Protest-Komitee Hamburger Ärzte und Drucksache 21/350 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Psychotherapeuten“ geführt. Dabei wurde unter anderem erläutert, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen nicht zu dem befürchteten Abbau von Arztsitzen führen werden, da ein solcher Abbau nicht ohne Zustimmung der Krankenversicherung möglich wäre. 6. Wie will der Senat verhindern, dass infolge des Gesetzes in Hamburg Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten beseitigt werden? Der Senat hat auf das Verfahren keinen Einfluss. Zuständig für die Entscheidung über die Wiederbesetzung oder den Aufkauf eines Vertragsarztsitzes ist der paritätisch besetzte Zulassungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Kommt im Zulassungsausschuss keine Mehrheit für den Abbau eines Vertragsarztsitzes zustande, erfolgt regelhaft eine Wiederbesetzung. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Wie will der Senat die psychotherapeutische Versorgung in Hamburg angesichts der bereits jetzt schwierigen Situation sicherstellen, wenn viele psychotherapeutische Praxen beseitigt werden? Siehe Antwort zu 6.