BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/351 21. Wahlperiode 05.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 27.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Vermittlung von Rechtschreibung an Hamburger Grundschulen „Methoden, nach denen die Kinder monatelang oder gar jahrelang nicht auf richtige Rechtschreibung achten müssen, sind in Hamburg nicht zulässig“, verkündete Schulsenator Rabe Anfang Januar 2014 in einer Pressemitteilung . Zuvor war deutlich geworden, dass die Rechtschreibleistungen der Hamburger Schüler dringend verbessert werden müssen. Zudem waren die Methode „Lesen durch Schreiben“ und davon abgewandelte Methoden, die zum Standard an Hamburger Grundschulen gehören, in Kritik geraten. Auf Druck der FDP-Fraktion wurde ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das jedoch hinter den Oppositionsforderungen zurück blieb. Statt einer Änderung des Bildungsplans gibt es zum Beispiel nur eine Handreichung. Dennoch empfiehlt das LI diese umstrittenen Methoden für den Rechtschreibunterricht an Grundschulen weiterhin und auch viele Eltern berichten, dass ihre Kinder weiterhin jahrelang ohne jegliche Korrektur schreiben können „wie sie wollen “. Mit den in Drs. 20/13458 beschriebenen Maßnahmen trifft die zuständige Behörde die erforderlichen Vorkehrungen für einen kontinuierlichen und systematischen Rechtschreibunterricht von Anfang an, wie im Bildungsplan Grundschule festgelegt. Daher hat die Mehrheit der Bildungsexperten in der Expertenanhörung im Schulausschuss eine zusätzliche Änderung des Bildungsplans für überflüssig erklärt (vergleiche Protokoll der öffentlichen Sitzung des Schulausschusses vom 03. Dezember 2013 Nummer 20/29). Methoden, nach denen die Kinder monatelang oder gar jahrelang nicht auf richtige Rechtschreibung achten müssen, seien in Hamburg nicht zulässig, im Übrigen siehe Drs. 20/8564. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Antwort des Senats zu Drs. 20/13685 wurde der Abgeordneten bereits mitgeteilt , dass das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung keine Empfehlungen für die Methode „Lesen durch Schreiben“ oder davon abgewandelte Methoden für den Rechtschreibunterricht gibt. Dieser Umstand gilt unverändert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche in der Drs. 20/13458 beschriebenen Maßnahmen wurden noch nicht umgesetzt? Keine. Im Übrigen siehe Drs. 20/13685. a. Wenn Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden, warum nicht? Entfällt. Drucksache 21/351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. An welchen Schulen wird nach dem Prinzip „Lesen durch Schreiben“ beziehungsweise mit davon abgewandelten Methoden unterrichtet? 3. An welchen Schulen wird nicht nach dem Prinzip „Lesen durch Schreiben “ beziehungsweise mit davon abgewandelten Methoden unterrichtet? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde wird zur Vermittlung von Rechtschreibung an keiner Schule nach dem Prinzip „Lesen durch Schreiben“ unterrichtet. Im Übrigen sind Methoden, nach denen die Kinder monatelang oder gar jahrelang nicht auf richtige Rechtschreibung achten müssen, in Hamburg nicht zulässig (siehe Drs. 20/13458). 4. Gibt es bereits Erkenntnisse über die Entwicklung von orthographischen Fertigkeiten Hamburger Schüler seit der Implementierung der in Drs. 20/13458 beschriebenen Maßnahmen? a. Wenn ja, inwiefern unterscheiden sich die orthographischen Fertigkeiten von Schülern in Schulen, welche nach dem Prinzip „Lesen durch Schreiben“ unterrichten und jenen, die nicht nach dem Prinzip „Lesen durch Schreiben“ unterrichten? b. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Nein, da einige der in der Drs. 20/13458 beschriebenen Maßnahmen erst zum Schuljahr 2015/2016 flächendeckend verbindlich eingeführt werden, liegen der zuständigen Behörde noch keine Erkenntnisse vor. Erst nach einigen Jahren werden auf systemischer Ebene Aussagen zu den jeweiligen Rechtschreibständen der Hamburger Schülerinnen und Schüler am Ende der Grundschule durch Kohortenvergleiche möglich sein.