BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3512 21. Wahlperiode 08.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 02.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Bewaffnung auch in Hamburg? Am 10. Februar 2016 hatte das SEK des LKA Mecklenburg-Vorpommern in Amtshilfe für das LKA Hamburg auf einer Baustelle in Plau (Landkreis Ludwigslust -Parchim) auf der Suche nach einem Straftäter irrtümlich drei Bauarbeiter überwältigt. Zwei Tage später kam es bei der Fahndung nach dem Straftäter in Lutheran in Mecklenburg-Vorpommern erneut zu einer Verwechslung . Dieses Mal war das Hamburger MEK selbst im Einsatz. Bei dem Versuch, den Fahrer eines verfolgten Wagens zu stellen, wurde dieser schwer verletzt. Bei dem Fahrer handelte es sich nicht um den gesuchten Straftäter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde auf welcher Rechtsgrundlage durch welche Hamburger Behörde ein Amtshilfeersuchen an das Innenministerium beziehungsweise das LKA Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem SEK-Einsatz des LKA M-V in Plau gerichtet? Die Polizei Hamburg hat am 9. und am 10. Februar 2016 anlässlich der geplanten Vollstreckung eines Haftbefehls Kontakt zu der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Ermittlungsersuchen in Form der Amtshilfe sind in Artikel 35 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich abgesichert. Danach leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. 2. Welchen Inhalt hatte dieses Ersuchen im Einzelnen? Es wurde um Mithilfe bei der Fahndung sowie einer möglichen Vollstreckung des Haftbefehls der gesuchten Person ersucht. 3. Wann wurde diese Amtshilfe mit welchen Ergebnissen beendet? Die Amtshilfe wurde am 11. Februar 2016 mit dem Ergebnis beendet, dass die gesuchte Person nicht im Zuständigkeitsbereich der Polizei Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden konnte. 4. Warum wurde am 12. Februar 2016 auf ein Amtshilfeersuchen an das LKA verzichtet und welche Umstände im Einzelnen haben den MEK- Einsatz des LKA Hamburg in Lutheran, also wenige Kilometer vom Einsatzort des SEK M-V am 10.2.16 entfernt, für sinnvoll erscheinen lassen ? Die Polizei Hamburg hat die Entscheidung aus einsatztaktischen Gründen getroffen. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen, da insoweit die Einsatztaktik der Polizei berührt wird und damit die Gefahr besteht, dass die Wirksamkeit zukünftiger polizeilicher Maßnahmen im Falle einer Beantwortung gefährdet sein könnte.