BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3530 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 03.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt die geschlossene Unterbringung für intensivpädagogisch zu betreuende Jugendliche? (II) Vor gut einem Jahr wurde bekannt, dass Hamburg und Bremen über eine gemeinsam betriebene geschlossene Unterbringung für junge Intensivtäter in Form einer Kooperationslösung verhandelten. Trotz großer Ankündigungen: Viel passiert ist seither nicht. Während im Dezember des vergangenen Jahres noch mit großen Worten verkündet wurde, dass man sich inzwischen geeinigt habe und man nun junge Intensivtäter auf dem Gelände der JVA Blockland gemeinsam betreuen wolle, erscheint das Projekt nun ferner denn je (vergleiche http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article149883336/ Einigung-ueber-geschlossene-Einrichtung.html). Wie kürzlich bekannt wurde, könne die geschlossene Unterbringung frühestens 2017 in Betrieb gehen, da zum Teil Gebäude abgerissen und neue gebaut werden müssten. Während die Hamburger Sozialbehörde – was das Vorantreiben der Planungen anbelangt – im defensiven Verweilmodus erscheint und die Planungen nur stiefmütterlich betreibt, scheint die „grün geführte“ Bremer Sozialbehörde das Projekt inzwischen massiv torpedieren zu wollen. Die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion Sülmez Dogan in der Bremischen Bürgerschaft äußerte in einem Interview, sie glaube, dass „die geschlossene Unterbringung eh nicht das Allheilmittel sei, das zu allen Problemlösungen beitrage“ (vergleiche http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/ video83834-popup.html). Tatsächlich aber haben die Straftaten insbesondere von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in den vergangenen Monaten massiv zugenommen. Die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik in Bremen machen eines deutlich: Eine geschlossene Einrichtung ist heute wichtiger denn je. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Verhandlungen zwischen den Ländern Hamburg und Bremen in Bezug auf eine Kooperationslösung für eine gemeinsame geschlossene Unterbringung von intensivpädagogisch zu betreuenden Jugendlichen? Zu wann rechnet der Senat mit einen Abschluss der Planungen und Vorlage des Abschlusskonzepts? 2. Wann und zwischen wem fanden seit November 2015 welche Verhandlungen zu der geschlossenen Unterbringung zwischen Hamburg und Bremen mit welchem Ergebnis statt? Welche Zwischenergebnisse liegen bereits vor? 3. Welche einzelnen Verhandlungs- und Planungsschritte sind bereits abgeschlossen? Welcher konkrete Klärungsbedarf besteht noch? Drucksache 21/3530 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Dezember 2015 haben sich die zuständigen Staatsräte grundsätzlich darauf verständigt , eine gemeinsame intensivpädagogische Einrichtung mit fakultativ geschlossener Unterbringung auf dem Gelände der ehemaligen Jugendvollzugsanstalt Blockland zu errichten. Seitdem finden regelmäßig Gespräche auf Staatsräte- und Arbeitsebene statt. Die Hamburger Betreibergesellschaft PTJ – Pädagogisch Therapeutische Jugendhilfe GmbH – ist bereit, die Einrichtung in Bremen zu betreiben. Es obliegt der Betreibergesellschaft einen Bauträger mit der Errichtung der Einrichtung zu beauftragen . Die Klärung der Planungs- und baurechtlichen Fragen sowie die einzelnen Umsetzungsschritte bis zur Errichtung der Einrichtung erfolgen zuständigkeitshalber durch die Senatsverwaltung in Bremen. Im Übrigen siehe Drs. 21/157. 4. Zu wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit einer Inbetriebnahme der Einrichtung? Ein konkreter Termin zur Inbetriebnahme steht zurzeit noch nicht fest. 5. Was sind die Pläne seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden hinsichtlich des Abrisses und Neubaus von Gebäuden auf dem Gelände der ehemaligen JVA Blockland? Inwiefern verzögern etwaige Pläne eine zeitnahe Inbetriebnahme einer solchen Einrichtung? Bitte unter Angabe konkreter Zeitangaben und Gründe. Bremen wird die Teilfläche des Geländes Blockland als baureifes Grundstück zur Verfügung stellen. Im Übrigen siehe Drs. 21/157. 6. Welche Kosten sind für die Planungen bisher angefallen? Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bis zur Inbetriebnahme der Einrichtung und wer kommt für diese in welcher Höhe auf? Anfallende Planungskosten werden von Bremen übernommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/157. 7. Wie viele Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB wurden seit November 2015 bis heute jeweils von Hamburger Familiengerichten erteilt? Im vorgenannten Zeitraum wurde eine Genehmigung erteilt. 8. Für wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche insgesamt liegen aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vor? Es liegen für sechs Minderjährige Genehmigungen zur Unterbringung in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung nach § 34 SGB VIII i.V. mit § 1631b BGB vor. 9. Wie viele Hamburger Kinder und Jugendliche, für die aktuell Genehmigungen zur geschlossenen Unterbringung auf Basis des § 34 SGB VIII i.V.m. § 1631b BGB vorliegen, können aufgrund fehlender Plätze in Einrichtungen anderer Bundesländer derzeit nicht untergebracht werden? a. Wo befinden sich diese Kinder und Jugendlichen zurzeit? b. Inwiefern sind diese Kinder und Jugendlichen im Jahr 2015 und bislang 2016 strafrechtlich in Erscheinung getreten? Vier Minderjährige, davon drei Mädchen, können aufgrund fehlender Plätze nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Zwei Minderjährige leben im Elternhaus, eine Minderjährige ist in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht und eine Minderjährige hält sich zurzeit außerhalb Hamburgs auf. Für die beiden anderen Minderjährigen, für die noch eine Genehmigung zur Unterbringung vorliegt , ist eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung nicht mehr geplant. Bei drei von vier Minderjährigen, die nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden konnten, sind im Jahr 2015 und 2016 bislang die nachfolgend aufgeführten Tatvorwürfe bekannt geworden. Dabei ist zu beachten, dass es bei den Indika- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3530 3 tionsstellungen für eine geschlossene Unterbringung geschlechtstypische Unterschiede gibt: bei Jungen steht öfter eine Delinquenzbelastung im Vordergrund als bei Mädchen , die eher selbstgefährdende Probleme zeigen. Fall 1: Bei einem Minderjährigen wurden im genannten Zeitraum 18 Tatvorwürfe bekannt (acht Fälle von Diebstahl, jeweils drei Fälle Verstoß Betäubungsmittelgesetz und Waffengesetz , zwei Fälle von Raub und jeweils ein Fall gefährliche Körperverletzung und Unterschlagung). Fall 2: Bei einer Minderjährigen wurden zwei Tatvorwürfe bekannt (Betrug und Unterschlagung /Betrug). Fall 3: Bei einer weiteren Minderjährigen wurde ein Tatvorwurf bekannt (falsche Verdächtigung ). 10. In der Drs. 20/12994 gab die zuständige Behörde an, dass sie für 2015 und die Folgejahre von einem Platzbedarf von circa zehn bis zwölf Neuaufnahmen pro Jahr ausginge. Hält sie an dieser Einschätzung fest? Falls nein, weshalb nicht? Die Planungen der zuständigen Behörden hierzu sind noch nicht abgeschlossen.