BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3532 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 03.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Baumfällungen und Ausgleichsmaßnahmen Gleisdreieck/Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 Wenige Stunden nachdem SPD und GRÜNE in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 beschlossen haben, wurde bereits damit begonnen, über 2.800 Bäume auf der Fläche des Gleisdreiecks zu fällen, damit dort zukünftig unter anderem Bauarbeiter bequem parken können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wann und von wem wurde der Antrag auf Fällung der Bäume auf der Fläche des Gleisdreiecks gestellt und wie lauteten die Begründungen für die unterschiedlichen Flächen jeweils? Für den Neubau eines Busbetriebshofes auf der Fläche des Gleisdreiecks hat die HOCHBAHN am 15. Oktober 2015 einen Bauantrag nach § 62 HBauO gestellt. Bestandteil dieses Bauantrages waren auch die erforderlichen Baumfällungen in den folgenden Teilflächen: A: Vollständige Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 für den Bau des Busbetriebshofes und die benötigten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen. B: Vollständige Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als private Grünfläche ausgewiesenen Fläche mit Zweckbestimmung „vorgesehene Oberflächenentwässerung “, soweit für diesen Zweck erforderlich. C: Selektive Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als private Grünfläche ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 für den Bau der Lärmschutzwand und die Entnahme nicht entwicklungsfähiger und nicht standsicherer Bäume. D: Selektive Entnahme von Einzelbäumen auf der als private Grünfläche mit Erhaltungsgebot ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 – Böschung Nordseite – zur Bestandsläuterung, Entnahme nicht entwicklungsfähiger und nicht standsicherer Bäume. E: Fällung der in der Karte 2 Gehölzrodung Zufahrt Tessenowweg Vorlage 1/112 rot dargestellten Bäume mit Ausnahme der Bäume Nummer 10, 11, 12, 52, 53, 54, 56, 57, 58 für die Herstellung der Zufahrtsbrücke. Drucksache 21/3532 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wann und von wem wurde die Genehmigung zur Fällung der Bäume auf der Fläche des Gleisdreiecks erteilt und wie lauteten die Begründungen für die unterschiedlichen Flächen jeweils? Am 12. Februar 2016 hat das zuständige Bezirksamt im Rahmen des Verfahrens nach § 62 HBauO die Baugenehmigung für den eingereichten Antrag erteilt. Diese schließt die Fällgenehmigung für die folgenden Teilflächen ein: A: Vollständige Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 für den Bau des Busbetriebshofs und die benötigten Baustelleneinrichtungs- und -lagerflächen. B: Vollständige Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als private Grünfläche ausgewiesenen Fläche mit der Zweckbestimmung „vorgesehene Oberflächenentwässerung “, soweit für diesen Zweck erforderlich. C: Selektive Fällung des waldartigen Gehölzbestandes auf der als private Grünfläche ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 für den Bau der Lärmschutzwand und die Entnahme nicht erhaltenswerter und nicht standsicherer Bäume. D: Selektive Entnahme von Einzelbäumen auf der als private Grünfläche mit Erhaltungsgebot ausgewiesenen Fläche des Flurstücks 1356 – Böschung Nordseite – zur Bestandsläuterung, Entnahme nicht erhaltenswerter und nicht standsicherer Bäume. E: Fällung der in der Karte 2 Gehölzrodung Zufahrt Tessenowweg Vorlage 1/112 rot dargestellten Bäume mit Ausnahme der Bäume Nummer 10, 11, 12, 52, 53, 54, 56, 57, 58 für die Herstellung der Zufahrtsbrücke. Es wurde genehmigt, in der Zeit vom 1. Oktober. bis zum 28. Februar beziehungsweise 29. Februar eines jeden Jahres die Fällungen durchzuführen. 3. Warum wurden entgegen den Ankündigungen der Vertreter der HHA auch zahlreiche Bäume auf dem Grünstreifen rund um das Gleisdreieck gefällt? Die notwendige Fällung im Randbereich wurde unter Hinzuziehung eines Baumsachverständigen bei einer Einzelbaumbetrachtung festgelegt. Art und Umfang dieser Maßnahmen konnten erst nach dieser Einzelbaumbetrachtung festgelegt werden. Insofern gab es im Vorfeld der Einzelbaumbetrachtung keine genaue Angabe darüber, wie viele Bäume genau gefällt werden müssen. a) Wie viele Bäume wurden dort bisher schon gefällt und wie viele weitere Bäume sollen auf diesem Grünstreifen noch gefällt werden? Es mussten 155 Bäume ab 20 cm Stammdurchmesser gefällt werden. Weitere Baumfällungen sind derzeit aus Sicht der beauftragten Baumsachverständigen nicht vorzunehmen . b) Seit wann war es den zuständigen Stellen bekannt, dass auch zahlreiche Bäume auf dem Grünstreifen rund um das Gleisdreieck gefällt werden sollen? Bei der Konzepterstellung für den Betriebshof war von Anfang an ersichtlich, dass in den Randstreifen Bäume aus Verkehrssicherungsgründen und zur Auslichtung gefällt werden müssen. Daher ist im Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 folgende Bepflanzungsvorschrift in § 2 Nummer 9 geregelt: „Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens 85 v. H. der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Verkehrssichere Bestandsgehölze sind in die Pflanzung zu integrieren. Für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 8 m ist ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Abstände können verändert werden, wenn dies zur besseren Kronenentwicklung in Verbindung mit Bestandsgehölzen erforderlich ist.“ Die Festsetzung bezieht sich auf Anpflanzflächen angrenzend an das Sondergebiet nach Osten, Süden und Westen in einer Breite von rund 7 bis 10 m. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in diesem Streifen vorhandenen Gehölze erhal- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3532 3 ten werden können, da sie nach der Freistellung durch die angrenzende großflächige Rodung nicht mehr standsicher und durch die angrenzenden Baumaßnahmen beeinträchtigt sein werden. Erhaltenswerte Gehölze sollen integriert werden, aber im Wesentlichen wird eine Neubepflanzung erforderlich sein. Die Gehölzpflanzung dient der Gestaltung, Einbindung und Abschirmung des Sondergebietes nach außen. Im Bauantrag wurde eine gegebenenfalls notwendige Fällung dieser Bäume entsprechend beantragt und auch genehmigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wann und von wem wurden die Aufträge zur Herrichtung der Ausgleichsflächen jeweils erteilt? Sofern diese Aufträge noch nicht erteilt wurden: Warum wurden sie jeweils noch nicht erteilt, wer trägt hierfür die Verantwortung und warum werden die Ausgleichsflächen nicht mit der gleichen Geschwindigkeit hergerichtet, mit der der Senat die Bäume auf dem Gleisdreieck fällen lässt? Die Ausgleichsmaßnahmen in Langenhorn und Kirchwerder werden durch das zuständige Bezirksamt sowie das Naturschutzamt der Behörde für Umwelt und Energie realisiert. Die Fläche in Kirchwerder wurde bereits von der Vornutzung geräumt, der Boden wurde aufbereitet und eine artenreiche Wiese angesät. Die Bäume sind bestellt, die Pflanzung der Obstbäume wird für den Herbst 2016 beauftragt, damit bis dahin die Wiese artenreich entwickelt ist. Bei der Fläche in Langenhorn muss zunächst die Nutzung als Erdlager beendet und das Betriebsmaterial geräumt werden. Für die Fläche in Tensfeld wurde der Auftrag für die Objektplanung der Kompensationsmaßnahme von der HOCHBAHN im Januar 2016 erteilt. Das bestehende Konzept wird derzeit in einem fortlaufenden Prozess mit den zuständigen Behörden abgestimmt .