BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3533 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 03.03.16 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Hier: Bußgelddeal der HSH Nordbank mit der Staatsanwaltschaft Köln (II) Bereits mit Drs. 21/1386 hatte ich Erklärungen erfragt zum Deal mit der Staatsanwaltschaft Köln. HSH-Nordbank-Manager hatten über ihre Luxemburg-Tochter reihenweise Briefkastenfirmen in Panama vermittelt, in denen ausgesuchte Klientelen ihr Vermögen vor dem Fiskus verstecken konnten. Im Zuge des Bußgelddeals mit der Staatsanwaltschaft Köln „kaufte“ die HSH Nordbank ihre kriminellen Manager frei, entsprechende Strafverfahren gegen die handelnden Personen wurden eingestellt. Letztendlich hat die HSH Nordbank, letztlich mit Steuergeldern, 22 Millionen Bußgeld für kriminelle Machenschaften ihrer Manager gezahlt, nur um zu verhindern, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen diese Personen eingestellt werden. In der Senatsantwort wird die Angelegenheit heruntergespielt mit einem lapidaren Hinweis auf den § 30 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OwiG), so als hätten die entsprechenden HSH-Manager lediglich falsch geparkt. Nun ist bekannt geworden, dass die HypoVereinsbank plant, ihre Ex-Vorstände wegen Cum-Ex-Deals persönlich haftbar machen will. Auch die HSH Nordbank hat diese Cum-Ex-Deals über Jahre getätigt. Hierzu frage ich den Senat: Die HSH Nordbank AG (HSH) hat dem Ausschuss für öffentliche Unternehmen in öffentlicher und vertraulicher Sitzung ausführlich über ihre eigenen Maßnahmen zur Aufklärung früherer Cum-Ex-Geschäfte berichtet (siehe Protokoll der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Unternehmen am 17. Dezember 2013 sowie Drs. 20/8522, 20/8583, 20/8716, 20/10493 und 20/11579). Nach Auskunft der HSH steht das Bußgeldverfahren der Staatsanwaltschaft Köln (siehe Drs. 21/1386 und 21/1345) nicht im Zusammenhang mit dem vom Fragesteller beschriebenen Sachverhalt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH wie folgt: Drucksache 21/3533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hoch ist der bisher bezifferte Schaden aus den HSH-Cum-Ex-Deals der ländereigenen HSH Nordbank zulasten der Allgemeinheit? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie im Februar 2014 nach Prüfung des Sachverhalts vorsorglich Steuerrückzahlungen in Höhe von rund 126 Millionen Euro veranlasst habe, davon rund 112 Millionen Euro für gegebenenfalls zu Unrecht erfolgte Steueranrechnungen und rund 14 Millionen für Zinsen. Im Übrigen siehe Drs. 20/8429. 2. Plant die HSH Nordbank ebenfalls, Ihre Ex-Manager persönlich für den angerichteten Schaden in Haftung zu nehmen? 3. Falls ja, wie ist der Verfahrensstand? 4. Falls nein, aus welchem Grund werden die kriminellen Machenschaften der HSH-Manager zulasten von Steuergeldern weiterhin vom Senat gedeckt? Der Senat hat 2011 im Bundesrat eine Gesetzesänderung unterstützt, mit der verhindert wird, dass über Cum-Ex-Geschäfte eine Erstattung von Kapitalertragsteuern verlangt und irrtümlich auch gewährt werden kann, obwohl diese nicht gezahlt wurden. Die Hamburger Steuerverwaltung verfolgt Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Kapitalertragssteuererstattungsverfahren im Rahmen von Betriebsprüfungen sorgfältig und intensiv. Sie hat unter anderem eines der ersten Finanzgerichtsverfahren gegen unzulässige Cum-Ex-Geschäfte geführt und erfolgreich bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vertreten. Die HSH hat mitgeteilt, dass die Bank im Zuge der Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte auch überprüft habe, ob persönliche Verantwortlichkeiten Einzelner bestehen, und Schritte zur Sicherung von Ansprüchen der Bank gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Im Übrigen: siehe Vorbemerkung.