BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3535 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Hausboote  Vor Jahren hatte sich der damalige CDU-geführte Senat auf die Fahnen geschrieben, die Ansiedlung von Hausbooten auf den Hamburger Fleeten und Kanälen zu forcieren. Man schwärmte von einem Flair wie in Amsterdam und benannte eine ganze Reihe geeigneter Standorte. Doch nach mehr als zehn Jahren fällt die Bilanz ausgesprochen dürftig aus: Der große Hausboot- Boom blieb aus. Die potenziellen Interessenten haben nicht nur mit den fehlenden grundbuchlichen Sicherungsmöglichkeiten zu kämpfen, teilweise hohe Erschließungskosten für die Heranführung der Ver- und Entsorgungsleitungen zu tragen, sondern müssen sich auch mit der extrem kostentreibenden Einhaltung der Bauordnung und sonstiger Vorschriften auseinandersetzen. Wie in Deutschland zu erwarten hatten die Hamburger Behörden flugs einen 42-seitigen, umfangreichen Genehmigungsleitfaden entwickelt, der etliche künftige Hausbootkapitäne zur Aufgabe ihrer Pläne zwang. Es stellt sich daher die Frage, ob Hamburg sich damit abfinden sollte, dass Hausboote nur oberhalb von 500.000 Euro vom Kiel laufen und daher eine spürbare Verbreitung nicht stattfindet. Dabei gab es in den Nachkriegsjahren schon einmal eine wesentlich größere Anzahl von Wohnschiffen und Hausbooten in Hamburg. Damals waren die Randbedingungen, der Zustand der Fleete und Kanäle allerdings noch nicht so gut und so wurden die meisten davon mit der Entspannung der Wohnungsnot aufgegeben. Schließlich untersagte der Senat 1976 das Wohnen auf Booten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Steht der Senat weiterhin zu der Ansage seiner Vorgänger, die Ausbreitung von Hausbooten in Hamburg fördern zu wollen? Ja, siehe Drs. 18/3900. 2. Wird die Auffassung geteilt, dass die Verbreitung von Hausbooten auf den Hamburger Wasserflächen das Flair und Image der Stadt stärker positiv prägen könnte, als dies heute der Fall ist? Ja. 3. Wenn ja: Was wurde bisher unternommen, um dieses Ansinnen nachhaltig voranzubringen? Die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat einen Genehmigungsleitfaden sowie eine Eignungsflächenkarte erstellt (http://www.hamburg.de/ start-liegeplaetze/) und die Pilotprojekte Eilbekkanal und Hochwasserbassin mit Wett- Drucksache 21/3535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bewerben gestartet, deren Liegeplätze mittlerweile fast belegt sind. Dazu hat die BSW eine Hausbootwebsite gefertigt, die in Abständen aktualisiert wird und mit den bezirklichen Informationen verlinkt ist (http://www.hamburg.de/hausboote-schwimmendehaeuser ). Mit dem Wechsel der Zuständigkeit der wasserrechtlichen Genehmigung in 2006 haben die Bezirke Eignungsflächen für Hausboote auf ihren Wasserflächen weiterentwickelt , insbesondere der Bezirk Hamburg-Mitte. Der Bezirk Hamburg-Mitte hat den Genehmigungsleitfaden weiterentwickelt zum „Genehmigungsleitfaden für Hausboote und schwimmende Häuser im Bezirk Hamburg- Mitte“. Mithilfe des Leitfadens ist auch die Genehmigung von einfachen, preisgünstigen Hausbooten möglich. Der Leitfaden ist als Broschüre veröffentlicht (siehe auch: http://www.hamburg.de/contentblob/3070520/data/genehmigungsleitfaden.pdf). Die Bezirksversammlung Mitte hat mit Beschluss vom 20. Juni 2013: „Wohnen auf dem Wasser“ und darauf aufbauend weitere Liegeplätze am Südkanal zwischen Osterbrookplatz und Bille ermöglicht. Siehe auch bezirkliche Drs. XX/4066. Die HafenCity Universität Hamburg (HCU) hat das Thema zum Beispiel mit Projekten wie „City on water“ weiterentwickelt. Eine Ausstellung findet dazu auf einem Hausboot am Viktoriakai statt. 4. Wie lautete die Verfügung des Senats aus dem Jahre 1976 zum Verbot des Wohnens auf Booten? 5. Gilt die Verfügung von 1976 heute noch? 6. Was war damals die Begründung für das Wohnverbot auf Booten? Die Verfügung ist nicht bekannt. 7. Ist die Begründung aus heutiger Sicht noch schlüssig und wie beurteilt der Senat das Wohnen auf Booten aktuell? In den tideabhängigen Gewässern im Hafengebiet ist das Wohnen auf Booten nicht gestattet. In den geschützten Gewässern ist eine Neubewertung erfolgt, siehe hierzu Antwort zu 3. 8. Hält es der Senat für vorstellbar, ein verschlanktes Genehmigungsverfahren abseits der heute geltenden Gesetze und Verordnungen speziell für Hausboote zu entwickeln, zum Beispiel aufgrund der Verfahrensweise in anderen europäischen Städten wie Amsterdam oder Kopenhagen? Der entwickelte Genehmigungsleitfaden hat sich bewährt und ist im Hinblick auf die vielfältigen jeweiligen Bedingungen der möglichen Liegeplätze angemessen. 9. Wenn ja: In welchen Zeitrahmen wäre dies umsetzbar? Entfällt. 10. Wenn nein: warum nicht? Siehe Antwort zu 8. 11. Wie viele Liegeplätze für Hausboote sind derzeit vorhanden und wie viele noch verfügbar? 12. Wo sind diese angesiedelt? - Bezirk Hamburg-Mitte: Es gibt keine verfügbaren Daten, da sich der Rahmenplan für Hausboote und Schwimmende Häuser in der Abstimmung befindet. Eine Erhebung der Daten ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, weil hierzu eine hohe Zahl von Einzelakten ausgewertet werden müsste. - Bezirk Altona: Eine freie Liegefläche für gewerbliche Nutzung ist im Fischereihafen , östlicher Teil, vorhanden. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Liegeplätze . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3535 3 - Bezirk Eimsbüttel: Es besteht ein Liegeplatz am Isekai, welcher belegt ist (Theaterschiff ). - Bezirk Hamburg-Nord: Es bestehen zehn Liegeplätze im Eilbekkanal, davon sind alle belegt. - Bezirk Bergedorf: Es bestehen acht Liegeplätze für autarke Hausboote/Anschluss im Team im Schleusengraben/Krapphofschleuse. Alle acht sind verfügbar. 13. Sind darüber hinaus weitere Gebiete für Liegeplätze konkret geplant und wo wären diese vorgesehen? 14. Auf welchen Wasserflächen in Hamburg sieht der Senat mittelfristig weiteres Potenzial an Liegeplätzen für Hausboote? Ja. Im Harburger Binnenhafen westlich der Harburger Hafenschleuse gibt es zwei Wasserflächen, die potenziell für Liegeplätze für Hausboote geeignet sind. Hier wurde jedoch bereits eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt, wonach zum Teil eine anderweitige Nutzung (Sportboote) erfolgt. Das Bezirksamt Bergedorf bereitet aktuell eine bezirkliche Entwicklungsplanung (BEP) vor. In den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg- Nord, Wandsbek wird kein weiteres Potenzial an Liegeplätzen gesehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und zu 11. und 12.