BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3537 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärmschutz A 25  Im Verlauf der Autobahn 25 wurde kürzlich der Abschnitt HH-Nettelnburg bis HH-Allermöhe-West mit sogenanntem Flüsterasphalt hergestellt. Dadurch sollte offensichtlich eine Lärmminderung für die angrenzenden Wohngebiete nördlich der A 25 erreicht werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Bundesautobahn (BAB) 25 Hamburg – Geesthacht ist im Dezember 1981 zwischen dem Anschluss an die BAB 1 im Autobahndreieck Hamburg-Südost und dem damaligen provisorischen Anschluss an die B 5 über den Speckenweg für den Verkehr freigegeben worden. Im Jahr 2009 wurde die Lärmsituation überprüft. Es wurde eine Überschreitung der Beurteilungspegel, die der damaligen Planfeststellung zugrunde lagen, festgestellt. Daraus ergab sich ein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen beziehungsweise Lärmvorsorgemaßnahmen. Die Dimensionierung der zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen erfolgte mit der prognostizierten Verkehrsbelastung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Dabei wurden die aktuellen Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zugrunde gelegt. Der zusätzliche Lärmschutz wurde in einem förmlichen Planverfahren nach §17 Fernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 fortfolgende Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) mit der Plangenehmigung vom 1. Juli 2010 festgelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Lärmpegel waren vor der Maßnahme an den Wohngebäuden festgestellt worden? Die Immissionswerte sind abhängig von der Lage der Wohngebäude relativ zur Lärmquelle Autobahn. Im Abschnitt zwischen km 0 (Autobahndreieck-HH-Südost) und km 14+536 (Landesgrenze Schleswig-Holstein) wurden Überschreitungen von 3 bis 7 dB(A) festgestellt. 2. Welche Lärmminderung kann durch den Einbau von „Flüsterasphalt“ erreicht werden? Lärmmindernde Straßenbeläge in Form von offenporigen Asphaltdeckschichten, wie auf der A 25 verwendet, erreichen eine Lärmminderung von 5 dB (A). 3. Erfolgten nach Einbau des „Flüsterasphalts“ Lärmmessungen zum Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme? 4. Wenn ja: Konnte das angestrebte Ergebnis erreicht werden? Nein, der Lärm ist entsprechend §3 der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung ) zu berechnen. Die Auswirkungen von Lärmschutzmaßnahmen können nur mit Drucksache 21/3537 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einer Berechnung, unabhängig von zeitlichen, klimatischen, baulichen oder anderen spezifischen Randbedingungen, vergleich- und reproduzierbar festgestellt werden. 5. Welche Lärmpegel sind nach dem Einbau an den Wohngebäuden feststellbar ? Durch den Bau der Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden sowie Wall-/ Wandkombinationen und den Einbau von lärmmindernden Straßenbelägen wird nach den Berechnungen im Abschnitt von km 0+000 (Autobahndreieck-HH-Südost) bis km 14+536 (Landesgrenze Schleswig-Holstein) eine Reduzierung von 3 bis 14 dB(A) erreicht. 6. Waren parallel weitere Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja: welche? Ja, passive Lärmschutzmaßnahmen an 159 Gebäuden. 7. Westlich des jetzt umgebauten Abschnitts befinden sich weitere Wohngebiete , gibt es für diese keine Lärmproblematik? Im Bereich km 0+450 (Autobahndreieck-HH-Südost) bis km 6+000 (Anschlussstelle- HH-Neu-Allermöhe-West) ist ein Lärmschutz erforderlich. Lärmschutzanlagen in Form von Lärmschutzwänden sowie Wall-/Wandkombinationen sind hier bereits realisiert. 8. Ist es geplant die Flüsterasphaltstrecke gegebenenfalls nach Westen zu verlängern? Ja, entsprechend der Plangenehmigung wird der Einbau von offenporigem Asphalt im Bereich km 0+450 (Autobahndreieck-HH-Südost) bis km 6+000 (Anschlussstelle-HH- Neu-Allermöhe-West) im Zuge der späteren Erneuerung der Decke erfolgen.