BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3538 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Breitbandausbau: Was ist der Status quo? In den Drs. 21/2726 und 21/1651 antwortete der Senat in Bezug auf die Frage , welche weiteren Maßnahmen dieser für einen zügigen Breitbandausbau plane, dass derzeit eine Ausschreibung für Breitbandausbaumaßnahmen laufen würde. Wörtlich hieß es in Drs. 21/1125: „Gegenwärtig wird die Auswahl eines Dienstleisters im Wege einer Ausschreibung vorbereitet, der das beziehungsweise die für eine Förderung von Breitbandausbaumaßnahmen erforderlichen Verfahren für die Stadt plant, entscheidungsreif aufbereitet und nach einer Entscheidung bis zum Ende durchführt und nachverfolgt. Der Dienstleister soll dabei zunächst die unterversorgten Gebiete identifizieren, Vorschläge für eine Ausbaureihenfolge machen und einen ungefähren Zeitplan vorlegen.“ Hintergrund ist, dass Hamburg insgesamt Anspruch hat auf 15,387 Millionen Euro aus den Versteigerungserlösen, die gemäß einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Zweckbindung für den Breitbandausbau und Digitalisierungsprojekte verwendet werden dürfen. Während die erste Tranche in Höhe von 8,033 Millionen Euro Hamburg bereits zugegangen ist, sollen die zwei weiteren Tranchen zum 1. Juli 2016 und 1. Juli 2017 angewiesen werden . Der Senat sicherte seinerzeit zu, dass die Mittel schwerpunktmäßig für den Ausbau der Netze in bisher unzureichend versorgten Gebieten Hamburgs verwendet werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Für welchen Dienstleister hat man sich wann und aus welchen Gründen im Wege der oben genannten Ausschreibung entschieden? Die Wahl fiel auf die Broadband Academy GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld, weil deren Angebot den Ausschreibungskriterien (unter anderem einschlägige Erfahrungen und Referenzen, klares, auf Hamburg zugeschnittenes Konzept, Preis) am besten entsprach . 2. Wann erfolgen welche Maßnahmen für einen zügigen Breitbandausbau in Hamburg im Jahr 2016? Bitte detailliert darstellen. Die gemeinsame Arbeit der zuständigen Behörde und des Dienstleisters an den vorgeschriebenen Schritten, die kraft gesetzlicher Vorgaben vor einer finanziellen Förderung von Breitbandausbaumaßnahmen zu durchlaufen sind, wurde unmittelbar mit der Unterzeichnung des Vertrages mit der Broadband Academy am 5. Februar 2016 aufgenommen . Drucksache 21/3538 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dabei handelt es sich um folgende Module (die Zeitangaben beruhen auf Schätzungen des Dienstleisters und gehen von einem weitgehend komplikationsfreien Verfahrensverlauf aus): Feststellung des Ist-Zustandes Dieses Modul wurde begonnen und soll unter Auswertung umfangreicher Datenbestände und des Infrastrukturatlasses in der zweiten Aprilhälfte abgeschlossen sein. Markterkundungsverfahren Darin werden die in Betracht kommenden Provider nach ihren in Hamburg vorhandenen Netzen und möglichen Ausbauabsichten für die kommenden drei Jahre befragt. Entsprechende Schreiben wurden am 15. Februar 2016 versandt. Außerdem wurde das Anschreiben auf www.Breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Rückläufe liegen noch nicht vor. Mit relevanten Betreibern sind außerdem Sondierungsgespräche vorgesehen. Auf dieser Grundlage werden dann die „weißen NGA-Flecken“ (NGA: Next Generation Access Network, Zugangsnetze der nächsten Generation) identifiziert und ein Ausbau- und Förderkonzept wird erarbeitet, das im Verlauf des Mai fertiggestellt sein wird. Gleichzeitig sollen ein Vorschlag für den Ausbau und dessen Finanzierung sowie eine Versorgungsprognose vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Möglichkeit geprüft, Mittel aus dem Breitbandausbauförderprogramm des Bundes in die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen einzubeziehen . Mit dem für die Bewilligung von Mitteln zuständigen Bundesministerium soll gegebenenfalls ein Vorgespräch geführt werden. Der Abschluss des Moduls wird für Mai erwartet. Ausschreibungsverfahren und Vertragsschluss beziehungsweise -schlüsse Auf Grundlage der vorhergehenden Module wird eine Ausschreibung zur Erschließung der unterversorgten Gebiete gestartet mit dem Ziel, einen oder mehrere Netzbetreiber mit dieser Aufgabe zu beauftragen und hierfür durch finanzielle Förderung die Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke zu gewähren. Entsprechende Vertragsschlüsse werden bis zum Jahresende erwartet. Ausbaubegleitung und Evaluation Der Dienstleister hält einen Beginn von Baumaßnahmen ab Mai 2017 für möglich. Seine Dienstleistung umfasst die Begleitung der Baumaßnahmen und eine Evaluation, ob die im Rahmen der Förderung gesteckten Ziele erreicht werden. 3. Welche Zwischenergebnisse lassen sich hinsichtlich der Identifizierung unterversorgter Gebiete, Vorschläge für eine Ausbaureihenfolge und die Vorlage eines ungefähren Zeit- und Kostenplans anführen? 4. Ist inzwischen prognostizierbar, bei wie vielen Haushalten zu welchem Zeitpunkt Verbesserungen erzielbar sein werden? 5. Welche Fortschritte lassen sich in Bezug auf die Ermittlung/Feststellung der unterversorgten Gebiete Hamburgs anführen? Siehe Antwort zu 2. Bisher liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 6. In Drs. 21/1125 führt der Senat in Bezug auf eine Beschleunigung des Breitbandausbaus in „Randgebieten“ aus, dass die zuständige Behörde zwar mit Providern im Gespräch sei, sich bisher jedoch kein Provider gefunden habe, um in Gebieten, in denen es sich wirtschaftlich nicht lohne, Netzausbaumaßnahmen ohne Förderung durchzuführen. a. Welche Fortschritte hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hier in den letzten acht Monaten erzielt? b. Gibt es inzwischen Provider, die sich bereit erklärt haben, Netzausbaumaßnahmen in Hamburger „Randgebieten“ durchzuführen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3538 3 Bis heute hat sich kein einziger Netzbetreiber bereit erklärt, in solchen Gebieten, in denen sich ein Ausbau finanziell nicht lohnt, ohne finanziellen Zuschuss auszubauen. Diese Bereitschaft wird im laufenden Markterkundungsverfahren aktuell noch einmal abgefragt. Die Bereitschaft der Netzbetreiber, in diesen Gebieten mit einem finanziellen Zuschuss auszubauen, und wie hoch dieser Zuschuss sein muss, wird im Rahmen des in der Antwort zu 2. angesprochenen Ausschreibungsverfahrens ermittelt. c. Hat der Senat die Möglichkeit in Erwägung gezogen, ein Konzept für einen Bürgerbreitbandfonds zu entwickeln, über den die Bürger die Möglichkeit haben, sich an der Finanzierung des Netzausbaus zu beteiligen? Nein. 7. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass auch bei Neubauprojekten regelmäßig nicht die schnellstmögliche beziehungsweise eine schnelle Breitbandbandverbindung mit wenigstens 50 Mbit sichergestellt wird. In Drs. 21/2726 gibt der Senat an, dazu keinerlei Maßnahmen zu ergreifen. Warum ist dies nicht der Fall und wie will der Senat zukünftig auch bei Neubauprojekten eine schnelle Breitbandverbindung sicherstellen? Im Rahmen von Bauleitplanverfahren werden als Träger öffentlicher Belange die Bundesnetzagentur und die Deutsche Telekom Technik GmbH gemäß § 4 BauGB beteiligt . Für die Vorgabe von Bandbreiten gegenüber den Netzbetreibern für die Anbindung von Neubauprojekten und gegenüber den Bauherren bei der Innenausstattung von Neubauvorhaben fehlt eine rechtliche Grundlage. Wenn neue Leitungen zur Anbindung von Gebieten verlegt werden, kann davon ausgegangen werden, dass die Netzbetreiber angesichts relativ geringer Mehrkosten von sich aus eine Verkabelung wählen, die hohe Bandbreiten zulässt. 8. Der Bund hatte seinerzeit ein eigenes Förderprogramm angekündigt, dessen Details jedoch Mitte letzten Jahres noch nicht bekannt waren. Zudem war unklar, ob es für die Förderung von Projekten in Hamburg in Anspruch genommen werden könne. Welchen aktuellen Kenntnisstand hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu dem vom Bund geplanten Förderprogramm und inwiefern könnte Hamburg von einer etwaigen Förderung profitieren? Das zuständige Bundesministerium aus diesem am 21. Oktober 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Programm hat Hamburg auf Antrag einen Zuschuss von 50.000 Euro zu den Kosten der Beratung durch den Dienstleister bewilligt. Zur Inanspruchnahme weiterer Fördergelder siehe Antwort zu 2.