BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3539 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen – Wie ist es um die Evaluation bestellt? Mit Beschluss der Drs. 20/3641 wurde im Jahre 2012 mit den Stimmen der SPD ein neues Inklusionskonzept verabschiedet, mit dem aufwachsend an allen Hamburger Schulen angemessene Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung geschaffen werden sollten. Zielvorgabe war, dass an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien eine auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf passgenau zugeschnittene Ressourcenzuteilung erfolgt. Die Förder-Ressourcen orientieren sich ausschließlich am Bedarf des Kindes und nicht mehr an bestimmten Schul- oder Klassenstrukturen. Im Hinblick auf die dadurch bedingten erheblichen Veränderungen an Hamburgs Schulen wurde beschlossen, eine wissenschaftliche Evaluation durchzuführen . Dazu heißt es in der Drs. 20/3641: „Mit der Änderung von § 12 HmbSG und der mit dieser Drucksache begründeten übergreifenden Konzeption inklusiver Beschulung sind umfangreiche Veränderungen im Schulleben verbunden. Die Wirksamkeit, die Auswirkungen und die Ergebnisse inklusiven Unterrichts sollen deshalb zeitnah wissenschaftlich evaluiert werden . Die Evaluation soll Hinweise auf Erfolge und Gelingensbedingungen, aber auch auf Verbesserungsbedarfe geben, um die Steuerung der Maßnahmen zur Inklusion zu optimieren. Die wissenschaftliche Begleitung soll über einen Zeitraum von vier Jahren erfolgen. Im Schuljahr 2016/2017 soll ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Mit der Evaluation werden externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beauftragt, die in ihre Arbeit die statistische, wissenschaftliche und fachliche Expertise der zuständigen Behörden einbeziehen. Die Ergebnisse werden den Schulen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) wird die Evaluation im Rahmen der regelmäßigen Lernstandsuntersuchungen unterstützen , insbesondere durch die gezielte Auswertung der Untersuchungen zu den Lernständen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne einen solchen sowohl in inklusiv als auch in nicht inklusiv unterrichteten Lerngruppen.“ In Brandenburg wurde im Schuljahr 2012/2013 das Pilotprojekt Inklusion an 84 Grundschulen gestartet. Eine wissenschaftliche Studie zum Pilotprojekt liefert nun ernüchternde Ergebnisse: Die Unterrichtung von Schülern mit Förderbedarf in Regelschulen führt zu Defiziten in der Wissensvermittlung der Inklusionsklassen; Schüler mit Lernschwierigkeiten fühlen sich dort teilweise auch ausgegrenzt. Das Lehrerbildungsinstitut ist gegen eine Ausweitung des Drucksache 21/3539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Projekts. (http://www.svz.de/regionales/brandenburg/inklusion-erhaeltschlechte -noten-id12843366.html). Da im kommenden Schuljahr der Abschlussbericht der Evaluation in Hamburg vorgestellt wird, stellt sich vor dem ernüchternden Ergebnis in Brandenburg die Frage, was Hamburg erwarten wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche externen Wissenschaftler wurden wann und von wem mit der Evaluation beauftragt? Das Vorhaben „Evaluation inklusiver Bildung in Schulen“ (EIBISCH) wird auf der Basis einer am 13. Mai 2013 abgeschlossenen und am 10. Dezember 2014 ergänzten Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Hamburg, der für Bildung zuständigen Behörde und dem Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung (IfBQ) von Herrn Prof. Dr. Karl Dieter Schuck, Herrn Prof. Dr. Wulf Rauer und Frau Juniorprofessorin Dr. Doren Prinz durchgeführt. 2. Wie lautete der konkrete Prüfauftrag? Die Wissenschaftler und die Wissenschaftlerin haben gemeinsam mit dem IfBQ eine Vorhabenbeschreibung erarbeitet (siehe https://www.ew.uni-hamburg.de/forschung/ eibisch/files/vorhabenbeschreibung-2013-08-09.pdf). Gemäß Kooperationsvereinbarung übernimmt die Universität auf der Basis dieser Vorhabenbeschreibung folgende Aufgaben: - „Wissenschaftliche Leitung der Untersuchung der Entwicklung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zweier Grundschulungsjahrgänge und zweier Jahrgänge fünfter Klassen gemäß Vorhabenbeschreibung. - Untersuchung der Entwicklung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zweier Einschulungsjahrgänge und zweier Jahrgänge fünfter Klassen im Längsschnitt über zwei bzw. vier Jahre, davon je einer in Abhängigkeit von ausgewählten Kontextmerkmalen in einer Stichprobe von Hamburger Schulen; - Untersuchung von Gelingensbedingungen und Hemmnissen für die Implementation der inklusiven Bildung an einer Auswahl Hamburger Schulen durch vertiefende qualitative Untersuchungen; - Ableitung von möglichen Nachsteuerungsbedarfen bei der Implementation der inklusiven Bildung an Hamburger Schulen.“ 3. Wann begann die Evaluation und an wie vielen und welchen Schulen wird sie binnen jeweils welchen Zeitraums durchgeführt? Gemäß Kooperationsvereinbarung erfolgt die Evaluation vom 1. April 2013 an über einen Zeitraum von vier Jahren. An den Erhebungen nehmen 35 Grundschulen, zwölf Stadtteilschulen und drei Regionale Bildungs- und Beratungszentren teil, siehe Anlage (zu den Repräsentativitätskriterien für die Auswahl der Grund- und Stadtteilschulen sowie der ReBBZ siehe Seiten 18 bis 20 der Vorhabenbeschreibung). 4. Inwiefern ist jeweils wann eine Einbeziehung des IfBQ erfolgt? Das IfBQ ist einer der drei Partner der Kooperationsvereinbarung für das Evaluationsvorhaben . Die Kooperationspartner arbeiten in einer Projektgruppe zusammen. Gemäß der Ergänzung der Kooperationsvereinbarung vom 10. Dezember 2014 hat das IfBQ folgende Aufgaben von der Universität ab Jahr 2014 zusätzlich übernommen : - „Organisation und Durchführung der KERMIT-Erhebungen in den Schulen der Kernstichprobe des Kernprojektes 1 im Schuljahr 2013/2014 mit Testleiterinnen und Testleitern, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3539 3 - Organisation und Durchführung der Schülerinnen- und Schülerbefragungen in den Schulen der Kernstichprobe des Kernprojektes 1 mit Testleiterinnen und Testleitern einschließlich Druck der Erhebungsunterlagen und Erfassung der Daten, - Organisation und Durchführung der Eltern- und Lehrkräftebefragungen in den Schulen der Kernstichprobe des Kernprojektes 1 einschließlich Druck der Erhebungsunterlagen und Erfassung der Daten.“ - Übernahme der Verantwortung für die Verknüpfung der Individualdaten im Querund Längsschnitt aus den verschiedenen Erhebungen. 5. Wann wird der Abschlussbericht vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vorgelegt? Die Abgabe des Abschlussberichts ist für Mitte 2017 geplant. 6. Ist es vorgesehen, die Ergebnisse auch der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit vorzulegen? Falls nein, weshalb nicht? Ja. 7. Liegen der zuständigen Behörde bereits Erkenntnisse aus der laufenden Evaluation vor? Falls ja, welche und wie beurteilt sie diese? Die bisher vorliegenden Erkenntnisse beziehen sich auf die praktische Durchführung der Evaluation, da bisher keine Auswertung bereits erhobener Daten erfolgt ist. 8. Welche Rückmeldungen über die Akzeptanz des Konzepts der inklusiven Bildung an Hamburgs Schulen liegen der zuständigen Behörde seitens Dritter (zum Beispiel von Verbänden und Gewerkschaften, der Schulleitungen, Lehrerschaft, Elternschaft oder aus Kreisen der Schüler) vor und welche Schlüsse hat die zuständige Behörde jeweils daraus gezogen? Die zuständige Behörde steht im engen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft (unter anderem Verbände, Gewerkschaften, Kammern, Ombudsstellen ), die sich regelmäßig im Beirat Inklusion treffen und die zuständige Behörde bei der Weiterentwicklung des Konzepts der inklusiven Bildung konstruktiv beraten. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde Stellungnahmen von Verbänden und Briefe von Einzelpersonen vor, die laufend in die fachlichen sowie politischen Beratungen einfließen. Eine zentrale Maßnahme des Senats ist eine intensive Unterstützung und Beratung der Schulen in Form von Schulbegehungen, die seit Herbst 2015 durchgeführt werden. Darüber hinaus ist die Untersuchung von Gelingensbedingungen und Hemmnissen für die Implementation der inklusiven Bildung Gegenstand der Evaluation. Drucksache 21/3539 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Teilnehmende Grund- und Stadtteilschulen sowie ReBBZ Grundschulen Stadtteilschulen ReBBZ Grundschule Archenholzstraße Brüder-Grimm-Schule ReBBZ Billstedt Grundschule Bindfeldweg Gyula Trebitsch Schule ReBBZ Eimsbüttel Grundschule Horn Ida Ehre Schule ReBBZ Wandsbek -Süd Grundschule Lohkampstraße Julius-Leber-Schule Grundschule Mümmelmannsberg Max-Schmeling- Stadtteilschule Grundschule Rahewinkel Otto-Hahn-Schule Grundschule Schimmelmannstraße Stadtteilschule Eidelstedt Grundschule Tonndorf Stadtteilschule Horn Max-Traeger-Schule Stadtteilschule Mümmelmannsberg Schule Am Eichtalpark Stadtteilschule Niendorf Schule An der Gartenstadt Stadtteilschule Öjendorf Schule An der Glinder Au Stadtteilschule Stellingen Schule Bandwirkerstraße Schule Beim Pachthof Schule Bonhoefferstraße Schule Bovestraße Schule Burgunderweg Schule Charlottenburger Str. Schule Döhrnstraße Schule Frohmestraße Schule Fuchsbergredder Schule Furtweg Schule Jenfelder Straße Schule Kielortallee Schule Lutterothstraße Schule Molkenbuhrstraße Schule Moorflagen Schule Öjendorfer Damm Schule Oppelner Straße Schule Potsdamer Straße Schule Rönnkamp Schule Stengelestraße Schule Sterntalerstraße Schule Tornquiststraße Schule Wegenkamp Quelle: Angaben der Projektgruppe „Evaluation inklusiver Bildung in Schulen“ (EIBISCH)