BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/354
21. Wahlperiode
05.05.15
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 27.04.15
und
Antwort des Senats
Betr.: Einnahmen der Hansestadt aus Verfall und Einziehung nach dem Straf-
gesetzbuch
Gemäß der §§ 73 fortfolgende StGB
können Gewinne au
s Verbrechen und
Vergehen und Gegenstände, die zur Begehung einer Straftat Verwendung
gefunden haben, durch Gerichtsbeschluss gesichert werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Verfallsanordnungen sind in den Jahren 2011 bis 2014 und im
Jahr 2015 bis zum Ende des 1. Quartals jeweils laut MESTA rechtskräf-
tig geworden?
Eine Auswertung der im Vorgangsverwalt
ungs- und -bearbeitungssystem MESTA
erfassten Daten
1
ergab, dass im angefragten Zeitra
um folgende Anzahl von Verfalls-
anordnungen rechtskräftig geworden ist:
Aktenzeichenjahr
Anzahl der rechtskräftigen
Verfallsanordnungen
2011 151
2012 121
2013 113
2014 95
1.Quartal 2015
13
2. Wie viele Einziehungsentscheidungen sind in den Jahren 2011 bis 2014
und im Jahr 2015 bis zum Ende des 1. Quartals jeweils laut MESTA
rechtskräftig geworden?
Eine Auswertung der im Vorgangsverwalt
ungs- und -bearbeitungssystem MESTA
erfassten Daten
2
ergab, dass im angefragten Zeitraum folgende Anzahl von Einzie-
hungsentscheidungen rechtskräftig geworden ist:
Aktenzeichenjahr
Anzahl der rechtskräftigen
Einziehungsentscheidungen
2011 945
2012 1072
2013 1156
2014 1061
1.Quartal 2015
96
1
Stand der Abfrage: 29.04.2015.
2
Stand der Abfrage: 29.04.2015.
Drucksache 21/354
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2
3. Welche Beträge sind in den Jahren 2011 bis 2014 und im Jahr 2015 bis
zum Ende des 1. Quartals jeweils aufgrund der Anordnung von Verfall,
Verfall von Wertersatz sowie Einziehung und Einziehung von Wertersatz
im Rahmen der Vermögensabschöpfung endgültig vereinnahmt worden?
Jahr
Erlöse aus Gewinnabschöpfung
2011 2.975.150,61 €
2012 1.069.926,72 €
2013 1.345.267,83 €
2014 1.510.449,22 €
1.Quartal 2015
117.365,54 €
4. Wie hoch waren die abgeschöpften Beträge, die anschließend den
Opfern zugeflossen sind? Bitte pro Jahr angeben.
Die Daten über Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe werden – im Gegensatz zu
Maßnahmen des Verfalls oder der Einziehun
g – weder im Vorgangsverwaltungs- und
Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg noch auf
andere Weise erfasst. Dies ist darin begründet, dass es sich bei Maßnahmen der
Rückgewinnung um vorläufige Sicherungs
maßnahmen zugunsten der Geschädigten
handelt, um diesen ein Vollstreckungsobjekt
zu sichern. Letztlich bleibt es dem
Geschädigten überlassen, ob er sich einen
Titel verschafft und so
dann in das sicher-
gestellte Gut vollstreckt. Bei den gesicherten Werten handelt es sich im Übrigen nicht
nur um Bargeld, sondern es können auch Forderungen oder Gegenstände (zum Bei-
spiel Lebensversicheru
ngen, Kraftfahrzeuge oder Ähn
liche) gepfändet
werden. Auch
hier obliegt es der Entscheidung des Gesc
hädigten, in diese vorläufig gesicherten
Werte zu vollstrecken. Unterlässt de
r Geschädigte eine derartige Zwangsvollstre-
ckung, hat die Staatsanwaltschaft über da
s weitere Vorgehen zu entscheiden. Die
vorläufige Sicherungsmaßnahme ist aufzuheben, gegebenenfalls kann jedoch das
Sicherungsgut auch aus anderweitigen Gründen verwertet werden, etwa zur Deckung
der Verfahrenskosten. Eine Zuteilung von
Vermögenswerten an Geschädigte durch
die Staatsanwaltschaft erfolgt unter keinen
Umständen, sodass insoweit auch keine
weiteren Erkenntnisse vorliegen.
5. Wie hoch waren die abgeschöpften
Beträge, die der Staatskasse zuge-
flossen sind? Bitte pro Jahr angeben.
Siehe Antworten zu 3. und zu 4.