BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3541 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Jahresabschluss 2015 der HSH Nordbank: Warum muss die geplante Bilanzpressekonferenz verschoben werden? Per Ad-hoc-Mitteilung teilte die HSH Nordbank am späten Nachmittag des 3. März 2016 mit, dass die bislang für den 24. März 2016 geplante Bilanzpressekonferenz zur Vorstellung des Jahresabschlusses 2015 verschoben werden müsse. Grund hierfür seien „noch offene bilanzrelevante Fragen in den Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die HSH Nordbank AG (HSH) hat am 3. März 2016 mitgeteilt, dass sie einen neuen Termin für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 festlege. Hintergrund seien noch offene bilanzrelevante Fragen in den Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH. Die Bank gehe weiterhin davon aus, dass die EU- Kommission – auf der Basis der am 19. Oktober 2015 getroffenen informellen Verständigung – ihre finale Entscheidung im 2. Quartal 2016 treffen werde. In der Folge werde zeitnah ein neuer Termin für die Bilanzpressekonferenz (bislang 24. März 2016) bekannt gegeben (siehe auch http://www.hsh-nordbank.de/de/investorrelations/ ahoc/adhocmeldungen.jsp). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH wie folgt: 1. Um welche „noch offene(n) bilanzrelevante(n) Fragen“ genau handelt es sich? Wie hoch ist die hiervon betroffene Bilanzsumme? 2. Warum können diese Fragen nicht mehr rechtzeitig vor dem bislang geplanten Termin für die Bilanzpressekonferenz geklärt werden? Bis wann sollen sie geklärt sein? 3. Bis wann soll der (vorläufige) Jahresabschluss aufgestellt sein? Wann soll er dem Aufsichtsrat vorgelegt werden? a. Kann die Dreimonatsfrist zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 Absatz 1 HGB i.V.m. §§ 150 fortfolgende AktG eingehalten werden? b. Wenn ja, wie aussagekräftig wird dieser Jahresabschluss sein, sofern die Klärung der „offene(n) bilanzrelevante(n) Fragen“ erst später erfolgt? Mit welchen größeren Änderungen ist nach deren abschließender Klärung gegebenenfalls zu rechnen? Drucksache 21/3541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wenn nein, warum nicht? Welche möglichen Konsequenzen ergeben sich hieraus für Verantwortliche sowie die Bank selber auf Basis jeweils welcher Rechtsvorschriften? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen handelt es sich bei den erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts, das der Vorstand der Bank in eigener Verantwortung führt. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. 4. Liegt die finale Einigung zwischen den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein mit der EU-Kommission mittlerweile vor? a. Wenn nein, welche Punkte in der Eckpunktevereinbarung sind derzeit noch strittig? b. Wenn nein, welche über die Eckpunktevereinbarung hinausgehenden Punkte sind darüber hinaus strittig? Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten konsequent und konstruktiv an der Umsetzung der am 19. Oktober 2015 getroffenen informellen Verständigung zum Abschluss des Beihilfeverfahrens der HSH (siehe zum Beispiel Drs. 21/2177, 21/2919 und 21/3271). Eine abschließende Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor, wird aber voraussichtlich im 2. Quartal 2016 erfolgen. Zu laufenden Verhandlungen nimmt der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses in ständiger Praxis grundsätzlich nicht Stellung.