BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3543 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jens Meyer (FDP) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradhäuschen in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Insbesondere in den Bezirken Altona, Eimsbüttel, Nord und Mitte finden sich zahlreiche sogenannter Fahrradhäuschen. Diese werden häufig in Wohngebieten auf öffentlichem Grund durch eine private Eigentümergemeinschaft oder Hausbesitzer aufgestellt und bieten gegen eine geringe Stellplatzmiete einen überdachten Stellplatz für circa ein Dutzend Fahrräder. Für die Errichtung auf öffentlichem Grund wird durch die zuständigen Bezirksämter eine üblicherweise kostenfreie Sondernutzungsgenehmigung erteilt. Überdies wird die Errichtung der Häuschen durch die Bezirksämter mit bis zu 3.500 Euro bezuschusst.1 Mithilfe dieser wetterfesten Fahrradgaragen soll der „Fahrrad-Parkdruck“ in Hausfluren, Treppenhäusern (mithin Fluchtwegen) und Kellern oder auch an Straßenlaternen, Schildern, Fahrradbügeln und auf Bürgersteigen verringert werden. Für an einem Stellplatz interessierte Fahrradbesitzer besteht jedoch häufig bereits ein Problem darin, überhaupt erst mit dem Eigentümer beziehungsweise Betreiber eines Fahrradhäuschens in Kontakt zu treten, da an den Häuschen in der Regel schlicht keine Kontaktdaten genannt und häufig auch die Bezirksämter nicht auskunftsfähig sind beziehungsweise aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen können. Auf der Website der FHH wird zwar eine Karte mit den Standorten der Fahrradhäuschen angeboten, jedoch fehlen auch hier in der weit überwiegenden Mehrzahl aller Fälle jegliche Kontaktmöglichkeiten.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele sogenannte Fahrradhäuschen gibt es derzeit in der FHH? a. Wie viele davon sind auf privatem Grund errichtet worden? b. Wie viele davon sind auf öffentlichem Grund errichtet worden? c. Wie viele noch nicht genehmigte Anträge auf Errichtung liegen Dienststellen der FHH derzeit vor? (Bitte nach Bezirken differenziert darstellen.) 1 Vergleiche http://www.hamburg.de/radverkehr/2940772/fahrradhaeuschen/. 2 Vergleiche https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=zrWcSzx2EGH8.kN8- yW8A3ysM&hl=de&ie=UTF8&vps=4&jsv=278a&oe=UTF8&msa=0. Drucksache 21/3543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die genannte Google-Karte zeigt keinen umfassenden und aktuellen Stand. Zum derzeitigen Stand haben die Bezirksämter die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Angaben übermittelt: Bezirk Anzahl Fahrradhäuschen gesamt davon auf öffentlichem Grund davon auf privatem Grund noch nicht genehmigte Anrräge Hamburg- Mitte 23 21 2 2 Altona keine Angabe 96 keine Angabe keine Eimsbüttel 225 Es erfolgt keine Differenzierung. 2 Hamburg- Nord 55 48 7 1 Wandsbek keine keine keine keine Bergedorf keine Angabe keine keine Angabe keine Harburg keine keine keine keine In den Bezirken Altona und Bergedorf liegen zu Fahrradhäuschen auf privatem Grund keine Erkenntnisse vor. 2. Besteht bei Dienststellen der FHH eine zentrale und ständig aktualisierte Übersicht über die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner für die Vermietung von Stellplätzen in den jeweiligen Fahrradhäuschen? a. Wenn ja, bei welchen Dienststellen? Wenn nein, warum nicht? b. Inwieweit wurden und werden diese Ansprechpartner von Dienststellen der FHH um ihr Einverständnis gebeten, interessierten Fahrradbesitzern diese Kontaktdaten herauszugeben? In den Bezirksämtern Eimsbüttel und Hamburg Nord wird eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Verwaltern der Fahrradhäuschen angeboten. Die übrigen Bezirksämter sehen hierfür keine Veranlassung. Die Daten werden jeweils im Einvernehmen mit den Betroffenen weitergegeben. 3. Liegen dem Senat beziehungsweise Dienststellen der FHH Erkenntnisse darüber vor, wie viele der Fahrradhäuschen derzeit leer stehen beziehungsweise nicht (mehr) in vollem Umfang genutzt werden, weil sie beispielsweise hinsichtlich eines Ansprechpartners „verwaist“ oder diese umgezogen sind? a. Wenn ja, wie viele Fahrradhäuschen betrifft dies? b. Wenn nein, inwieweit bestehen seitens welcher Dienststellen welche Pläne, sich hierüber eine Übersicht zu verschaffen? (Bitte – soweit möglich – jeweils nach Bezirken differenziert darstellen .) Nein, es bestehen keine derartigen Pläne. 4. Inwieweit bestehen welche Vorgaben seitens der FHH, Kontaktdaten von Ansprechpartnern oder zu deren Weitergabe berechtigten Dienststellen an den Fahrradhäuschen sichtbar anzubringen? Inwieweit sind diese mit welchen zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten beziehungsweise dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) abgestimmt? (Bitte – soweit zutreffend – nach Bezirken differenziert darstellen.) Es bestehen keine derartigen Vorgaben.