BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3545 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Jahresbilanz zur Wissenschaftspolitik (II) Die Antworten des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU Drs. 21/3316 sind teilweise derart unzureichend und schwach, dass hier neue Nachfragen nötig werden. Dies wird teilweise durch unzureichende Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/339, 21/2422 und 21/2509 noch verstärkt. Um ausführliche Beantwortung der Fragen ohne Querverweis auf andere Drucksachen wird gebeten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hält der Senat, die zuständige Behörde beziehungsweise Senatorin Fegebank die Voraussetzungen für Nachverhandlungen der Hochschulvereinbarungen (sogenannte Revisionsklausel) in Bezug auf die Hochschulfinanzierung für gegeben? Wenn ja: Wann beginnen die Nachverhandlungen? Wenn nein: warum nicht? 2. Wann legt die zuständige Behörde ihre Vorschläge zur genauen Verwendung der 40 Millionen Euro vor, die den Hochschulen im rot-grünen Koalitionsvertrag zusätzlich zur bisherigen Finanzierung versprochen wurden? Die zuständige Behörde ist hierzu im laufenden Gespräch mit den Hochschulen. Gegenstand sind unter anderem die Verwendung der 40 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln im Kontext der Hochschulvereinbarungen einschließlich deren Revisionsklausel sowie die Spielräume, die sich aus dem Zusammenspiel von staatlicher Grundfinanzierung und zusätzlichen Mitteln aus dem Hochschulpakt 2020 ergeben. Entsprechende Vorschläge werden voraussichtlich im 2. Quartal 2016 für das Jahr 2016 und mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 für die Jahre 2017 fortfolgende vorgelegt. 3. Was hat der Senat, die zuständige Behörde beziehungsweise Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass speziell die Technische Universität Harburg und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften weiterhin negative Betriebsergebnisse aufweisen und diese durch Rücklagen ausgleichen müssen? Die finanziellen Reserven beziehungsweise Rücklagen und Rückstellungen der Hochschulen setzen sich aus noch nicht verwendeten Mitteln des Hochschulpakts und dem in den Jahresabschlüssen der Hochschulen ausgewiesenen Eigenkapital zusammen. Die Verwendung der Hochschulpaktmittel erfolgt fortlaufend entsprechend der Vorga- Drucksache 21/3545 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ben des Bundes. Die planmäßige Verwendung von in Vorjahren aufgrund von Überschüssen gebildeten Gewinnrücklagen für Hochschulzwecke setzt finanztechnisch voraus, dass ein entsprechendes negatives Ergebnis für die Hochschule von vorn herein vorgesehen wird (siehe Drs. 21/1038). Insofern lässt sich in der Systematik der kaufmännischen Doppik ein negatives Betriebsergebnis nicht vermeiden, wenn thesaurierte Hochschulpakt- oder Haushaltsmittel geplant zum Beispiel für Zwecke des laufenden Betriebs eingesetzt werden sollen. 4. Wie will der Senat, die zuständige Behörde beziehungsweise die Senatorin Fegebank in den kommenden Jahren die mindestens 3,1 Millionen Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen an den Hamburger Hochschulen dauerhaft im Haushalt finanzieren? Die an die Hochschulen geleisteten 3,1 Millionen Euro aus Mitteln der Leistungsorientieren Mittelvergabe sind für Flüchtlingsprojekte mit Laufzeiten von zumeist zwei bis drei Jahren gewährt. Ob und welche Bedarfe darüber hinaus gegebenenfalls in den Folgejahren entstehen werden, kann zurzeit nicht quantifiziert werden.