BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3548 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Außenstelle M B 14 des BAMF und Flughafenverfahren Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist als „Kompetenzzentrum für Migration und Integration“ vor allem für die Durchführung von Asylverfahren zuständig. Über seine dezentrale Struktur mit Außenstellen in allen Bundesländern ist das Bundesamt in ganz Deutschland präsent, so auch in Hamburg . Das BAMF ist auch für die Anhörung von Asylbewerbern im Flughafenverfahren zuständig. Beim Flughafenverfahren wird jede asylsuchende Person, die keine oder gefälschte Ausweispapiere mit sich führt oder aus einem sicheren Herkunftsland stammt, noch im Flughafen, vor der Einreise nach Deutschland , von der Bundespolizei in eine Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens gebracht. Der Asylbewerber muss das Asylgesuch unmittelbar nach der Ankunft gegenüber der Bundespolizei begründen und darf die Unterkunft nicht verlassen, bis über das Gesuch entschieden worden ist. Es werden Fingerabdrücke genommen und in die EURODAC-Datenbank übernommen . Durch Abgleich mit vorhandenen Daten wird festgestellt, ob dieselbe Person bereits in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hat; in diesem Fall wird der Asylbewerber im Einklang mit dem Dublin-Verfahren dorthin ausgewiesen. Soweit die Theorie. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die Außenstelle aufgebaut? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat auf wiederholte Nachfragen mitgeteilt, es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. 2. Mit wie viel Personal (bitte in VZÄ angeben) kommt die Außenstelle ihren Aufgaben nach? Bitte gemäß Aufbau unterteilen. Das BAMF gibt den Personalbestand der Außenstelle Hamburg zum Stand 15. Februar 2016 mit 74,1 VZÄ an. 3. In wie vielen Fällen hat die Bundespolizei seit 2011 das BAMF um Durchführung einer Anhörung im Rahmen des Flughafenverfahrens am Flughafen in Fuhlsbüttel gebeten? Bitte pro Jahr angeben. Das Bundesministerium des Innern wurde um einen Antwortbeitrag gebeten, der jedoch ausgeblieben ist. Drucksache 21/3548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Anhörungen durch das BAMF haben seit 2011 im Rahmen des Flughafenverfahrens am Flughafen in Fuhlsbüttel mit welchem Ergebnis stattgefunden? Bitte pro Jahr angeben. Siehe Antwort zu 1. 5. In wie vielen Fällen sind Ausländer, die nach eingangs skizzierter Regelung das Flughafenverfahren hätten durchlaufen müssen, dennoch ohne ein solches eingereist? 6. Sollte es zu Fällen wie unter 5. gekommen sein: Mit welcher Begründung wurde den betreffenden Ausländern die Einreise gestattet? Siehe Antwort zu 3.