BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3549 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe und Kosten der Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften Bis Mitte Februar waren neun verschiedene Dienstleistungsunternehmen für die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften zuständig. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welcher Dienstleister betreut jeweils wie viele Einrichtungen mit jeweils welchem Personaleinsatz? Zu den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen: Standort Wachdienst Personalstärke Tag Personalstärke Nacht Rugenbarg Kötter SE & Co KG 20 18 Albert-Einstein-Ring SOD Bergedorf UG 22 16 Behrmannplatz SOD Bergedorf UG 6 5 Heselstücken WEKO Sicherheitsdienste GmbH 10 7 Sportallee WEKO Sicherheitsdienste GmbH 4 4 Schnackenburgallee WEKO Sicherheitsdienste GmbH 31 19 Reichspräsident- Ebert-Kaserne WEKO Sicherheitsdienste GmbH 2 2 Harburger Poststraße WEKO Sicherheitsdienste GmbH 17 13 Dratelnstraße WEKO Sicherheitsdienste GmbH 36 14 Holstenhofweg WEKO Sicherheitsdienste GmbH 7 5 Schwarzenberg WEKO Sicherheitsdienste GmbH 11 6 Niendorfer Straße WEKO Sicherheitsdienste GmbH 6 4 Jenfelder Moorpark WEKO Sicherheitsdienste GmbH 7 5 Grellkamp WEKO Sicherheitsdienste GmbH 15 11 Bargkoppelstieg WEKO Sicherheitsdienste GmbH 18 15 Drucksache 21/3549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Wachdienst Personalstärke Tag Personalstärke Nacht Ohlstedter Platz Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 12 11 Oktaviostraße W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG 10 10 Kurt-A.-Körber- Chaussee Pütz Security AG 18 16 Hörgensweg W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG 21 16 Bredostraße Kötter Security 6 6 Kurdamm NR-Security AG 5 4 Osterrade Pütz Security AG 10 10 Wendenstraße Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 6 6 Kieler Straße Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 8 8 Melanchthonstraße Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 4 4 Wiesendamm Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 6 6 Papenreye Esco Security 14 12 Blomkamp Sicherheit Nord GmbH & Co. KG 4 5 Hellmesbergerweg Secura- Personal Betriebs GmbH & Co KG 8 8 Karl-Arnold-Ring WEKO Sicherheitsdienste GmbH 7 6 Neuland I WEKO Sicherheitsdienste GmbH 12 9 Neuland II WEKO Sicherheitsdienste GmbH 14 10 Vogt-Kölln-Straße WEKO Sicherheitsdienste GmbH 8 6 Flagentwiet WEKO Sicherheitsdienste GmbH 14 8 Geutensweg WEKO Sicherheitsdienste GmbH 8 7 (Stand: 7./8. März 2016) Zu den Standorten der Folgeunterbringung, die über einen Sicherheitsdienst verfügen: Einrichtung (örU) Anbieter Dienstzeiten Schichtstärke Bornmoor Pütz Security AG Mo – Do 16h bis 09h Folgetag Fr 15h bis Mo 09h (durchgehend ) Je 2 MA Eschenweg Pütz Security AG Tägl. 21:30h – 01:30 Folgetag 1 MA Wohnschiff Transit Pütz Security AG Mo – So ganztägig 1 MA Lokstedter Höhe Pütz Security AG Tägl. 16h – 10h Folgetag 2 MA Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3549 3 Einrichtung (örU) Anbieter Dienstzeiten Schichtstärke Billstieg W.I.S Mo – So ganztägig 3 MA In den Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB) werden Sicherheitsmitarbeiter (SMA) der Firma SECURITAS GmbH Sicherheitsdienste aktuell in folgendem Umfang eingesetzt: Objekt Anschrift Anzahl SMA Mo - Fr Tagesdienst Anzahl SMA Mo - Fr Nachtdienst Anzahl SMA Sa / So / Fei Tagesdienst Anzahl SMA Sa / So / Fei Nachtdienst Kinder- und Jugendnotdienst Feuerbergstraße 43 3 3 3 3 Erstversorgungseinrichtung 1 Kollaustraße 150 1 1 Erstversorgungseinrichtung 2 Menckesallee 17 1 1 1 Erstversorgungseinrichtung 3 Jugendparkweg 58 2 1 2 Erstversorgungseinrichtung 4 Bullerdeich 6 3 3 3 3 Erstversorgungseinrichtung 5 Flughafenstraße 89 1 1 1 Erstversorgungseinrichtung 6 Petunienweg 100 2 2 Erstversorgungseinrichtung 7 Cuxhavenenr Str. 186 2 1 2 Erstversorgungseinrichtung 8 Nöldekestraße 17 2 1 2 Erstversorgungseinrichtung 9 Billwerder Billdeich 648a 1 1 Erstversorgungseinrichtung 10 Lerchenfeld 4 1 1 Erstversorgungseinrichtung 11 Billwerder Straße 31 2 2 2 2 Erstversorgungseinrichtung 12 Dehnhaide 161 a 2 1 2 Erstversorgungseinrichtung 13 Bötelkamp 32 1 1 1 Erstversorgungseinrichtung 14 Stargarder Straße 62 2 2 Erstversorgungseinrichtung 15 Kielkoppelstraße 16 c 2 1 2 Erstversorgungseinrichtung A1 Hammer Straße 124 2 2 2 2 Erstversorgungseinrichtung A2 Kurfürstendeich 41 2 2 Erstversorgungseinrichtung A4 Eiffestraße 398 2 2 Erstversorgungseinrichtung für junge Frauen Hohe Liedt 67 1 1 2. Art der Vergabe der Dienstleistung a. Wie erfolgt/erfolgte jeweils die Vergabe der Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für die einzelnen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung (Erstaufnahme, Folgeunterbringung, Unterbringung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge)? (Bitte auch den Prozess erläutern.) b. Hat es öffentliche Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Wach- und Sicherheitsdienstleistungen gegeben? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? c. Haben Interessensbekundungsverfahren stattgefunden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? d. Sind die Vergabeentscheidungen anhand einer freihändigen Vergabe erfolgt? Wenn ja, in welchem Umfang hat die Einholung von Angeboten stattgefunden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/3549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e. Wer ist jeweils für die Vergabe der Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in Erstaufnahmen, Folgeunterbringungen und Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zuständig? In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Sicherheitsdienste von den Betreibern beauftragt. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) vergibt ihre Aufträge regelhaft in vergaberechtlichen Verfahren durch die eigene Vergabestelle von f & w. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit bei der Schaffung neuer Unterkünfte, ausgelöst durch die deutlich angestiegenen Zugangszahlen im Jahr 2015, war es zeitweise nicht möglich, Sicherheitspersonal aus den Rahmenverträgen heraus einzusetzen. Daher wurde in einigen Fällen eine freihändige Vergabe ohne vorherige Ausschreibung durchgeführt. Sofern die übrigen Betreiberorganisationen nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, können diese ihre Verträge freihändig vergeben. In der Folgeunterbringung werden grundsätzlich vergaberechtskonforme Verfahren durchgeführt. Bei nicht ausreichendem zeitlichem Vorlauf wurden aufgrund besonderer Dringlichkeit freihändige Vergaben nach Preisumfragen durchgeführt. Für die Vergabe der Wachdienstleistung in der Einrichtung Billstieg wurde ein europaweites Ausschreibungsverfahren über ein Auftragsvolumen in Höhe von jährlich 339.000 Euro durchgeführt. Eine Ausnahme stellt die Wachdienstleistung auf dem Wohnschiff Transit dar. Für diese wurde zunächst kein Ausschreibungsverfahren eingeleitet. Bei Eintreffen der Transit in Harburg ergab sich kurzfristig die Notwendigkeit, einen Wachdienst zum Objektschutz einzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt ging der Betreiber davon aus, dass es sich um einen Einsatz mit nur kurzer Laufzeit handeln würde, der demensprechend unter die Grenzwerte einer Ausschreibung fallen würde. Im Laufe der vorbereitenden Arbeiten zur Inbetriebnahme des Wohnschiffs ergaben sich vorher unbekannte Anforderungen zum Brandschutz (unter anderem die Notwendigkeit, im Brandfall spezielle technische Anlagen zur Brandbekämpfung zu bedienen und regelmäßige Kontrollgänge zur Freihaltung der Fluchtwege durchzuführen), die einen längerfristigen Einsatz des Wachdienstes notwendig werden ließen. Da dieser spezielle Bedarf zu einem Zeitpunkt festgestellt wurde, zu dem in Hamburg bereits ein sehr dringlicher Unterbringungsbedarf bestand, entschied man sich im Zuge einer Rechtsgüterabwägung zwischen den vergaberechtlichen Bestimmungen und der gesundheitlichen Bedrohung aufgrund von drohender Obdachlosigkeit von Flüchtlingen zugunsten des letzteren und setzte den Wachdiensteinsatz fort, um die Unterbringungskapazitäten nutzen zu können. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. August 2015. Seit Ende 2015 ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren für einen Rahmenvertrag in Vorbereitung, der kurz vor der Veröffentlichung steht. Nach der Vergabe können aus diesem Wachdienstleistungen für alle Einrichtungen, in denen ein solcher benötigt wird, abgerufen werden. In die Ausschreibung fließen auch laufende Verträge mit ein, wie unter anderem der spezielle Bedarf für die Sicherheitsdienstleistung auf dem Wohnschiff Transit. Für die Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge des LEB wurde im Jahr 2014 von der Finanzbehörde eine öffentliche Ausschreibung mit Vertragsbeginn 1. März 2015 durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3278. f. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Vergabe beziehungsweise Auswahl der Dienstleister und mit jeweils welcher Gewichtung gingen die Kriterien in die Vergabeentscheidung ein? Für die Einrichtungen von f & w siehe beispielhaft die in der Anlage dargestellten Anforderungen an die Auftragnehmer (AN). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3549 5 Bei den Einrichtungen des LEB geht in die Gewichtung das Kriterium Preis zu 70 Prozent und die Qualität zu 30 Prozent ein. Innerhalb des Kriteriums Qualität wurde die Qualität der Aus- und Fortbildung sowie der Dienstaufsicht und die Gestellung von Ersatz- und zusätzlichem Personal bewertet. Im Übrigen siehe Drs. 21/3278. g. Wann ist jeweils welche Vergabeentscheidung getroffen worden? h. Für welche Laufzeit erfolgte jeweils die Vergabe? (Bitte einzeln auflisten .) Für die Erstaufnahmeeinrichtungen ist aufgrund ihrer Vielzahl (Stand 3. März 2016: 39 Standorte) eine händische Auswertung aller Unterlagen in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte die Vergabe meist zum Datum der Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung. Bei Dringlichkeitsvergaben für Erstaufnahme-Standorte wurde die Laufzeit von der Inbetriebnahme des jeweiligen Standortes bis zum Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens (siehe Antwort zu 2. a. bis e.) festgelegt; im Übrigen richtet sich die Laufzeit nach der Laufzeit der entsprechenden Einrichtung. Für die Folgeunterbringung gilt: Der Auftrag für die Bewachungs- und Objektschutzleistung im Billstieg erfolgte am 31. August 2013 zunächst mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015. Der Vertrag wurde bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Der Zuschlag für Sicherheitsdienstleistungen für die Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge des LEB wurde am 1. Dezember 2014 erteilt. Die Laufzeit begann am 1. März 2015 und wird am 28. Februar 2018 enden mit der Option einer einmaligen Verlängerung um ein Jahr. 3. Auftragsvolumen der Wach- und Sicherheitsleistungen a. Wonach bemisst sich jeweils das Auftragsvolumen für die Vergabe der Dienstleistung? b. Wie hoch ist jeweils der Auftragswert der zu erbringenden Leistung für die Wach- und Sicherheitsdienstleitungen der einzelnen Einrichtungen ? c. Welche Vergabeart und welcher Schwellenwert sind bei den jeweiligen Auftragswerten einschlägig? Der Auftragswert bemisst sich nach verschiedenen Parametern, zum Beispiel der Größe der Einrichtung, der gewünschten Personalstärke, den Anwesenheitszeiten vor Ort und so weiter. Gemäß Vergaberecht können Aufträge bis 100.000 Euro auf Basis freihändiger Vergabe mit Vergleichsangeboten und beschränkter Ausschreibung vergeben werden, ab 100.001 Euro nach öffentlicher nationaler Ausschreibung und ab 207.000 Euro nach europaweiter Ausschreibung. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit kann eine freihändige Vergabe erfolgen. Bei den Einrichtungen des LEB bemisst sich das Auftragsvolumen nach dem voraussichtlichen Bedarf auf Basis einer Abschätzung der Entwicklung der Platzkapazität für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie der Kenntnis der jeweils aktuellen Preise für bereits in Anspruch genommene Leistungen der ausgeschriebenen Art. Bei der Ausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen für die Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge des LEB wurden folgende Auftragswerte (netto) für die Ausschreibung zugrunde gelegt: Kinder- und Jugendnotdienst, Feuerbergstraße 43 341.551,95 € EVE I – Kollaustraße 150 75.342,16 € EVE II – Feuerbergstraße 43 269.484,63 € EVE III – Jugendparkweg 58 187.181,88 € EVE IV – Flughafenstraße 89 75.342,16 € EVE V – Haldesdorfer Straße 111 75.342,16 € EVE VI – Petunienweg 100 75.343,00 € Drucksache 21/3549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 EVE - A3 – Billwerder Billdeich 648 75.342,16 € 4. Was kosten die Wach- und Sicherheitsdienste? a. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt Zahlungen für das Jahr 2015 an die Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienstleister geflossen? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Dienstleister.) b. In jeweils welcher Höhe sind zum Stichtag 31.12.2015 Zahlungen für das Jahr 2015 an die Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienstleister für jeweils welche Einrichtung der Flüchtlingsunterbringung geflossen? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Einrichtung.) Für Sicherheitsdienstleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen wurden im Jahr 2015 22.841.566,73 Euro abgerechnet. Eine detaillierte Darstellung nach Standorten und Dienstleistern ist vor dem Hintergrund der zahlreichen Standorte der Erstaufnahme (Stand 3. März 2016 39 Standorte) in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die Folgeunterbringung sind zum Stichtag 31. Dezember 2015 folgende Kosten angefallen: Pütz Security 406.950,06 € W.I.S. 338.194,00 € Im Einzelnen: Einrichtung Firma Zahlungen W 612 WUK Bornmoor 30 22525 Hamburg Pütz Security 51.460,25 € W 715 WUK Eschenweg 7a 22335 Hamburg Pütz Security 14.872,00 € W 950 WUK Wohnschiff Transit /Kanalplatz 14 21079 Hamburg Pütz Security 317.193,61 € W 724 WUK Lokstedter Höhe 11 22529 Hamburg Pütz Security 23.424,20 € W 900 WUK Billstieg 1 22113 Hamburg W.I.S. 338.194,00 € Für Einrichtungen des LEB sind bis zum Stichtag 31. Dezember 2015 an die Firma SECURITAS GmbH Sicherheitsdienste Zahlungen in Höhe von 4.206.389,73 Euro für Sicherheitsdienstleistungen geleistet worden, im Einzelnen: Einrichtung LEB Zahlungen Kinder- und Jugendnotdienst Feuerbergstraße 43 687.980,72 € Erstversorgungseinrichtung 1 Kollaustraße 150 96.223,22 € Erstversorgungseinrichtung 2 Menckesallee 17 276.194,13 € Erstversorgungseinrichtung 3 Jugendparkweg 58 266.160,62 € Erstversorgungseinrichtung 4 Bullerdeich 6-8 726.851,43 € Erstversorgungseinrichtung 5 Flughafenstraße 89 249.824,72 € Erstversorgungseinrichtung 6 Petunienweg 100 104.720,20 € Erstversorgungseinrichtung 7 Cuxhavener Straße 186 145.825,46 € Erstversorgungseinrichtung 8 Nöldekestraße 17 137.240,95 € Erstversorgungseinrichtung 9 Billwerder Billdeich 648 93.970,38 € Erstversorgungseinrichtung 10 Lerchenfeld 4 24.514,86 € Erstversorgungseinrichtung 11 Billwerder Straße 31 198.047,47 € Erstversorgungseinrichtung 12 Dehnhaide 161 45.603,87 € Erstversorgungseinrichtung 13 Bötelkamp 32 16.798,39 € Erstversorgungseinrichtung 14 Stargarder Straße 60 44.595,90 € Erstversorgungseinrichtung 15 Kielkoppelstraße 16c 106.595,40 € Erstversorgung A1 Hammer Straße 124 478.605,13 € Erstversorgung A2 Kurfürstendeich 41 201.845,53 € Erstversorgung A4 Eiffestraße 398 200.501,44 € Erstversorgung junge Frauen Hohe Liedt 67 104.289,91 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3549 7 c. In welchen zeitlichen Abständen erhalten die Dienstleister Zahlungen ? d. Müssen die Dienstleister in Vorleistung gehen? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Die Sicherheitsdienste in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden von den Betreibern beauftragt und monatlich bezahlt. Die Betreiber reichen ihre Abrechnungen einmal monatlich beim Einwohner-Zentralamt ein, siehe Drs. 21/2775. Auch in den Einrichtungen der Folgeunterbringung wird die Vergütung an den Auftragnehmer monatlich nachträglich gezahlt. Die Zahlung ist vom Auftraggeber innerhalb von 21 Tagen zu leisten. In den Einrichtungen des LEB stellt der Dienstleister seine Leistungen ebenfalls jeweils monatlich nachträglich in Rechnung, das heißt für den Abrechnungszeitraum zuzüglich der Zeit für die Rechnungserstellung und Bearbeitung. Dieses Verfahren ist vertraglich vorgesehen und geschäftsüblich. Drucksache 21/3549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 1. Der AN stellt die für eine gründliche und fachgerechte Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal. 2. Der AN verpflichtet sich, für die Dienstleistung nur fachkundige und zuverlässige Mitarbeiter einzusetzen, die a) einen Unterrichtungsnachweis oder eine Sachkundeprüfung nach § 34 Gew O erworben haben, die regelmäßig sach- und fachgerecht fortgebildet werden , die die deutsche Sprache beherrschen, insbesondere die Fähigkeit, schriftliche Meldungen über besondere Vorkommnisse und die geforderten Dokumentationen allgemein verständlich zu verfassen b) nach ihrer Persönlichkeit geeignet erscheinen. Eine persönliche Eignung ist ausgeschlossen, wenn Mitarbeiter wegen Gewaltdelikten, Sexualdelikten oder ausländerfeindlichen Delikten verurteilt wurden oder beim AG Hinweise darauf vorliegen, dass Personen eine ausländerfeindliche Haltung vertreten c) ein Deeskalationstraining in einem Umfang von mind. 8 Unterrichtsstunden absolviert haben. Die Inhalte des Deeskalationstrainings sind mit dem AG abzustimmen d) eine Ausbildung in Erster Hilfe absolviert haben e) eine Unterrichtung in den Grundlagen der Erstbrandbekämpfung erhalten haben f) gem. § 8 (2) Bewachungsverordnung verpflichtet sind g) über ein Gesundheitszeugnis bzw. einen Nachweis über die Belehrung gemäß § 43 InfSG durch das Gesundheitsamt verfügen h) über charakterliche, geistige und körperliche Eignung sowie ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, Höflichkeit und Diskretion verfügen. Der Einsatz von drogen- oder alkoholabhängigen Personen und von Personen, deren Äußeres bereits auf eine rechtsstaatlich feindliche Gesinnung hindeutet, ist ausgeschlossen . i) über großes Engagement verfügen, fachliche und soziale Kompetenz: Insbesondere Fähigkeiten zur Deeskalation und zur Durchsetzung notwendiger Maßnahmen zum Zwecke der Einhaltung der Ordnung in der Einrichtung und der Beachtung der Hausordnung, ohne dass der Umgangston zwischen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen und dem Wachpersonal darunter leidet; Fähigkeit, auch in gefährlichen Situationen die Ruhe zu bewahren und diese auch zu vermitteln. Fähigkeit auf die Bedürfnisse der Asylbegehrenden und neu eingereisten Duldungsantragssteller aus unterschiedlichen Staaten und Kulturen einzugehen. Sprachkenntnisse, insbesondere auch muttersprachliche , wären von Vorteil. 3. Der AN verpflichtet sich, a. die für ihn geltenden Tarifabkommen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften einzuhalten; b. die eingesetzten Wachkräfte mindestens nach dem gültigen Hamburgischen Mindestlohngesetz zu entlohnen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3549 9 c. nur Stammpersonal einzusetzen, das möglichst nicht wechselt und lediglich bei Krankheit/Urlaub/Ausscheiden durch geeignete Vertreter oder Nachfolger zu ersetzen ist; d. überwiegend Mitarbeiter einzusetzen, die Erfahrung im Bereich der öffentlich rechtlichen Unterbringung (Wohnunterkünfte) haben (mindestens eine Person je Schicht) 4. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und unzuverlässige Wachkräfte abzulehnen. Der AN informiert den AG zeitgerecht vor dem Einsatz neuen Personals. Der AG ist berechtigt, für die in seinen Liegenschaften tätigen Arbeitskräfte des AN auf dessen Kosten aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen. Der AN setzt ausschließlich Personal ein, das einer Überprüfung durch die Polizei Hamburg und das Landesamt für Verfassungsschutz zugestimmt hat. 5. Der AN hat sein Personal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Fernsprechapparaten sowie Fotokopiergeräten in den Gebäuden des AG -außer bei Gefahr im Verzug- untersagt ist. 6. Die Ausführung der Leistungen durch den AN müssen den Unfallverhütungs-, Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 7. Das Wachpersonal ist mit einer einwandfreien und einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten Berufsbekleidung und persönlichen Schutzausrüstung vom AN auszustatten. Die Arbeitskleidung wird durch den AN gestellt. Die Reinigungskosten werden durch den AN getragen. 8. Neues Personal muss unbedingt intensiv eingearbeitet und eingewiesen werden. Die Einweisung beinhaltet die Einführung in die spezifischen kulturellen und individuellen Anforderungen im Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, festgelegte Verhaltensregeln, Eskalationsverfahren, Zusammenwirken mit der Polizei und in die räumlichen und technischen Objektgegebenheiten. Die Einweisung des zuständigen Personals übernimmt der AG. Die erste Einweisung durch den AG ist für den AN kostenlos. Jede weitere, durch personelle Ausfälle oder Veränderungen erforderliche Einweisung ist durch den AN selbst vorzunehmen. 9. Der AG ist berechtigt, einzelne Wachkräfte aus vom AG zu erläuternden, aber nicht nachzuweisenden Gründen durch schriftliche Mitteilung an den AN abzulehnen . Der AN wird die abgelehnten Wachkräfte nicht mehr zur Erfüllung seiner Pflichten nach diesem Vertrag einsetzen.