BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3550 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wach- und Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften Wach- und Sicherheitsdienste erfüllen eine Reihe wichtiger Aufgaben im Zusammenhang der Gewährleistung von Sicherheit in und um Flüchtlingsunterkünften . Dennoch gibt es Informationen, dass nicht jede Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen über einen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst verfügt beziehungsweise zukünftig verfügen soll. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Welche Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, Einrichtungen der Folgeunterbringung für Flüchtlinge und Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge verfügen über einen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst? (Bitte Aufschlüsseln nach Einrichtung, Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienstanbieter und innerhalb welcher Uhrzeiten der Wachdienst im Einsatz ist und mit jeweils welchem Personalschlüssel .) Zu den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs. 21/3549. Ein bestimmter Personalschlüssel ist im Sicherheitsdienst nicht vorgegeben. Die Personalstärke richtet sich nach dem spezifischen Bedarf am jeweiligen Standort. Zu den Standorten der Folgeunterbringung, die über einen Sicherheitsdienst verfügen, siehe Drs. 21/3549. In den Erstaufnahme- und Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge des Landesbetriebes für Erziehung und Beratung (LEB) werden Sicherheitsmitarbeiter der Firma SECURITAS GmbH Sicherheitsdienste eingesetzt, siehe Drs. 21/3549. Art und Umfang des Einsatzes sind abhängig von der Platzkapazität, den räumlichen Gegebenheiten und gegebenenfalls aktuellen Besonderheiten. 2. Welchen expliziten Auftrag haben die Wach- und Sicherheitsdienste im Einzelnen? Wie ist das Aufgabenspektrum definiert? Siehe Drs. 21/3278. Die Aufgaben werden gemäß der aktuellen Sachlage an dem jeweiligen Einsatzort spezifisch definiert. 3. In welchen Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme, Einrichtungen der Folgeunterbringung für Flüchtlinge und Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gibt es keinen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst ? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) Drucksache 21/3550 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Warum wird in diesen Einrichtungen auf einen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst verzichtet? b. Wie viele Personen insgesamt und wie viele Frauen und Kinder sind in diesen Einrichtungen jeweils untergebracht? Mit Ausnahme der speziellen, sehr kleinen Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, insbesondere in den Krankenhäusern (siehe Drs. 21/3461), ist grundsätzlich in allen Erstaufnahmeeinrichtungen ein Wachdienst vorgesehen. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gibt es aktuell nur in den unter 1. genannten Einrichtungen einen Sicherheitsdienst. In den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden Wach- und Sicherheitsdienste nur punktuell und für begrenzte Zeiträume eingesetzt, wenn eine Bedrohung des sozialen Friedens innerhalb der Unterkunft dies notwendig macht. Hierbei handelt es sich immer um eine anlass- und einrichtungsbezogene Entscheidung. Der Einsatz eines Sicherheitsdienstes auf dem Wohnschiff Transit liegt in den besonderen brandschutztechnischen Anforderungen eines Wohnschiffes begründet. Im Übrigen siehe Anlage. An den Erstaufnahmestandorten des LEB in der Marckmannstraße 58 und der Haldesdorfer Straße 111 werden aktuell nur wenige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch externe Dienstleister mit eigener Nachtaufsicht für einen absehbar begrenzten Zeitraum betreut. Die dortige Situation erfordert keinen Sicherheitsdienst. c. Wie viele Einsätze von Polizei und Rettungskräften gab es in diesen Einrichtungen? (Bitte monatsweise nach Art des Einsatzes aufschlüsseln vom Tag der Eröffnung (mit Datum) der Einrichtung bis heute.) Die Frage wird unter Heranziehung der im Hamburger Einsatzleitsystem der Polizeieinsatzzentrale (HELS) dokumentierten Daten zu Polizeieinsätzen beantwortet. Es handelt sich dabei nicht um ein System, dass für statistische Auswertungen entwickelt wurde. Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Drs. 21/2108, im Übrigen siehe Drs. 21/1812, 21/1501 und 20/13284. In der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten lediglich 22 Adressobjekte für den Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 29. Februar 2016 nach der Anzahl der Polizeieinsätze ausgewertet werden: Lfd. Nr. Adresse Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2015 Februar 2015 1 Notkestr. 105a 4 4 7 6 4 2 Kroonhorst 115a 1 2 0 1 3 3 August-Kirch-Str. 17 1 0 1 0 0 4 Holmbrook 1b 2 3 3 0 1 5 Sieversstücken 3 16 13 10 4 5 6 Holstenkamp 113 3 1 2 1 2 7 Sibiliusstr. 14 3 1 2 1 0 8 Bahrenfelder Str. 105 0 0 0 0 0 9 Eimsbütteler Str. 75 0 0 3 0 0 10 Grünewaldstr. 11 0 0 0 0 0 11 Waidmannstr. 35 a 0 0 2 0 1 12 Max-Brauer-Allee 215 0 0 0 0 0 13 Borselstr. 21 1 0 0 0 0 14 Achterwars 9 0 0 0 0 0 15 Ladenbeker Furt-weg 180 0 1 0 0 0 16 Brookkehre 20 3 12 4 6 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3550 3 Lfd. Nr. Adresse Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2015 Februar 2015 17 Curslacker Neuer Deich 80 5 6 3 6 6 18 Curslacker Neuer Deich 57 9 10 12 3 7 19 Sandwisch 66 2 3 1 2 3 20 Rahel-Varnhagen-Weg 12-24 5 1 6 4 4 21 Weidenbaumsweg 75 0 2 6 4 2 22 Friedrich-Frank-Bogen 103a 5 3 4 4 6 4. Welche sich in Planung befindlichen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung sollen nach jetzigem Planungsstand keinen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst erhalten? a. Warum wird in diesen Einrichtungen auf einen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst verzichtet? b. Wie viele Personen sollen in diesen Einrichtungen jeweils untergebracht werden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Einrichtung, Standort, Art der Unterbringung und ob die Unterbringung nach Geschlecht getrennt erfolgen soll.) 5. Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine Flüchtlingsunterkunft einen Wach- beziehungsweise Sicherheitsdienst erhält? Für die Erstaufnahmeeinrichtungen ist nicht geplant, vom Grundsatz abzuweichen, einen Wachdienst vorzusehen. Auch in allen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgesehenen Erstversorgungseinrichtungen ist grundsätzlich der Einsatz eines Sicherheitsdienstes vorgesehen. Soweit die Erstaufnahme durch Personal freier Träger der Jugendhilfe in kleineren Einheiten mit eigener nächtlicher Aufsicht betreut werden müssen, ist ein Sicherheitsdienst erfahrungsgemäß nicht erforderlich. Solche Einrichtungen sind jedoch aktuell nicht geplant. Bei den geplanten Standorten der Folgeunterbringung (siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlinge-unterbringung-standorte/) ist kein Sicherheitsdienst vorgesehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Einsatz nicht erforderlich ist, wenn nicht besondere Umstände (insbesondere Brandschutz) eine 24-stündige Anwesenheit notwendig machen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 3. b sowie Drs. 21/3461. Gesamtbelegung Frauen Minderjährige Altona W601 Notkestraße 105 105 W625 Kroonhorst 299 82 140 W711 August-Kirch-Straße 294 95 63 W714 Holmbrook 211 56 78 W743 Pavillondorf Sieversstücken 290 38 36 W775 Holstenkamp 153 44 61 W824 Sibeliusstraße 231 60 115 W923 Bahrenfelder Straße 16 8 2 W924 Eimsbüttler Straße 134 32 73 W925 Grünewaldstraße 17 6 3 W926 Waidmannstraße 92 28 34 W927 Max-Brauer-Allee 13 3 6 W928 Borselstraße 6 2 2 Harburg W700 Wetternstraße 194 19 22 W728 Am Radeland 144 73 43 W734 Pavillondorf Lewenwerder 309 75 136 W742 Am Aschenland 226 35 81 W782 Winsener Straße 268 78 124 W914 Osterbaum 9 3 1 W918 Stader Str.106a 21 6 11 W922 Sinstorfer Weg 22 6 11 Wandsbek W613 Bargteheider Straße 131 W623 Großlohe 159 50 67 W723 Volksdorfer Grenzweg 101 16 42 W735 Pavillondorf Waldweg 175 50 60 W737 Pavillondorf Steilshooper Allee inkl. Moosrosenweg (Bramfelder Chaussee) 243 66 79 W740 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 293 27 75 W749 Litzowstraße 116 30 32 W751 Bahngärten 115 33 44 W752 Rahlstedter Straße 116 25 66 W768 Farmsen 312 82 97 W783 Waldreiterring 11 4 1 W790 Flughafenstraße 191 11 16 W795 Wandsbek Farmsen 20 4 14 W799 Wandsbek mybed 27 W800 Wandsbek Schreyersring 3 1 1 W825 Duvenstedter Damm 251 65 125 W830 August-Krogmann-Straße 430 89 224 W861 Walddörferstraße 147 10 27 W908 Borstels Ende 86 20 16 W909 Kirchhofstwiete 36 13 11 Anzahl Frauen und Minderjährige in örU ohne Wachdienst Stand 31.01.2016 Drucksache 21/3550 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Gesamtbelegung Frauen Minderjährige Bergedorf W611 Achterdwars 155 W627 Ladenbeker Furtweg 185 60 82 W727 Brookkehre 368 76 152 W732 Pavillondorf Curslack I 556 152 170 W738 Curslack II 340 72 121 W748 Sandwisch 111 25 35 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 295 93 114 W836 Weidenbaumsweg 214 30 44 W843 Mittlerer Landweg 133 22 39 W951 Nettelnburg 194 21 37 Mitte W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 93 W620 Billbrook 587 149 217 W626 Horner Geest 133 48 57 W767 Georg-Wilhelm-Straße 107 19 43 W771 Pavillondorf Mattkamp 363 102 86 W776 An der Hafenbahn 272 28 61 W778 Billbrookdeich 118 W786 Wendenstraße 159 52 65 W794 Mitte Mattkamp 40 12 9 W812 Hinrichsenstraße 152 50 68 W818 Am Veringhof 123 27 47 W831 Grüner Deich 140 14 0 W833 Weddestraße 259 41 97 W837 Eiffestraße 398 197 60 76 Nord_I W615 Hornkamp 77 23 W701 Langenhorner Chaussee 87 31 32 W755 Jugendpark Langenhorn 226 59 73 W774 Erdkampsweg 80 31 26 W827 Fibigerstraße 225 70 104 W846 Kiwittsmoor 518 93 162 Nord_II W704 Freiligrathstraße 224 47 106 W707 Holsteinischer Kamp 102 21 37 W709 Borsteler Chaussee 86 10 21 W717 Hufnerstraße 172 47 68 W733 Pavillondorf Tessenowweg 358 W744 Pavillondorf Dakarweg 202 55 19 W745 Alsterberg 238 76 94 W793 Nord Dakarweg 25 1 W798 Nord Tessenowweg 44 W820 Opitzstraße 314 90 141 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 30 27 3 W622 Wegenkamp 75 26 29 W712 Sophienterrasse 84 16 30 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3550 5 Gesamtbelegung Frauen Minderjährige W726 Pinneberger Straße 150 45 77 W736 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 197 44 W784 Grandweg 225 61 110 W792 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 40 21 W804 Lohkoppelweg 35 10 16 W844 Niendorf Markt 91 30 32 W903 Hornackredder 15 7 2 Drucksache 21/3550 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 3550ska_Text 3550ska_Anlage