BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3551 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation und Rückstände in der BAMF-Außenstelle Hamburg? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet mit einem zunehmenden Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen. Frank-Jürgen Weise äußerte gegenüber der Presse, dass „der Rückstand bei der Bearbeitung der Anträge sich erst einmal noch vergrößern werde“. Möglicherweise hätten Hunderttausende Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen seien, noch keinen Antrag gestellt oder stellen können. „Das holen nun viele nach“ sagte Weise. Das BAMF sei personell in der Lage, dieses Jahr mehr als eine Million Verfahren von Flüchtlingen abzuschließen, hob Weise hervor. Aber der Rückstand werde dennoch erst einmal wachsen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Über wie viele Personalstellen verfügt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Außenstelle Hamburg derzeit nach Kenntnis des Senats? 2. Wie stellt sich nach Kenntnis des Senats die Stellenentwicklung in den Jahren 2015 sowie 2016 dar? 3. Wie viele der gegebenenfalls für 2015 und 2016 bereits neu geschaffenen Stellen sind nach Kenntnis des Senats bislang besetzt worden und wie viele sind derzeit gegebenenfalls noch unbesetzt? Bitte für beide Jahre getrennt aufschlüsseln. Übersichten mit Angaben zur Außenstelle Hamburg übermittelt das BAMF erst seit Dezember 2015. Zum Stand 11. Dezember 2015 gab das BAMF das Stellensoll 2016 mit 129, den Personalbestand der Außenstelle Hamburg mit 57 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) an. Zum Stand 15. Februar 2016 gab das BAMF das Stellensoll 2016 mit 129,2, den Personalbestand mit 74,1 VZÄ an. 4. Haben der ehemalige Innensenator M. Neumann beziehungsweise der Innensenator A. Grote beziehungsweise der Staatsrat B. Krösser der Behörde für Inneres und Sport im Jahre 2015 und 2016 mit der Leitungsebene des BAMF und/oder anderen Vertretern dieser Bundesbehörde Gespräche geführt? Wenn ja: Wann haben diese Gespräche stattgefunden, wer hat sie geführt und welche Themen sind dabei erörtert worden? 5. Falls es in den unter 4. genannten Gesprächen auch um die Stellenbesetzungen beim BAMF und/oder die Entwicklung der Verfahrensdauer Drucksache 21/3551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im Bereich Hamburg gegangen sein sollte: Zu welchen Erkenntnissen und/oder Ergebnissen haben sie dann gegebenenfalls geführt? Der Präses und der Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport stehen mit der Leitungsebene des BAMF in einem kontinuierlichen Gesprächskontakt über die erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der in den letzten Jahren stark angestiegenen Zahl der Asylanträge, zuletzt insbesondere über die konkrete Zusammenarbeit in dem neuen Ankunftszentrum in Rahlstedt-Meiendorf, siehe Drs. 21/3124, 21/2883, 21/2724, 21/2496 und 21/2148. Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass nicht zuletzt durch eine erhebliche Personalaufstockung beim BAMF die Dauer der Asylverfahren deutlich verkürzt werden muss und die geplante Zusammenarbeit im neuen Ankunftszentrum in Rahlstedt-Meiendorf eine Erfolg versprechende organisatorische Maßnahme ist, dieses Ziel zu erreichen. 6. Mit welchem Antragsrückstand bei der Asylantragsstellung rechnet der Senat zurzeit in Hamburg? 7. Ist dem Senat bekannt, wie viele Flüchtlinge schätzungsweise in den vergangenen Monaten nach Hamburg gekommen sind, aber noch keinen Asylantrag bei der Außenstelle des BAMF in Hamburg stellen konnten ? Hierzu liegen keine Angaben des nach § 14 Asylgesetz für die Entgegennahme der Asylanträge zuständigen BAMF vor. Das BAMF hat auf wiederholte Nachfragen mitgeteilt , es sei grundsätzlich nicht verpflichtet und auf freiwilliger Grundlage aufgrund der anhaltenden Arbeitsbelastung aktuell nicht in der Lage, Parlamentarische Anfragen aus Hamburg zu beantworten. Zur Zahl der Flüchtlinge, die sich den in den vergangenen Monaten in Hamburg gemeldet haben, siehe die monatlichen Pressemitteilungen der zuständigen Behörden , zuletzt http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/5064826/2016-02-11-zkf-pmjanuar -bilanz-fluechtlinge/. 8. In welcher Form gestaltet sich die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem BAMF und dem Land Hamburg auf der Arbeitsebene, zum Beispiel in Form eines institutionalisierten Informationsaustausches zwischen den zuständigen Behörden, etwa im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitskreises, und wann haben hier gegebenenfalls 2015 und 2016 entsprechende Sitzungen stattgefunden? Zwischen dem BAMF und den beteiligten Hamburger Behörden, insbesondere der Abteilung für Ausländerangelegenheiten des Einwohner-Zentralamtes, besteht auf Arbeitsebene eine intensive Zusammenarbeit mit täglich einer Vielzahl von Arbeitskontakten . Auch insoweit besteht ein intensiver, kontinuierlicher Informations- und Gesprächsaustausch, zuletzt insbesondere auch über die geplante Zusammenarbeit im neuen Ankunftszentrum in Rahlstedt-Meiendorf, siehe Antwort zu 4. und 5. Das Verwaltungsgericht Hamburg nimmt seit Februar 2016 an einem Pilotprojekt zur elektronischen Kommunikation zwischen dem BAMF und Verwaltungsgerichten teil. 9. Gibt es eine solche Zusammenarbeit auch bei der Durchführung von Abschiebungen, und wenn ja, in welcher Form/in welcher Hinsicht? Für die Durchführung von Abschiebungen nach § 58 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind nach § 71 Absatz 1, Absatz 3 Nummern 1a und 1b sowie Absatz 5 AufenthG die Ausländerbehörden, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden sowie die Polizeien der Länder zuständig. Eine unmittelbare Zusammenarbeit mit dem BAMF besteht insoweit nicht.