BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3553 21. Wahlperiode 11.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 04.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie teuer wird der Umbau der Alten Landstraße für die Anwohner? Die Alte Landstraße ist eine wichtige Verkehrsader für das Alstertal und die Walddörfer in Richtung Stadtzentrum. Insbesondere Pendler sind auf diese Verbindung angewiesen. Gegen die Stimmen der CDU wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 29. September 2011 die Einrichtung eines Radfahrstreifens beziehungsweise Schutzstreifens für Radfahrer (Drs. 19/0908) beschlossen. Diese ist verbunden mit einer Reduzierung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur und in der Folge mit einer deutlich höheren Belastung des Pkw-Verkehrs. Staubildungen im Berufsverkehr sind wahrscheinlich . Dadurch steigen nicht nur die Belastungen für die Pendler, sondern auch für die Anwohner, die deutlich mehr Abgasen ausgesetzt sein werden. Mittlerweile ist der erste Bauabschnitt abgeschlossen. Die Einschränkungen und Behinderungen für die Anlieger der Alten Landstraße, wie zum Beispiel das Hospital zum Heiligen Geist, waren während der Bauphase erheblich. Nach Abschluss der Baumaßnahme zeigt sich, was vorher bereits klar war: Noch immer wird die Alte Landstraße kaum von Radfahrern genutzt. Auch die neuen Radfahrstreifen ändern daran, anders als von der Fachbehörde behauptet, nichts. Erreicht hat der rot-grüne Senat lediglich, dass es nun auch auf der Alten Landstraße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Diese Entwicklung, einseitig zulasten des Autoverkehrs und hin zu mehr Staus, ist für Hamburg fatal. Zu allem Überfluss sollen die Anwohner der Alten Landstraße für diese ungewollten Maßnahmen womöglich auch noch bezahlen. Dazu hat sich der Senat in meinen beiden letzten Anfragen (siehe Drs. 21/242 und 21/130) um eine Antwort gedrückt. Auf die Frage, ob für die betroffenen Anwohner der Alten Landstraße Erschließungsbeiträge fällig werden, antwortet der Senat, dass zwar keine Erschließungsbeiträge fällig werden können, sehr wohl jedoch Ausbaubeiträge . Auf meine Nachfrage, ob, und wenn ja, in welcher Höhe diese anfallen, hat sich der Senat bisher nicht geäußert, sondern wollte erst das Ende der Baumaßnahme abwarten. Ausbaubeiträge für Anwohner wären vollkommen unzumutbar, da diese in der Vergangenheit bereits alle schon Erschließungsbeiträge gezahlt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/3553 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Werden die Anwohner der Alten Landstraße zu Ausbaubeiträgen für die Erweiterung oder Verbesserung der Straße nach den §§ 51 bis 56 des Hamburgischen Wegegesetzes herangezogen? Wenn ja, wann, in welcher genauen Höhe, wie und wann wurden die Anwohner im Rahmen der Planung darüber informiert und welche Reaktionen gab es darauf? Siehe Drs. 21/242. Der Sachstand hat sich seitdem nicht verändert. 2. Ist die Durchführung der Baumaßnahme an der Alten Landstraße vollständig nach Plan gelaufen? Wenn nein, welche Abweichungen gab es wann aus welchen Gründen und welche Mehrkosten sind dadurch entstanden? Die Durchführung der Baumaßnahme wurde entsprechend der Planungen und Ausschreibungen des Straßen- und Sielbaus umgesetzt. Die veranschlagten Kosten werden voraussichtlich unterschritten. 3. Gab es während der Bauphase in dem entsprechenden Abschnitt Unfälle ? Wenn ja, welcher Art waren diese, was waren die Ursachen und die Folgen der Unfälle und welche Schäden sind dabei jeweils entstanden? Die Siel- und Straßenbauarbeiten in der Alten Landstraße zwischen Poppenbütteler Weg und Emekesweg erfolgten vom 13. April 2015 bis 12. Dezember 2015. Die Verkehrsunfallzahlen sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 7. März 2016 ermittelt worden. Die Daten sind vorläufig. Im Zeitraum 13. April 2015 bis 12. Dezember 2015 wurden im Bereich der Alten Landstraße zwischen Poppenbütteler Weg und Emekesweg insgesamt fünf Verkehrsunfälle mit folgenden Unfallursachen registriert: - Auffahren auf Grund von Unaufmerksamkeit, - Fahrstreifenwechsel, - Rangieren, - Unachtsames Zurücksetzen, - Anstoß gegen eine Baustellenbake beim Passieren eines Rettungswagens. Durch den Auffahrunfall wurde eine Person leicht verletzt und es kam zu schweren Sachschäden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Bei den übrigen Verkehrsunfällen kam es zu leichten Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen.