BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3562 21. Wahlperiode 15.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.03.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zur Kooperation der norddeutschen Bundesländer bei der Telefonüberwachung – Kritik aus den eigenen Reihen Am 23. Februar 2016 antwortete der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zur Kooperation der norddeutschen Bundesländer bei der Telefonüberwachung (Drs. 21/3280). Danach verspreche sich die zuständige Behörde insbesondere Vorteile durch die Bündelung der Ressourcen, der Technik und des Personals. Wie die Zeitung „Die Zeit“ am 25. Februar 2016 berichtete , kritisieren nunmehr Hamburger Kriminalbeamte die angestrebte Kooperation und befürchten eine Verschlechterung. Der Landesvorsitzende der Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, bezweifelt, dass Hamburg weiterhin genauso zügig wie bisher auf die Telefonüberwachung zurückgreifen könne. Zudem gebe es Zweifel an den geplanten Kosten der neuen Anlage und der Einhaltung des Datenschutzes. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern sind die Zweifel berechtigt, dass Hamburger Ermittlungsersuchen nicht so zügig wie bisher bedient werden können? Die Verantwortung über die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) verbleibt in der Hoheit des jeweiligen Landes. Das RDZ wird lediglich als datenverarbeitende Stelle im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden der fünf Kooperationsländer (Bremen, Hamburg , Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) tätig. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung und als Bindeglied zwischen RDZ und polizeilicher Sachbearbeitung wird im LKA Hamburg weiterhin eine zentrale Stelle bestehen . Im Übrigen ist geplant, das Rechen- und Dienstleistungszentrum TKÜ (RDZ) im Landeskriminalamt Niedersachsen und damit innerhalb der Polizeiorganisation einzurichten . Es ist somit kein externer Dienstleister. 2. Inwieweit genügt die in Niedersachsen betriebene Anlage zur Telefonüberwachung nicht den Datenschutzbestimmungen? 3. Wie werden die bisher in Hamburg praktizierte Telefonüberwachung und die in Niedersachsen genutzte Anlage hinsichtlich des Datenschutzes bewertet? Inwiefern wird etwaigen Bedenken abgeholfen? Die geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken beziehen sich auf technische Aspekte der aktuell in Niedersachsen betriebenen TKÜ-Anlage. Für das künftige RDZ ist die Beschaffung einer neuen Systemtechnik vorgesehen. Die entsprechenden Planungen und konzeptionellen Überlegungen erfolgen unter Berücksichtigung der bisher durch alle Kooperationspartner erlangten Erfahrungen in Drucksache 21/3562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezug auf TKÜ und datenschutzrechtliche Aspekte und somit auch der in Niedersachsen betrachteten Themenfelder. Die Landesdatenschutzbeauftragten sind in diese Planungen eingebunden und begleiten den Prozess. Im Übrigen siehe Drs. 21/93. 4. Inwiefern treffen die Befürchtungen der von der Zeitung „Die Zeit“ genannten Fachleute des Hamburger LKA zu, dass die veranschlagten Kosten des neuen Rechenzentrums zu niedrig sind? Derzeit liegen für die Einrichtung des RDZ Kostenschätzungen der Projektgruppe und der beteiligten Fachleute vor, die eine Beteiligung wirtschaftlich sinnvoll sein ließen. Diese Kostenschätzungen sind im weiteren Projektverlauf noch zu präzisieren und dann im Rahmen einer Ausschreibung zu validieren. Sollten die im Rahmen der bisherigen Schätzung veranschlagten Kosten für die Erstbeschaffung überschritten werden, steht allen Vertragspartnern ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Insofern sind etwaige Kostenrisiken berücksichtigt. Im Übrigen sind auch die Kosten für eine sonst erforderliche Erneuerung der Anlage in Hamburg derzeit nicht exakt anzugeben. 5. Inwieweit werden die Mitarbeiter der Hamburger Polizei bei der Entwicklung der Kooperation der norddeutschen Bundesländer zur Telefonüberwachung beteiligt und in diese eingebunden? 6. Inwieweit wurde und wird die in der Presse geäußerte Kritik der Polizeibeamten intern bei der Entwicklung der Kooperation der norddeutschen Bundesländer zur Telefonüberwachung berücksichtigt? In das länderübergreifende Projekt zur Zentralisierung der TKÜ der Polizeien der Nordländer sind bereits seit Projektbeginn Fachleute der Polizei Hamburg wie der Behörde für Inneres und Sport eingebunden, die dort die spezifischen Interessen Hamburgs im Rahmen einer Kooperationslösung vertreten.